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Tom
 
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Datum: 24.08.2014
Uhrzeit: 16:02
ID: 53284



AW: Kostenberechnung #3 (Permalink)
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Zitat von marcel80 Beitrag anzeigen
Oder holt ihr euch für die Hauptgewerke Richtpreisangebote auf Basis der erweiterten Entwurfsplanung mit Leitdetails und Baubeschrieb ein?
In LPH 3 ist als Kostenberechnung meiner Erfahrung nach in aller Regel eine Gewerkeschätzung zielführend, auf der Basis von aktuellen Richtpreisen bzw. Preisen aus eigenen abgeschlossenen Projekten. Dabei muss in den Gewerken noch nicht jede Einzelschicht aufgeführt sein; es reichen pauschale Summenpositionen wie z.B. "vorgehängte, hinterlüftete Fassade aus Keramikplatten, inkl. Alu-UK und XX cm MW-Dämmung". Genau diese Gesamtpreise bekommt man auch von den Herstellern auf Wunsch genannt. Oft ist das nur die Regelfläche mit einem durchschnittlichen Anteil an Öffnungen, Anschlüssen, etc. Bei besonderen Konfigurationen ist es also ggf. notwendig, dafür noch eine Zulagenposition mit reinzunehmen.

Wenn man den Positionen in einem AVA-Programm wie Orca Kostengruppen nach DIN 276 zuordnet, kann man später zwei Auswertungen machen, eine bauteilorientierte und eine gewerkeorientierte, wobei letztere meist wesentlich aussagekräftiger ist. Eine Gewerkeschätzung in LPH 3 ist auch für die weiteren Schritte eine gute Grundlage; inhaltlich bildet sie das Grobgerüst für die Vergabe-LVs und kostenmäßig die Basis für bepreiste Schätz-LVs, die seit der HOAI-Novelle 2013 ja zu den Grundleistungen in LPH 6 gehören.

T.

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