Einzelnen Beitrag anzeigen
xannax
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.03.2015
Beiträge: 2
xannax: Offline


xannax is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 13.08.2015
Uhrzeit: 11:06
ID: 54759



Fenster aufgrund Flucht- und Rettungsweg nicht mögl?

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo!

Die Frage bezieht sich auf das angehängte Bild.

Sind Fenster zum Öffnen mit einer Parapethöhe von über 150cm bei der rechten Whng denn nicht möglich?

Im Moment ist nur ein Fenster zum Öffnen rechts neben der linken Wohnungstür erlaubt.

Ganz klar ist mir die Regelung anhand der Richtlinien nicht?!

Danke für Eure Antworten!

Anna


Ergänzende Angaben: Laubengang
"In Wänden offener Gänge an der Außenwand (Laubengänge) sind Öffnungen ohne Anforderungen (Fenster) ab einer Brüstungshöhe von 1,50 m zulässig."
Miniaturansicht angehängter Grafiken
-beispiel.png   -oib-richtlinie.png  

Mit Zitat antworten