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Datum: 24.06.2014
Uhrzeit: 11:04
ID: 52912



AW: Berufshaftplicht #6 (Permalink)
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Zitat von blackpan Beitrag anzeigen
Ja, ganz richtig die Berufshaftpflicht schützt den Architekten vor Bau- oder Planungsfehlern, und zwar immer gegen seine eignen Fehler. Ich kenne keinen Architekten der fehlerfrei plant und noch weniger fehlerfrei eine Bauleitung führt. Dagegen sollte er sich immer absichern, egal ob gegen den Bauherren oder anderen am Baubeteiligten (Wenn z.B. eine Absturzsicherung falsch geplant wurde und ein Bauarbeiter bricht sich einige Knochen habe ich keine Lust privat dafür zu haften).

Es geht also nicht darum sich gegen sich selbst zu versichern, sondern sich gegen Bau- oder Planungsfehlern zu versichern, die immer passieren, meistens aber im kleinen Rahmen behoben werden können. Wenn nicht und es passiert wirklich etwas Dramatisches steht normalerweise der Versicherungsschutz dafür ein.

Wieso sollte dies bei meinem eigenen BV anders sein? Gibt es Architekten die wirklich ohne Berufshaftpflichtversicherung bauen? Wenn ja würde ich mich auf einen Kommentar freuen.
Na komm, das ist doch klar - oder?

Du müßtest dich als Bauherr selbst verklagen auf eine Haftung aus Planungsfehlern.
Jeder nur halbwegs intelligente Versicherungsvertreter wird dir auf der einen oder anderen Seite eine Teilschuld unterstellen können.
Zudem wäre da noch die Frage des Vorsatzes zu klären.
So würde man dem Planer immer unterstellen können, dass ein Fehler vorsätzlich und sehr wahrscheinlich auch fahrlässig verursacht wäre. Hier fehlt schlicht und einfach eine Prüfungsmöglichkeit.

Jeder Bauherr, der sein eigenes Bauvorhaben plant, wird keine Planungshaftpflichtversicherung haben in diesem Fall.
Aber du kannst z.B. eine Bauwesensversicherung abschließen und eine Bauhaftpflicht. (Bzw. musst du sogar) Dann natürlich noch die Unfallversicherung usw.
Aber eine Versicherung gegen "die eigene Dummheit" - wenn es die gäbe, wäre das sicher ein Renner

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