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Archimedes
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Datum: 17.06.2014
Uhrzeit: 16:37
ID: 52868



AW: Berufshaftplicht

#2 (Permalink)
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Verstehe Deine Frage nicht ganz, denn nur Du selbst könntest Dir in diesem Fall Schwierigkeiten bereiten. Die Berufshaftpflicht schützt den Architekten in erster Linie bei Bau- oder Planungsfehlern gegenüber Ansprüchen des Auftraggebers, sprich Bauherrn, der ja nun Du bist.

Du willst Dich also gegen Dich selbst versichern?

Es gibt noch die Bauherrenhaftpflicht. Die kannst auch Du sicher abschließen. Die ist für Risiken, die durch den Bau entstehen abzusichern. z.B. das Nachbarskind, welches in die Baugrube fällt etc..

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