AW: Versorgungswerk und Architektenkammer, selbstständig im Studium
 
 
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    Hast du beim Versorgungswerk angerufen oder woher weißt du das?    
Praxissemster und 3 Monate "schein"selbstständige Tätigkeit zählen nicht!  
Ich denke, ab der Tätigkeit nach dem letzten Studium zählt die Zeit!      |