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Tom
 
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Datum: 12.04.2014
Uhrzeit: 11:36
ID: 52529



AW: EnEV 2014 - Dreifachverglasung Pflicht? #3 (Permalink)
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Dieses Statement habe ich vom Ift Rosenheim mittlerweile aufgegabelt; die Aussagen lassen sich im EnEV 2014-Volltext durchweg verifizieren:

Zitat:
ift Rosenheim, Prof. Ulrich Sieberath

Die Anforderungen der EnEV 2014 können grundsätzlich von allen Rahmenmaterialien erfüllt werden. Auch die Verschärfungen ab 2016 können technisch von allen Materialien erfüllt werden, wenn man moderne Konstruktionen und Verglasungen zu Grunde legt. Zwar wurden die Referenzwerte in der Tabelle 1, Anlage 1 „Ausführung des Referenzgebäudes" nicht geändert, aber die Verschärfung des Jahresprimärenergiebedarfs von 25 % wird in Zeile 1 der Tabelle gefordert. Grundsätzlich kann die tatsächliche Ausführung der Bauteile von den Werten der Tabelle 1 abweichen, sofern der Referenzwert für den Jahresprimärenergiebedarf erreicht wird. Dies bedeutet, dass schlechtere durch bessere Bauteile bzw. Haus-/Heiztechnik oder den Einsatz von erneuerbaren Energien (PV-Module, thermografische Kollektoren etc.) kompensiert werden können. Auch wenn die genannten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht verbindlich sind, dienen sie doch der Orientierung und haben große Praxisrelevanz. In ähnlicher Weise werden auch bei neuen Nichtwohngebäuden ab 1.1.2016 die Anforderungen an den mittleren U-Wert (Pendant für H´τ) für transparente Bauteile und Vorhangfassaden von 1,9 auf 1,5 W/(m²K) und für Glasdächer, Lichtbänder und Lichtkuppeln von 3,1 auf 2,5 W/(m²K) verschärft. Auch das kann von modernen Konstruktionen problemlos erfüllt werden.

Im Bereich der energetischen Sanierung bleiben die Anforderungen gemäß dem vereinfachten Bauteilverfahren (gemäß Anlage 3, Tabelle 1) an Fenster und Glas unverändert und können auch mit einfacheren Konstruktionen in Verbindung mit einem hochwertigen 2-fach Glas erfüllt werden. Allerdings zeigt die Praxis heute schon, dass die Förderpraxis der KfW-Förderbank einen starken Einfluss hat und die Kaufentscheidungen zu Gunsten hochwertiger Fenster mit 3-fach Verglasungen beeinflusst. Bei Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus wurde der Höchstwert für die Sanierung (Anlage 3, Tab. 1, Produktgruppe 2f) sogar von 1,3 auf 1,6 W/(m²K) erhöht. Bei Haustüren wird der Wärmedurchgangskoeffizient UD in der energetischen Gebäudesanierung von 2,9 auf 1,8 W/(m²K) verringert, was sicherlich dem Stand der Technik entspricht und von den meisten Konstruktionen und Rahmenmaterialien leicht erreicht werden kann. Ausnahmen gelten gemäß EnEV für „rahmenlose Türanlagen aus Glas, Karusselltüren und kraftbetätigte Türen."
Quelle: https://www.ift-rosenheim.de/-/fragen-zur-neuen-enev
EnEV 2014: http://www.enev-2014.info/enev-nicht...enderungen.pdf

Demnach wird die Dreifachverglasung nicht explizit verlangt; die U-Werte für Fenster zwar ab 2016 auf 75% des bisherigen Wertes reduziert (1,3 x 0,75 = 0,975), aber Überschreitungen sind durch Kompensation an anderer Stelle möglich. Ich glaube, man wird ab 2016 bei Neubauten dann schon von Dreifachverglasungen als Regel ausgehen. Bei Sanierungen scheinen Zweifachverglasungen auch dann noch möglich/denkbar.

T.

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