tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 05.07.2005
Uhrzeit: 13:19
ID: 9732



Fluchtweg 35m auch bei Sackgassen?

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo,

in der Berliner Bauordnung steht folgendes zu Fluchtwegen

Abschnitt 5:
T r e p p e n , R e t t u n g s w e g e , A u f z ü g e u n d Ö f f n u n g e n

§ 32 Treppenräume
(2) [1]Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss der Treppenraum mindestens einer notwendigen Treppe oder ein Ausgang ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein. [2]Sind mehrere Treppen erforderlich, so sind sie so zu verteilen, dass die
Rettungswege möglichst kurz sind.

Eine Professorin an der Uni meinte, dass dies aber nicht für Sackgassen gelte. Die 35m seien der Abstand zwischen zwei Fluchttreppenräumen. Mit anderen Worten, wäre der Fluchtweg dann nur 17,5m.
Wo hat Sie das her??? Hat jemand davon schonmal was gehört? Ich kann das nicht aus der BauO entnehmen...

Grüsse
Florian
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 23.11.2002
Beiträge: 137
Snobs: Offline


Snobs is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 05.07.2005
Uhrzeit: 14:42
ID: 9739



Re: Fluchtweg 35m auch bei Sackgassen?

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Originally posted by Florian
Eine Professorin an der Uni meinte, dass dies aber nicht für Sackgassen gelte. Die 35m seien der Abstand zwischen zwei Fluchttreppenräumen. Mit anderen Worten, wäre der Fluchtweg dann nur 17,5m.
Wo hat Sie das her???
Das frage ich mich allerdings auch - wo hat sie soetwas nur her???

Du musst aus jeder Ecke des Raumes nach max. 35 Metern ein Fluchttreppenhaus erreichen koennen...

Mit Zitat antworten
Tom
 
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline

Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt

Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice

Beitrag
Datum: 05.07.2005
Uhrzeit: 15:09
ID: 9742



Social Bookmarks:

Deine Professorin hat offenbar ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis - und darauf solltest Du ohne lange zu räsonieren Rücksicht nehmen

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 15.04.2004
Beiträge: 328
Maks: Offline

Ort: Berlin

Maks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 05.07.2005
Uhrzeit: 20:07
ID: 9761



Social Bookmarks:

Hi Florian,

ich weiß nicht, was du mit Sackgassen meinst. Sollte allerdings von Stichfluren die Rede sein - die dürfen i.d.R. maximal 10m lang sein, allerdings abhängig von der Gebäudeart und ob über die angeschlossenen Räume ein 2. Fluchtweg zu erreichen ist.
Die MBO (Musterbauordnung) spricht übrigens von 15 m.

Gruß

max

Geändert von Maks (05.07.2005 um 20:29 Uhr).

Mit Zitat antworten
tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 05.07.2005
Uhrzeit: 20:43
ID: 9762



Social Bookmarks:

Genau das meine ich. Also ist doch was dran. Wie definiert sich so ein Stichflur?
Ist ein Stichflur nur eine "öffentliche" Erschließungsfläche oder auch ein Flur innerhalb einer Büroeinheit?


Grüsse
Flo
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 06.07.2005
Uhrzeit: 01:56
ID: 9765



Social Bookmarks:

also dass ein flur der nicht in ein anderes treppenhaus endet, nur max 10 m lang sein darf, höre ich zum erstenmal.......

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 09.11.2004
Beiträge: 678
Francis: Offline


Francis is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 07.07.2005
Uhrzeit: 10:49
ID: 9779



Social Bookmarks:

Hallo Florian,

hier mal die Definition zu Stichflur, aus einem Leitfaden für Brandschutz:

Ein Stichflur ist ein Flur, der die Rettung nur in eine Richtung erlaubt. In baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung kann seine Länge beschränckt sein,z.B. in Hochhäusern auf 10m.


Und nochwas:

Hochhäusern müssen nach den Hochbaurichtlinien die Flurwände und Decken bzw. Unterdecken (Fluchttunnel) der Feuerwiderstandsklasse F 90-A entsprechen. Die Türen zu Nutzungseinheiten müssen der Feuerwiderstandklasse T 30 entsprechen. Die Flure dürfen zwischen den Treppenraumzugängen höchstens 40 m lang sein und müssen durch Rauchschutztüren in 20 m lange Rauchabschnitte unterteilt werden. Stichflure mit nur einer Fluchtrichtung dürfen nicht länger als 10 m sein. Der Stichflur darf allerdings 20 m lang sein, wenn die Räume einen zweiten Rettungsweg, wie über einen Rettungsbalkon, haben.

Die Flure müssen belüftet werden können. Sofern eine Fensterlüftung nicht möglich ist, müssen die Flure in allen Flurabschnitten maschinell belüftet werden. Ein einfacher Außenluftwechsel je Stunde ist ausreichend. Durch die maschinelle Belüftung wird im Flur durch die Bildung von Überdruck das Eindringen von Rauch in den Fluchtweg verhindert.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 07.07.2005
Uhrzeit: 13:03
ID: 9781



Social Bookmarks:

aha da kommen wir der Sache schon näher....... also bei den Hochhausrichtlinien kann ich mir sowas vorstellen.....

ansonsten der letzte satz von Francis, dass bei Gebäuden bes. Art die Länge des Flures Beschränkt sein KANN ist etwas schwammig. kann heisst ja nicht muss. wahrscheinlich stehts so aber auch nicht im Gesetzestext...... (bin jetzt grad zu beschäftigt um nachzulesen)

Mit Zitat antworten
tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 07.07.2005
Uhrzeit: 13:14
ID: 9782



Social Bookmarks:

Die Musterbauordnung ist doch ein Vorschlag für die einzelnen Länderbauordnungen - oder? Hat die Musterbauordnung rechtlich bindenden Charakter?
Man kann zwar bei allen Bauordnungen Ausnahmegenehmigungen erwirken, aber solange man sich an die Bauordnung hält, kann es keine Probleme geben. Wie sieht das bei einer sochen Musterbauordnung aus???
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 15.04.2004
Beiträge: 328
Maks: Offline

Ort: Berlin

Maks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 07.07.2005
Uhrzeit: 21:32
ID: 9798



Social Bookmarks:

Hi Florian,

die MBO ist tatsächlich ein Vorschlag der ARGEBAU zur Vereinheitlichung der Landesbauordnungen. D.h., dass sie in gewissem Sinn keine rechliche Bindung hat.
Das bedeutet aber nicht, nur weil in der Berliner Bauordnung nichts zum Thema Stichflur steht, auch nichts beachtet werden muss. Theoretisch ist man in so einem Fall immer gut beraten, die MBO zu Rate zu ziehen, da sie auf gewissen Erfahrungen aufbaut und durchaus den Ämtern als Orientierung dienen kann.
ABER:
Je nachdem um was für ein Gebäude es sich handelt, gibt es als weitere Verordnungen z.B. die VersammlungsstättenVO, die VerkaufsstättenVO, die ArbeitsstättenVO + Richtlinien, Schulbaurichtlinien etc. Diese können u.U. weitergehende Vorgaben zum Thema enthalten, die in der BauO nicht zu finden sind.
Desweiteren wird ein Gebäude auch aus brandschutztechnischer Sicht abgenommen. Wenn man in diesem Fall dem von Francis genannten Leitfaden Klick folgt, kann eigentlich nicht mehr viel schief gehen.
Im Zweifelsfall immer den für einen selbst unangenehmeren Wert nehmen.

Gruß

max

PS: Oder Stichflure vermeiden.

Mit Zitat antworten
Tom
 
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline

Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt

Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice

Beitrag
Datum: 08.07.2005
Uhrzeit: 13:40
ID: 9810



Social Bookmarks:

Der Hinweis auf die ganzen Spezial-Verordnungen ist der Schlüssel. Die Landesbauordnung Niedersachsen z.B. trifft überhaupt keine zahlenmäßigen Angaben zur Länge von Fluchtwegen - nocht nichtmal die 35 m. Und die Stichflur-Ausnahme existiert dort auch nicht. Alles wohl a) im Sinne einer Deregulierung der LBO (in der jüngst einige Paragraphen ersatzlos gestrichen wurden) und b) im Vertrauen auf die diversen zusätzlichen Verordnungen ...

Mit Zitat antworten
ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2005
Beiträge: 16
reimert: Offline


reimert is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 09.07.2005
Uhrzeit: 00:26
ID: 9816



Social Bookmarks:

wahrscheinlich ist deine professorin durcheinander gekommen, weil die BO frühermal einen rettungsweg von 25m vorgesehen hatte.
trotzdem liegt sie falsch und die BO hat recht, der fluchtweg darf maximal 35m lang sein, also abstand zwischen treppenhäusern beträgt max.70m
vergeß nicht, dass du den weg innerhalb der wohnung schätzungsweise miteinbeziehen solltest.

Mit Zitat antworten
tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 09.07.2005
Uhrzeit: 10:21
ID: 9819



Social Bookmarks:

@reimert
Hast Du die anderen Beiträge gelesen?
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Würdet ihr auch ne Fahrtkostenpauschale abrechnen? casa7 Beruf & Karriere 6 09.03.2006 09:56
gibts im allplan auch grundriss personen mick Präsentation & Darstellung 8 19.02.2006 12:50
indesign funktion auch in illustrator? danna Präsentation & Darstellung 2 01.02.2004 17:34
Was kann Archicad? (auch freie Formen?) Maller Präsentation & Darstellung 4 11.12.2003 15:40
trouble hat auch gute Seiten Daniel Café 0 08.01.2003 16:39
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:17 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®