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Tom
 
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Datum: 14.02.2016
Uhrzeit: 21:41
ID: 55263



AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude #6 (Permalink)
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Das sagt die KomNet-Datenbank in NRW (KomNet Dialog 3924 : Sind Spindeltreppen als zweiter Fluchtweg zugelassen?):

Zitat:
Spindeltreppen im Verlauf von zweiten Rettungswegen könnten ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sich z. B. nur eine Person (ortskundig) in einem Lager aufhält, kein Umgang mit Gefahrstoffen erfolgt oder es sich um einen Zugang zu einer Maschine handelt.
Die Abstimmung müsste mit dem Amt für Arbeitsschutz, der Bauaufsicht und der Feuerwehr erfolgen. Führen tut diese Abstimmungen doch normalerweise der Brandschützer. Ich denke, dass diese "Erleichterung" wie üblich mit anderen Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes in Beziehung gesetzt wird. Wenn also irgendwas gesprinklert wird, das nicht gesprinklert werden müsste, wenn eine Brandmeldeanlage vorgesehen ist, die nicht Pflicht ist, wenn wenige ortskundige Leute da arbeiten (siehe oben) - dann wird es ggf. möglich sein.

Ich habe mal ein Hotel in Berlin geplant, das eine außenliegende Wendeltreppe als 2. Fluchtweg hatte.

T.

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