Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 11.08.2003
Beiträge: 24
devrimy: Offline

Ort: stgt.

devrimy is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 13.12.2004
Uhrzeit: 19:47
ID: 5982



wbw-preisgeld versteuern?

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo

kann mir jemand sagen we man als freier arch. (einzelunternehmen) evtl. eingenommenes wbw-preisgeld zu versteuern hat?

DANKE

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 13.12.2004
Uhrzeit: 21:32
ID: 5984



Social Bookmarks:

Gute Frage, hab ich noch nie dran gedacht.
Bekommt man in einem solchen Fall irgendein Schreiben, aus dem Hervorgeht, ob das Preisgelt Umsatzsteuer oder so enthält?
Ich würde aber annehmen, dass
1. das Preisgelt Umsatzsteuer frei ist
2. das Einkommen unter sonstige Einnahmen aufgeführt werden muß...
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 18.02.2004
Beiträge: 116
Matthias: Offline

Ort: Freising

Matthias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 13.12.2004
Uhrzeit: 22:42
ID: 5989



Social Bookmarks:

Wenn man sowieso umsatzsteuerpflichtig ist, muß man natürlich auch für das Preisgeld Umsatzsteuer abführen (bekommt sie aber bei nicht-studentischen Wettbewerben im Normalfall zusätzlich ausbezahlt, die angegebenen Preisgelder sind in der Regel Netto-Summen, auf den Teilnahmeformularen muß man häufig vorher angeben, ob man USt-pflichtig ist).

Ansonsten muß das Preisgeld natürlich genauso bei der Einkommensteuererklärung wie die sonstigen Honorare auch angegeben und versteuert werden (Gewinn- und Verlustrechnung + Anlage GSE).

Gruß, Matthias

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 11.08.2003
Beiträge: 24
devrimy: Offline

Ort: stgt.

devrimy is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 13.12.2004
Uhrzeit: 22:47
ID: 5990



Social Bookmarks:

habe mich gerade erst selbständig gemacht und wollte - falls man was gewinnt- wissen wieviel vom netto-wert versteuert werden muß.
denke es wäre sinnvoll es gleich zu machen und nicht erst zu machen wenn sie in 2 jahren bei mir klopfen, oder?

Mit Zitat antworten
tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 14.12.2004
Uhrzeit: 09:10
ID: 5992



Social Bookmarks:

na, dann redest du über die einkommenssteuer und nicht über die Vorsteuer - oder? die ist gewinnabhängig. Dazu gibts in allen Steuerbüchern Tabellen, in die man reingucken sollte.
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:31 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®