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Flo
 
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Flo: Offline

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Flo is on a distinguished road

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Datum: 22.05.2012
Uhrzeit: 14:57
ID: 46842



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #82 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Julez Beitrag anzeigen
Es ist sehr wahrscheinlich das ich als freier Mitarbeiter beginnen werde was für mich die Frage nach dem zu fordernden Bruttolohn aufwirft.
Mein derzeitiger Nettolohn von 10€ kann ich vergessen oder?
Was würde diesen 10€ bei freier Mitarbeit denn über den Daumen gepeilt als Brutto entsprechen?
Wenn Du als freier Mitarbeiter anfängst, hast du ja mit brutto/netto nix am Hut. Dein Auftraggeber zahlt dir einen Stundenlohn und du musst dich um Versicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufshaftpflicht) und Steuern kümmern. Zusätzlich hast du kein Einkommen im Krankheitsfall, kein bezahlten Urlaub und auch keine bezahlten Feiertage. Arbeitslosenversicherung oder Kündigungsschutz hast du auch nicht. Du trägst also das ganze Risiko alleine. Deswegen kann man dein Gehalt nicht mit dem Gehalt eines Festangestellten vergleichen.
Ich halte 15€/h für die untere Grenze.

Zitat:
Zitat von Julez Beitrag anzeigen
Und was ist als Abgaben zu zahlen in diesem Beschäftigungsverhältnis?
z.B. die gesetzliche Krankenversicherung geht ab 150€ los, aber speziell zu Renten- und Sozialversicherung ist es schwer etwas im Netz zu finden.
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum gelandet.
Gesetzliche Krankenkasse (Krankenversicherung, Pflegeversicherung)fängt bei 250€, wenn ich mich richtig erinnere. Wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest, bist du eventuell auch zwangsweise Rentenversichert. Das solltest du vorher klären, da die das Geld auch rückwirkend kassieren.

Grüße, Florian

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