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Almaran
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Almaran: Offline


Almaran is on a distinguished road

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Datum: 24.09.2013
Uhrzeit: 11:28
ID: 51045



AW: Versorgungswerk und Architektenkammer, selbstständig im Studium #6 (Permalink)
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Danke für deine Informationen.
Ich habe beim Versorgungswerk angerufen, dort meinte man diese Tätigkeit würde zählen, schließlich sei mein Studium davor abgeschlossen. Das zweite Studium zählt dafür nicht.
Nicht dass ich hier falsche Infos verstreue, aber in meinen Augen geht es um den Zeitraum nach der ersten berufsspezifischen Tätigkeit für die Vier-Jahres-Frist.

So, nun dachte ich, dass ab dieser Tätigkeit die Zeit für mich läuft, um in die Kammer zu kommen, da ja wenn ich kein Mitglied in der Kammer bin, auch nicht mehr im Versorgungswerk sein darf. Nun ist diese Tätigkeit 3 Jahre her.

Für Richtigstellungen bin ich dankbar.

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