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    Man ermittelt 2x die GRZ und vergleicht diese evtl mit dem jeweiligen Soll. 
GRZ I: hier geht nur das Gebäude und überbaute Flächen ein 
GRZ II: hier gehen zusätzlich die Nebenflächen  (Zufahrten, Garagen, unterbaute Flächen etc.) ein   
GRZ I muss ≤ der zulässigen GRZ sein 
GRZ II kann die zulässige GRZ um 50% überschreiten aber trotzdem max 0,8 sein   
In manchen B-Plänen ist eine Überschreitung der GRZ um 50% mit den Nebenanlagen explizit ausgeschlossen oder es gelten andere Festlegungen.      |