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Beitrag
Datum: 03.12.2012
Uhrzeit: 20:02
ID: 48670



Honorar Gartenhaus

#1 (Permalink)
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hallo

ich habe einen kleinen planungsauftrag bekommen:
ich muss ein etwa 20 qm groß gartenhaus entwerfen
und die genehmigung bei gartenamt einreichen.

kann mir jemand beraten, wie viel darf ich für eine solche arbeit verlangen?
muss ich nach HOAI rechnen unnd zum beispiel
10/20 % der gesamtkosten verlangen oder anders vorgehen?

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Beitrag
Datum: 03.12.2012
Uhrzeit: 23:41
ID: 48673



AW: Honorar Gartenhaus

#2 (Permalink)
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Wenn die anrechenbaren Baukosten evtl. unter 25.000 Euro greift die HOAI sowieso nicht beim Tabellenwert. Mach's doch über HOAI-konforme Stundensätze z.B. 50 Euro/Stunde netto + 6 % Nebenkosten und fertig.

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Beitrag
Datum: 07.12.2012
Uhrzeit: 20:38
ID: 48713



AW: Honorar Gartenhaus #3 (Permalink)
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ich denke aber dass es sinn macht,
sich an die tatsächliche bauwerkkosten zu beziehen.

ich habe folgendes überlegt:
ich hole mir für den reinen entwurf zuerst ein pauschal, so etwa
wie 150/200 €.

in einer zewite phase würde ich genehmigung, ausführung und bauüberwachung auf der grundlage der geschätzten Kosten rechnen.
das macht gemäß HOAI 19%/20 % der gesamtkosten mit abzug des entwurfspauschal von 150/200 €.

eine frage: obwohl das bauvorhaben keine richtige baugenehmigung erfordert muss nicht für das dach eine standsicherheitsprüfung durchgeführt werden?

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Beitrag
Datum: 09.12.2012
Uhrzeit: 16:40
ID: 48718



AW: Honorar Gartenhaus #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von metalbau Beitrag anzeigen
eine frage: obwohl das bauvorhaben keine richtige baugenehmigung erfordert muss nicht für das dach eine standsicherheitsprüfung durchgeführt werden?
Das wäre aber ein sehr kleines Haus, wenn Du noch nicht mal ins vereinfachte Genehmigungsverfahren musst.
Du solltest auf eine Statik bestehen bzw. darauf das der Zimmermann selbst den Nachweis führt.

Nur 200 Euro für Entwurf bedeutet max. 4 Stunden Arbeit, ansonsten würde ich mal sagen liegst Du unter dem Mindesthonorar nach HOAI, aber messen kann das niemand.
Ich würde eigene Pauschalen für Entwurf und Genehmigungplanung, dann für Ausführungsplanung, Ausschrebungen und Bauleitung anbieten.

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