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Hallo an alle,
wie ich erfuhr, gibt es ein Urteil wieder einmal zur Aushebelung der GRZ, vermutlich vom OVG. Ich weiß nur nicht von wann, muss jedoch erst kürzlich beschlossen worden sein.
Es geht darum, dass der Kläger versucht hat, bei einer "ungenauen Angabe" von z.B.: 0,2 (nicht 0,20) die überbaubare GF auf 0,29 auszureizen, entsprechend der fehlenden zweiten Nachkommastelle?!?
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
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