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Cooki
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Datum: 04.07.2012
Uhrzeit: 21:04
ID: 47194



Auskragungen Holzrahmenbau

#1 (Permalink)
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Hallo,

in meinem Studium planen wir gerade Wohnhäuser in Holzrahmenbau.
Nun geht es im Planen dem Ende entgegen und habe nun noch letzte offene Fragen die man mir hier hoffentlich beantworten kann.

Mein Wissen fängt gerade erst an, daher nehmt mir meine Fragen nicht übel und teilt einfach euer Wissen mit mir

In meinem Wohnhaus (4-Geschossig) sollen Balkone auskragen. Laut meinem Prof muss jede Auskragung an den Eckpunkten Stützen erhalten, was mich hierbei jedoch verwirrt, dass ich schon einige Wohnhäuser / Bauten mit immensen Auskragungen mitunter von 2 Metern gesehen habe - meine Balkonauskragung beträgt gerade mal 1,5 m. Gibt es hierzu Richtlinien? Wie weit darf eine Auskragung gehen?

Besteht überhaupt die Möglichkeit im Holzrahmenbau Auskragungen (im Sinne von Balkonen) zu machen, wenn ja - wie?

Werden die Auskragungen an den Haupträgern angeschlossen, also ein komplett neues "drangebautes System" oder kann ich die Nebenträger auslaufen lassen als Auskragung.

Oder soll ich mich an den Skelettbau orientieren? (da bliebe uns mitunter die Wahl offen)

Habe speziell zu den Auskragungsfragen im Internet und Büchern nichts finden können, Rücksprache mit dem Prof zu dieser Zeit nicht mehr möglich.

Vielen Vielen Dank!

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