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Blumenschein
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Datum: 16.09.2016
Uhrzeit: 18:38
ID: 55907



Spachtelung DIN 18340

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

gemäß DIN 18340, Punkt 3.2 werden verschiedene Spachtelungen unterschieden:

3.21 Bei Decken- und Wandoberflächen aus Gipsplatten nach DIN 18161 und DIN EN 520, an die keine otpischen oder dekorativen Anforderungen gestellt werden, z.B. unter Belägen aus Fliesen und Platten, ist eine Grundverspachtelung auszuführen, die das Füllen der Stoßfugen sowie das Überziehen der sichtbarten Teile der Befestigungselemente umfasst. Überstehende Spachtelmasse ist abzustoßen. Werkzeugbedingte Grate sind zulässig. In Abhängigkeit vom gewählten Verspachtelungssystem sind gegegenenfalls Fugendeckstreifen als Bewehrung einzuarbeiten.

3.2.2 Bei Decken- und Wandoberflächen aus Gipsplatten nach DIN 18181 und DIN EN 520, die z.B. als Untergrund für matte, füllende Anstriche und Beschichtungen, für mittel- und grobstrukturierte Wandbekleidungen sowie für Oberputze mit Größtkorn über 1mm dienen, sind eine Grundverspachtelung gemäß Abschnitt 3.2.1 sowie eine Nachverspachtelung bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs der Spachtelung zur Plattenoberfläche auszuführen. Es dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben.

Gemäß DIN handelt es sich hier um Nebenleistungen, bzw. alles was darüber hinaus geht ist eine besondere Leistung.

Leider kann man dieser DIN nicht entnehmen, ob es sich bei den Differenzierungen um eine Q1, Q2, Q3 und/oder Q4 Spachtelung eigenet.

Aktuell gehen ich davon aus, das 3.2.1 eine Q1 Spachtelung und 3.2.2 eine Q2 Spachtelung ist.

Kann jemand hier weitere Informationen geben.

Weiter gilt es folgendes Problem zu klären:

Ausgeschrieben ist:

"GK-Decke glatt
...Unterkonstruktion:
Als Grund-/Traglattenkonstruktion aus verzinkten Stahlblech-Profilen einschl. zugelassenen Abhängern nach Herstellervorschrift und Gewicht.

Beplankung: 1-lagig mit Gips-Bauplatten (GKB/Typ A), 12,5 mm dick
Verspachtelung: Qualitätsstufe Q2

Einbaubereich: ….“


Nach meiner Auffassung und nach Interpretation oben genannter DIN ist die Verspachtelung eine Nebenleistung und muss nicht gesondert vergütet werden.

Was denkt Ihr?
Gruß

Blumenschein

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