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Archimedes
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Datum: 01.01.2013
Uhrzeit: 16:00
ID: 48927



AW: Lohngerechtigkeit: Voll- und Teilzeitstellen

#2 (Permalink)
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Es gibt ein Gesetz zur Teilzeitbeschäftigung:

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...bfg/gesamt.pdf

und grundsätzlich wird bei Lohngerechtigkeit immer über Bruttolöhne gesprochen. Dennoch ist es für Vollzeitbeschäftigte und Arbeitgeber schwer nachvollziehbar, dass Kollegen die beispielweise halbtags arbeiten und dabei auch noch weniger flexibel sind prozentual deutlich besser verdienen.

Beispiele:

Gleiche Berufserfahrung und Einsatzgebiet vorausgesetzt.


Teilzeitkraft mit 16 Stunden pro Woche (2 volle Tage) und 960 Euro (brutto) verdient bei Stkl. 3 und Kirchensteuerpflicht ca. 381 Euro (netto) was bei üblicher 40 Stunden-Woche einem Nettostundenlohn von 765/34 = 11,42 €/h entspricht.

Halbtagskraft mit 1.200 Euro (brutto) verdient bei Stkl. 3 und Kirchensteuerpflicht ca. 950 Euro (netto) was bei üblicher 40 Stunden-Woche einem Nettostundenlohn von 950/84 = 11,31 €/h entspricht.

Vollzeitkraft mit 2.400 Euro (brutto) verdient bei Stkl. 1 und Kirchensteuerpflicht ca. 1.550 Euro (netto) was bei üblicher 40 Stunden-Woche einem Nettostundenlohn von 1.550/168 = 9,23 €/h entspricht.

Alle Bruttolöhne wurden gerecht bzw. linear der Arbeitszeit angepaßt. Die Teilzeitkraft verdient aber netto pro Stunde etwa 24 % mehr und ist für den Arbeitgeber auch in Punkto Arbeitsplatznutzung und Personalkosten die teurere Variante. Außerdem sind die Arbeitsauslastung und Termine mit Teilzeitkräften schlechter planbar und die Abstimmungszeit/Besprechungsaufwand größer.
Natürlich sind Teilzeitkräfte oft die Zweitverdiener im Haushalt und haben die günstigere Steuerklasse, aber der tatsächliche Lohn sollte sich doch an der Leistung im Büro orientieren und mit den Kollegen, die gleiches leisten, übereinstimmen.

Besonders ärgerlich ist es für den Mitarbeiter, wenn aus Teilzeitkräften irgendwann Vollzeitmitarbeiter werden und der Reallohn quasi erheblich sinkt.

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