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mika
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Datum: 15.12.2017
Uhrzeit: 23:01
ID: 56763



BIM und Architektenkammern

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Hallo in die BIM-Runde.

Hat von Euch schon jemand „BIM für Architekten Leistungsbild Vertrag Vergütung“ gelesen ?

Am meisten beschäftigt mich Seite 24 Punkt 3.
Bei der Publikation handelt sich, nach meinem Verständnis zwar nur um Vorschläge für ein Leistungsbild bei der Objektplanung mit dem BIM Planungsprozess, aber wenn die Bundesarchitektenkammer ein solches Dokument veröffentlicht, wird es sehr wahrscheinlich als Blaupause für Verträge für die Objektplanung mit BIM herangezogen.

Es ist ja nicht alles schlecht, was in dem Dokument steht, aber als Architekt, dessen Interessen durch die Architektenkammern vertreten werden sollten, stellt sich schon die Frage, ob ein derartiger vorauseilender Gehorsam anständig oder einfach nur naiv ist.

Nicht das mich die BIM-Anforderungen, die die BAK als Grundleisrung postuliert, schrecken würden, aber es ist ignorant zu glauben, dass das ohne konsistentes DataDictionary, ohne Definitionen der Bauteilmerkmale und ihrer Merkmalwerte und -Typen ohne Aufwand möglich wäre. Da es das alles noch nicht gibt, um die Planungsprozesse in Deutschland vollständig abzubilden, muss das alles für jedes Projekt vereinbart werden. Im Idealfall, bei einem guten Koordinator, kann jeder weiter seinen Bürostandard benutzen, weil die Daten „gemappt“ werden, aber das ist keine Grundleistung des Architekten, sondern „Database-Design“.

Um noch mal auf den Punkt von oben zurück zu kommen, der mich beschäftigt:
Der BAK ist es offenbar sehr wichtig, dass BIM HOAI konform ist, die HOAI also nicht angepaßt werden muss, — der Architekt sich aber schon.
Es ist natürlich richtig, dass die HOAI methodenneutral ist. Die legt nur fest, welche Ergebnisse der Architekt schuldet, nicht aber wie er zu diesen Ergebnissen kommt.

— Und jetzt kommt‘s:
Daraus schließt die BAK „spiegelbildlich“, dass dann BIM auch verlangt werden kann!!!!!


Mir fehlt ein deutlicher Hinweis, dass das vorschreiben einer Planungsmethode nicht HOAI konform ist und dass der Auftraggeber, wenn er von dem Architekten, in seinem freien Berufsstand, eine Planungsmethode vorschreibt, dieses als Besondere Leistung vergüten muss. Das Gegenteil ist hier aber der Fall.

Dazu muss man bedenken, dass viele Büros mit CAD-Software (z.B. AutoCAD o.ä.) arbeiten, die nicht BIM-fähig ist, und nur ein Bruchteil von BIM-fähigen Programmen kostet.
Außerdem ist es bei professionellen Auftraggebern mit FM-Abteilungen inzwischen üblich den Architekten ihre Standards zu diktieren, auch wenn die für die Planung nicht sinnvoll sind.
D.h. Der Architekt ist unter Umständen durch die Willkür der Auftraggeber dem finanziellen Risiko einer kompletten Büroumstellung ausgesetzt. Allein die Schulung für ein mittleres Büro kann einen 6-stelligen Betrag kosten. Das gleich kommt an Lizenzgebühren hinzu.
In dieser Hinsicht vertritt die BAK in kleinster Weise die Interessen der planenden Architekten. Im Gegenteil sie setzt die planenden Architekten diesem Risiko ohne Not aus.


Die BAK vertritt übrigens auch nicht planende Architekten, die z.B. auf Behörden bzw. Auftraggeberseite tätig sind. Hier sei der BBR genannt. Und Kappelmann ist übrigens die Kanzlei die den Bund bei der gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten vertritt.
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Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964

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