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numerobinchen
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numerobinchen: Offline


numerobinchen will become famous soon enough numerobinchen will become famous soon enough

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Datum: 27.01.2015
Uhrzeit: 18:47
ID: 53885



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #12 (Permalink)
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Einfach mal kurz in die Bauordnung gucken (für mich wäre die BayBo zuständig aber im Grunde sind sich alle ähnlich):

Zitat:
Art. 61
Bauvorlageberechtigung

(1) Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.

(2) Bauvorlageberechtigt ist, wer

1.
die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen darf,
2.
in die von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführte Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist; vergleichbare Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Bayern.
Achtung, jetzt kommt die für alwina passenden Punkte:

Zitat:
(3) 1 Bauvorlageberechtigt sind ferner die Angehörigen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die nach dem Ingenieurgesetz die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen dürfen, sowie die staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik und die Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs für

1.
freistehende oder nur einseitig angebaute oder anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit nicht mehr als drei Wohnungen,
2.
eingeschossige gewerblich genutzte Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 250 m2 ,
3.
land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
4.
Kleingaragen im Sinn der Rechtsverordnung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3,
5.
einfache Änderungen von sonstigen Gebäuden.

2 Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staates sind im Sinn des Satzes 1 bauvorlageberechtigt, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür den staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik oder den Handwerksmeistern des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten.
In Baden-Württemberg gilt das mit den drei Wohnungen z.B. nicht. Da gilt nur 1,5 Stockwerke. Das sind dann die Feinheiten der einzelnen Bauordnungen.

Leute, lest mal die Bauordnung!
Da steht alles drin was wichtig ist. Die liegt normalerweise immer auf dem Schreibtisch, neben dem Schneider Bautabellen.

PS: In Sachen Bauvorlageberechtigung habe ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr rein geschaut und habe es mal nachgeholt für meine Umgebung. Es hat sich die letzten 20 Jahre einiges verschärft. So sind in BW nicht mehr 1,5 Stockwerke, sondern nur noch eines und in Bayern nicht mehr vier Wohnungen sondern nur noch drei. Das mit dem Gewerbe ist gleich geblieben. Jaja, so ändern sich die Zeiten...

Geändert von numerobinchen (27.01.2015 um 19:04 Uhr).

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