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Julez is on a distinguished road

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Datum: 21.05.2012
Uhrzeit: 23:06
ID: 46834



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag

#1 (Permalink)
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Nabend zusammen.

Ich stehe kurz vor dem Diplom. In einem Monat ist es soweit.
Seit 3,5 Jahren arbeite ich nebenher für ca. einen Tag/Woche in einem Architekturbüro (NRW, ländliche Gegend) auf 400€ Basis und verdiehne 10€ netto pro Stunde.

Bisher habe ich die Leistungsphasen 1-4 und bei kleineren Arbeiten auch LP 5 bearbeitet.

Da ich zumindest direkt nach meinem Studium in diesem Büro weiterarbeiten möchte, stehen bald Gehaltsverhandlungen an.

Es ist sehr wahrscheinlich das ich als freier Mitarbeiter beginnen werde was für mich die Frage nach dem zu fordernden Bruttolohn aufwirft.
Mein derzeitiger Nettolohn von 10€ kann ich vergessen oder?
Was würde diesen 10€ bei freier Mitarbeit denn über den Daumen gepeilt als Brutto entsprechen?

Und was ist als Abgaben zu zahlen in diesem Beschäftigungsverhältnis?
z.B. die gesetzliche Krankenversicherung geht ab 150€ los, aber speziell zu Renten- und Sozialversicherung ist es schwer etwas im Netz zu finden.
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum gelandet.

Einen schönen Abend noch!

lg Julez

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Datum: 22.05.2012
Uhrzeit: 11:35
ID: 46840



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag

#2 (Permalink)
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Wieso "vergessen"???
An deiner Stelle wuerde ich (ganz pauschal gesehen) 15€ fordern und bis auf 12,50€ runtergehen. Haengt natuerlich davon ab wieviel du dir Wert bist und wieviel du meinst dass du der Firma Wert bist. Einen As im Aermel zu haben waere nicht schlecht, das heisst wenn du noch ein Angebot aus einem anderen Buero haettest.

mfg

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Datum: 22.05.2012
Uhrzeit: 12:58
ID: 46841



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #3 (Permalink)
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Nein, Julez hat schon Recht, die 10 Euro netto / h wird sie als Berufeinsteigerin vergessen können, wenn sie bei diesem Büro bleiben will, denn das wären bei durchschnittlich 168 Monatsstunden ein Nettogehalt von 1680 Euro und dafür müßte sie als Ledige mit Steuerklasse 1 ca. 2.600-2.700 Euro brutto verdienen.
Das zahlt kaum jemand für eine Berufseinsteigerin. Es gibt genug Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, die ab 1.500 Euro gerne einsteigen.
Natürlich hat sie schon dort gearbeitet und evtl. einen gewissen Wert für das Büro, aber ich würde es mal mit einem Einstiegsgehalt von 2.500 Euro/brutto versuchen und bis max. 2.200 Euro runtergehen. Probezeit können die sich aber schenken, weil man sie ja kennt.

Wir zahlen studentischen 400 Euro-Kräften deutlich weniger als 10 Euro die Stunde, weil das vom Nettolohn absolut ungerecht gegenüber fertigen und berufserfahrenen Kräften ist, die zwischen 8 und 11 Euro/netto pro Stunde als Bauzeichner und Architekten liegen.

Siehe auch hier:


Uni, FH oder Ausbildung - welche Fächer bringen die höchsten Löhne? - SPIEGEL ONLINE

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Flo
 
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Datum: 22.05.2012
Uhrzeit: 14:57
ID: 46842



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Julez Beitrag anzeigen
Es ist sehr wahrscheinlich das ich als freier Mitarbeiter beginnen werde was für mich die Frage nach dem zu fordernden Bruttolohn aufwirft.
Mein derzeitiger Nettolohn von 10€ kann ich vergessen oder?
Was würde diesen 10€ bei freier Mitarbeit denn über den Daumen gepeilt als Brutto entsprechen?
Wenn Du als freier Mitarbeiter anfängst, hast du ja mit brutto/netto nix am Hut. Dein Auftraggeber zahlt dir einen Stundenlohn und du musst dich um Versicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufshaftpflicht) und Steuern kümmern. Zusätzlich hast du kein Einkommen im Krankheitsfall, kein bezahlten Urlaub und auch keine bezahlten Feiertage. Arbeitslosenversicherung oder Kündigungsschutz hast du auch nicht. Du trägst also das ganze Risiko alleine. Deswegen kann man dein Gehalt nicht mit dem Gehalt eines Festangestellten vergleichen.
Ich halte 15€/h für die untere Grenze.

Zitat:
Zitat von Julez Beitrag anzeigen
Und was ist als Abgaben zu zahlen in diesem Beschäftigungsverhältnis?
z.B. die gesetzliche Krankenversicherung geht ab 150€ los, aber speziell zu Renten- und Sozialversicherung ist es schwer etwas im Netz zu finden.
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum gelandet.
Gesetzliche Krankenkasse (Krankenversicherung, Pflegeversicherung)fängt bei 250€, wenn ich mich richtig erinnere. Wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest, bist du eventuell auch zwangsweise Rentenversichert. Das solltest du vorher klären, da die das Geld auch rückwirkend kassieren.

Grüße, Florian

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Datum: 22.05.2012
Uhrzeit: 16:01
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AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Flo Beitrag anzeigen
Gesetzliche Krankenkasse (Krankenversicherung, Pflegeversicherung)fängt bei 250€, wenn ich mich richtig erinnere.
Eine freiwillige Versicherung bei gesetzl. Krankenkassen beginnt bei 150€/Monat. Des Weiteren gilt:

Zitat:
Beitrag

Der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bemisst sich - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich - anhand des Einkommens. Für Arbeitnehmer, die nach § 6 Abs. 1 SGB V keiner Versicherungspflicht unterliegen, definiert die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2012: 3.825,00 €) die monatliche Prämie für die freiwillige Krankenversicherung.

Für Selbständige, die sich im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung gegen Krankheitskosten absichern, wird ein Einkommen zugrunde gelegt, das sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Kann ein niedrigeres Einkommen nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit einer Anpassung der Beitragsbemessungsgrundlage. Hierfür ausschlaggebend ist die Bezugsgröße für die alten Bundesländer in Höhe von 2.555 €.

Für Selbständige
ohne Gründungszuschuss werden 3/4 der Bezugsgröße und
mit Gründungszuschuss, oder in Härtefällen auf Antrag, wird 1/2 der Bezugsgröße zur Berechnung herangezogen.

Für 2011 ergeben sich daraus folgende Bemessungsgrundlagen:
1.916,25 € (ohne Gründungszuschuss)
1.277,50 € (mit Gründungszuschuss).
Quelle Wikipedia

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Datum: 22.05.2012
Uhrzeit: 16:23
ID: 46844



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Eine freiwillige Versicherung bei gesetzl. Krankenkassen beginnt bei 150€/Monat. Des Weiteren gilt:
Wie kommst du denn auf die 150€? Bei einer min. Bemessungsgrundlage von 1.916,25€ und einem Beitragssatz von 15,5% komme ich auf knapp 300€. Das entspricht auch den Infos, die man z.B. bei der Techniker Krankenkasse findet.

Grüße, Florian

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Datum: 22.05.2012
Uhrzeit: 17:26
ID: 46845



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #7 (Permalink)
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Bei nachweislich geringen Gesamt-Einkünften incl. sonstiger Familienangehörigen kann die Kasse einen geringeren Beitrag anbieten. Es gibt die Möglichkeit für jeden, der monatlich wenig Gewinn macht, einen "Antrag auf Ermäßigung" zu stellen.

Dieses publizieren die Kassen nicht, geben es nur zu, wenn man ausdrücklich danach fragt. Darüber steht auch nichts auf der Website zumindest der TK.

Es gibt jetzt die ~1200,- als Mindestbemessungsgrenze für alle Selbstständige, aber nur auf Antrag. Du hast kein "Recht" darauf und sie wollen Verdienst des Ehepartners, Kapitaleinnahmen etc. dazu wissen. Wenn man tatsächlich weniger hat, wird sehr schnell genehmingt. Aber Du musst nach dem "Antrag auf Beitragsermäßigung" fragen!

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Datum: 23.05.2012
Uhrzeit: 11:04
ID: 46849



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #8 (Permalink)
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Danke für die schnellen Antworten!

@Archimedes:2500-2200€ wäre im Falle einer Festanstellung schon im Rahmen meiner Vorstellungen. Netto wären das ja so um den Dreh 1300-1500€ schätze ich mal
(off topic: Julez kommt von Julian )

@ Flo: Du schreibst von 15€ (2400€ Brutto?) als Untergrenze. Was ich mich dabei Frage, ist welche Zahlungen davon abgehen.
Bzw ist das ein Erfahrungswert oder hast du das irgendwo gelesen?

Soweit ich weiß gehen zwischen Brutto und Netto ab:
-Solidaritätszuschlag: 5,5%
-Kirchensteuer: entfällt
-Steuern, nach Steuerklasse I
-Krankenversicherung 150 -250 (Kulanz- und Normalfall)
-Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung? Wieviel wäre das bei z.B. 15€ /Stunde also 2400€ Brutto?
-fehlt etwas?

Kann man z.B. irgendwie ansatzweise ein Bruttogehalt eines Festangestellten und das eines freien Mitarbeiters vergleichen?
z.B. Würde mich interessieren was ich machen sollte wenn ich 2200€ als Festangestellter und 2500€ als freier Mitarbeiter geboten bekäme, und die Höhe des Nettoeinkommens alleiniges Entscheidungskriterium wäre.

Nen schönen Tag!

lg Julez

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Datum: 23.05.2012
Uhrzeit: 11:55
ID: 46850



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #9 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Julez Beitrag anzeigen
Kann man z.B. irgendwie ansatzweise ein Bruttogehalt eines Festangestellten und das eines freien Mitarbeiters vergleichen?
lg Julez
Grobe Faustformel meinerseits für den Vergleich von Festanstellung und freier Mitarbeit, damit man netto (unter Berücksichtigung von unbezahlten Urlaubs- und Krankentagen, mit eigener Renten- und Krankenversicherung sowie Abwägung unternehmerischen Risikos) etwa das Gleiche raus hat:

Bruttomonatsgehalt Angestellter geteilt durch 100 = Stundensatz (netto) als freier Mitarbeiter

Beispiel:

2.500 Euro brutto/Monat
_____________________ = 25,00 Euro pro Stunde zzgl. Materialauslagen und MwSt.
100

Da kann man sich jetzt über Kleinigkeiten streiten, aber grob sollte man das so ansetzen, damit man keine bösen Überaschungen als freier Mitarbeiter erlebt und sich genausogut wie ein Angestellter versichern kann.

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