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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 19:47 ID: 53885 | Social Bookmarks: Einfach mal kurz in die Bauordnung gucken (für mich wäre die BayBo zuständig aber im Grunde sind sich alle ähnlich): Zitat:
Zitat:
Leute, lest mal die Bauordnung! Da steht alles drin was wichtig ist. Die liegt normalerweise immer auf dem Schreibtisch, neben dem Schneider Bautabellen. PS: In Sachen Bauvorlageberechtigung habe ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr rein geschaut und habe es mal nachgeholt für meine Umgebung. Es hat sich die letzten 20 Jahre einiges verschärft. So sind in BW nicht mehr 1,5 Stockwerke, sondern nur noch eines und in Bayern nicht mehr vier Wohnungen sondern nur noch drei. Das mit dem Gewerbe ist gleich geblieben. Jaja, so ändern sich die Zeiten... Geändert von numerobinchen (27.01.2015 um 20:04 Uhr). | ||
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