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Francis
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Francis: Offline


Francis is on a distinguished road

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Datum: 07.07.2005
Uhrzeit: 10:49
ID: 9779



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Hallo Florian,

hier mal die Definition zu Stichflur, aus einem Leitfaden für Brandschutz:

Ein Stichflur ist ein Flur, der die Rettung nur in eine Richtung erlaubt. In baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung kann seine Länge beschränckt sein,z.B. in Hochhäusern auf 10m.


Und nochwas:

Hochhäusern müssen nach den Hochbaurichtlinien die Flurwände und Decken bzw. Unterdecken (Fluchttunnel) der Feuerwiderstandsklasse F 90-A entsprechen. Die Türen zu Nutzungseinheiten müssen der Feuerwiderstandklasse T 30 entsprechen. Die Flure dürfen zwischen den Treppenraumzugängen höchstens 40 m lang sein und müssen durch Rauchschutztüren in 20 m lange Rauchabschnitte unterteilt werden. Stichflure mit nur einer Fluchtrichtung dürfen nicht länger als 10 m sein. Der Stichflur darf allerdings 20 m lang sein, wenn die Räume einen zweiten Rettungsweg, wie über einen Rettungsbalkon, haben.

Die Flure müssen belüftet werden können. Sofern eine Fensterlüftung nicht möglich ist, müssen die Flure in allen Flurabschnitten maschinell belüftet werden. Ein einfacher Außenluftwechsel je Stunde ist ausreichend. Durch die maschinelle Belüftung wird im Flur durch die Bildung von Überdruck das Eindringen von Rauch in den Fluchtweg verhindert.

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