|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 07.07.2003  
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Blumenschein: Offline
   Ort: Münster          Beitrag Datum: 30.03.2009 Uhrzeit: 14:13 ID: 33287  |            Social Bookmarks:      Hallo,      Was genau soll der §48b Satz 1 EStg bezwecken. Kann ich dadurch für ein bestimmtes Projekt von der UmSt befreit werden? Grüße aus dem Steuerdschungel, -- Blumenschein  |  
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Kieler: Offline
   Ort: Kiel  
Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 30.03.2009 Uhrzeit: 15:06 ID: 33288  |            Social Bookmarks:      das ist das Gesetz zur Eindämmung der Schwarzarbeit.       Der Bauherr (nicht der private, sondern Unternehmer) muss eine Bauabzugssteuer von 15% auf alle Bauleistungen an das Finanzamt abführen, es sei denn, dass die Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können. Das können natürlich nur solche, die beim Finanzamt eine solche beantragt haben. So soll Schwarzarbeit verhindert werden. Es gibt auch eine Seite im Internet wo man überprüfen kann ob die vorgelegte Freistellungsbescheinigung echt ist. Normalerweise fordert man die Freistellungsbescheinigung bei der Ausschreibung mit an (steht bei mir in den BVB) PS: mit dem Suchwort: Freistellungsbescheinigung solltest Du eine Menge im Netz dazu finden  |  
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Blumenschein: Offline
   Ort: Münster          Beitrag Datum: 30.03.2009 Uhrzeit: 15:22 ID: 33289  |            Social Bookmarks:      |  
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