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Kieler
 
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Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

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Datum: 17.01.2013
Uhrzeit: 13:28
ID: 49129



Rechnungsprüfung

#1 (Permalink)
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Wie wohl die meisten benutzen wir für die Rechnungsprüfung unser AVA Programm.
Also Aufmaß im Programm erstellen, und Ausdruck einer Zahlungsanweisung mit
einer Anlage/Aufstellung über die abgerechneten Leistungen.
Normalerweise streichen wir dann auf der Original Rechnung bei
Abweichungen nur den Zahlbetrag durch und legen die Anlage "abgerechnete
Leistungen" dazu.
Das ist bisher noch nie beanstandet worden...bis heute.
Die HV eines Bauherrn verlangt die abweichenden Massen in
die Originalrechnung handschriftlich zu übertragen, nebst korrigiertem GB,
und dann muss natürlich noch von oben nach unten durchaddiert werden,
also so wie man das früher immer zu Fuß gemacht hat.
Bei dieser Rechnung, die nicht so umfangreich ist, ist das auch kein Problem,
aber bei größeren Rechnungen, kann das schon ein ganz schöner Aufwand
werden.
Die Frage: gibt es irgendwo eine Richtlinie oder anerkannte Regel oder
whatever, wo eine ordungsgemäße Rechnungsprüfung beschrieben wird, oder
muss das in Form von Abmachungen (z.B. Projekthandbuch) vorher vereinbart
werden?
Die zweite Frage: Was hat der Architekt eigentlich für ein Rechtsverhältnis
zur HV, wenn er direkt vom BH beauftragt wurde?

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