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Tom
 
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Datum: 28.12.2017
Uhrzeit: 20:53
ID: 56777



AW: BIM und Architektenkammern #5 (Permalink)
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Für meine Begriffe interpretierst Du das was hinein, das nicht drin steht. Der Absatz bedeutet nur, dass Grundleistungen nicht allein deshalb besonders vergütet werden, bloß weil sie mit BIM-Methoden erbracht werden.

Das bedeutet umgekehrt, dass in das Modell vernünftiger Weise nicht mehr Informationen eingefügt werden, als zum Erbringen der jeweiligen Grundleistung erforderlich. Es müssen weder bestimmte Standards erfüllt werden, noch muss das Modell an irgendwen später in einer definierten Form übergeben werden.

Sollte etwas von dem doch gewünscht sein, handelt es sich um besondere Leistungen, die extra vergütet werden. Wo ist da das Problem?

T.

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