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TappAr
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TappAr will become famous soon enough TappAr will become famous soon enough

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Datum: 30.08.2013
Uhrzeit: 13:43
ID: 50838



AW: Trennwände in Wohneint feuerbeständig #9 (Permalink)
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so, anhand vom grundriss wird dann zumindest das geschoss klarer.

erscheint mir zunächst in etwa so, wie in meiner ersten antwort.
ausführung mittels notwendigem flur

was für eine treppe ist das im flur?

ob offen ohne eigenen treppenraum zulässig wäre hier zwingend mit bauaufsicht abzuklären. außerdem stichflurlänge abklären (habe das für NRW nicht auswendig parat).

Zitat:
was anderes: kann ein rollstuhlfaher auf dem 1,10m breiten podest vor der eingangstüre wenden?
nein, kann er nicht. (ich weiß, die frage war rhetorisch) mindestens 1.20 (netto) erforderlich.

aber in diesem zusammenhang komme ich bei der grundrisssichtung zu folgenden punkten (wir planen hier fast ausschließlich barrierefrei; wohnen und pflege).
ich habe mir deinen grundriss mal gesaugt und in der cad skaliert:

1. bewegungsfläche
bitte für die bewegungsfläche niemals kreise verwenden; ich weiß, dass dies häufig praktiziert wird, führt aber bei bestimmten geometrischen konstellationen zu problemen. immer quadratisch, also 90x90, 1.20x1.20 oder 1.50x1.50 bzw. andere sich ergebende.

2. installationen
bitte für die sanitärgegenstände die abmessungen nach DIN 18022 zu grunde legen (ja, ich weiß, dass die zurückgezogen wurde; ist aber immer noch ein top-hilfsmittel).
dann die installationswände in realistischer stärke berücksichtigen. nehme ich mir dein bad hier vor, hast du zwar prima klappgriffe angeordnet, es kann sich aber niemand darin bewegen; zunächst ist die bewegungsfläche eh schon zu gering und danach wird sie noch kleiner, da installationswand erforderlich. du hast hier teilweise installation an den wohnungstrennwänden liegen. eh schon nicht aber ohne inst-wand schalltechnisch und brandschutzmäßig so gut wie nicht lösbar.
ich glaube in der einen wohnung könnte eine schiebetür zum bad mit 1m knapp werden (anschlag).

3. DIN 18040 oder noch DIN 18025
welche der beiden genannten DINs ist zu grunde zu legen? was kann öffentlich gefordert werden (musst du liste der eingeführten technischen baubestimmungen für nrw gucken; ggf. sogar nur die DIN 18025-2)? was fordert der bauherr? fordert er "altenfreundlich" oder "behindertengerecht"? wichtig, forderungen verschriftlichen. DIN 18040 stellt den stand der technik dar, auch wenn ggf. öff-rechtl. nur DIN 18025 erforderlich. planungsziel mit bauherr abklären. wir hatten letztes jahr so einen fall; 18025 noch eingeführt, bauherr will 18025, nach genehmigung bauherrenwechsel und switchen auf 18040.

ich weiß, dass das im bestand nicht immer gut passt mit barrierefreien bädern etc. aber du musst hier mindestens schrifverkehr mit bauherr erzeugen, um auf die problempunkte hinzuweisen.

4. treppenraum
bitte die zusätzlichen planungshinweise in der DIN 18065 (anhang A oder B, weiß nicht genau) in bezug auf den treppenraum setzen. mit 2.35m brutto zu schmal. da gehen noch handläufe ab, dann ist die tragengängigkeit schwer gefährdet. evtl. trageprobe veranlassen.
die türen zum treppenraum müssten meines erachtens wenigstens noch die RS-funktion mitbringen, zum flur würde ggf. sogar eine tür in nur RS reichen.

viel erfolg.

Tapp
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da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort!

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