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Baumplanerin
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Datum: 03.04.2013
Uhrzeit: 13:16
ID: 49841



Unterlagen vom ursprünglichen Planer?

#1 (Permalink)
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Hallo,

ich habe eine Frage, die manchen von euch vielleicht seltsam vorkommen wird.

Aktuell bearbeite ich ein kleines Projekt auf einer ebenerdigen Dachbegrünung (Tiefgarage), die 2004 fertiggestellt wurde. Es hat sich über die Jahre ein Konflikt ergeben, da ballspielende Kinder schon mehrmal die Fassade eingeschossen haben. Daher erarbeite ich auf Wunsch eines der über 30 Eigentümer eine Pflanzung/Lösung, die die Kinder von der Fassade abhalten soll.
Nun konnte ich aber nur einmal kurz einen Blick auf den Plan des Architekten werfen, der in versiegelter Form vorlag.
Ich bräuchte aber einen Plan zum genauen Aufbau inkl. Verfüllung, Schutzfolie usw. sowie evtl. statische Angaben, da auch ein größerer Findling im Gespräch ist.

Jetzt zu meiner Frage: Ist es üblich und rechtens, danach beim ursprünglichen Planer zu fragen? Das Problem war damals absolut nicht absehbar, liegt also nicht am Entwurf. Auch geht es um keine größeren Veränderungen, die das Urheberrecht stören könnten.

Ich arbeite sonst vorwiegend für private AG im kleineren Rahmen und hatte immer alle Pläne vom Bauherren aus vorliegen. Da ich direkt nach dem Studium los gelegt habe, kann ich es auch vom Büroablauf nicht herleiten.

Danke für Antworten.

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