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Archimedes
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Datum: 09.12.2012
Uhrzeit: 16:40
ID: 48718



AW: Honorar Gartenhaus #4 (Permalink)
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Zitat von metalbau Beitrag anzeigen
eine frage: obwohl das bauvorhaben keine richtige baugenehmigung erfordert muss nicht für das dach eine standsicherheitsprüfung durchgeführt werden?
Das wäre aber ein sehr kleines Haus, wenn Du noch nicht mal ins vereinfachte Genehmigungsverfahren musst.
Du solltest auf eine Statik bestehen bzw. darauf das der Zimmermann selbst den Nachweis führt.

Nur 200 Euro für Entwurf bedeutet max. 4 Stunden Arbeit, ansonsten würde ich mal sagen liegst Du unter dem Mindesthonorar nach HOAI, aber messen kann das niemand.
Ich würde eigene Pauschalen für Entwurf und Genehmigungplanung, dann für Ausführungsplanung, Ausschrebungen und Bauleitung anbieten.

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