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Archimedes
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Datum: 11.03.2016
Uhrzeit: 11:09
ID: 55374



AW: Ablehnung der Bauleitungsfunktion nach LBauO §56a (Rhld.-Pfalz) #5 (Permalink)
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Ich bin auch gespannt. Bisher keine Reaktion seitens des Bauamtes, aber durchaus Verständnis auf Bauherrenseite.

Der Rechtsanwalt unserer Kammer meinte, dass dieser neue Bauleiterpassus auf ausdrücklichen Wunsch der Architektenkammer wieder aufgenommen wurde.
Man verspricht sich dadurch mehr Kundenaufträge und mehr Bauqualität.

Grundsätzlich verstehe ich das, aber die Passage mit dem Denunzieren hätte man einfach weglassen sollen:
Verstöße, denen nicht abgeholfen wird, hat sie oder er unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Außerdem sieht man bei unserem Kammerrechtsanwalt keinen Grund zur zusätzlichen Vergütung dieser LBauO-Bauleitungstätigkeit, weil das in der LPH. 8 nach HOAI mehr oder weniger schon gewährleistet sei.
Er rät zum bedenkenlosen Unterschreiben diese neuen Bauleitererklärung.

Sehe ich anders, aber Juristen sind ja selten nah an der Praxis dran.

Viele Kollegen scheinen sich aber ebenfalls darüber den Kopf zu zerbrechen, da es momentan ungewöhnlich viele Anfragen zu diesem Punkt an die Architektenkammer gibt.

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