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Datum: 14.11.2002
Uhrzeit: 21:09
ID: 981



Studentenwettbewerb-Urheberrecht?

#1 (Permalink)
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Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Kürzlich habe ich einen recht lukrativen Studentenwettbewerb gewonnen, der FH-intern ausgelobt wurde. Auslober war ein großer Bauunterbnehmer, der an der Realisierung des Projektes interessiert ist. Nachdem ich den ganzen Pressezirkus hinter mich gebracht habe hat sich folgendes ergeben: Der Bauunternehmer will nun meine Pläne im dxf-Format "zur Kostenschätzung" auf CD-ROM haben. Was soll ich tun? Einerseits ist mir eine weitere Planung angeboten worden, andererseits soll ich kostenfrei meine Daten abgeben. Zudem kommt, dass einer der Jurymitglieder Architekt ist und "angeblich" gesagt haben soll, daß der Gewinner in seinem Büro an dem Projekt weiter arbeiten soll! Sehr fadenscheinig!

Was soll ich tun, was dürfen "die" mit meinen Plänen machen? Was für Ansprüche habe ich überhaupt (Urheberrecht-wie weit reicht das?)?[B]

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tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 16.11.2002
Uhrzeit: 13:48
ID: 984



Bedingte Urheberrechte

#2 (Permalink)
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Hallo,

erstmal herzlichen Glückwunsch. Gewonnene Wettbewerbe sind das Beste, was einem für die spätere Karriere passieren kann. Davon zehrt man bei Bewerbungen noch lange.

Was Deine Rechte und Pflichten angeht - das ist so eine Sache. Mit der Teilnahme am Wettbewerb gehst Du auch rechtliche Bedingungen ein, die meist so aussehen, dass Du dem Auslober - unter der Bedingung, dass Du einen Preis bekommen hast - Deinen Entwurf abtrittst. Du hast wohl meist noch das Recht, eingeflossene Ideen an anderer Stelle wiederzuverwenden, aber in jedem Fall hast Du die Pflicht der Übergabe aller Wettbewerbsunterlagen an den Auslober. Immerhin wurdest Du ja dafür "entlohnt". Die Jury spricht in der Regel eine Empfehlung aus - Glück, wenn sie auf den Entwerfenden fällt -, der der Auslober aber nicht verpflichtet ist.
Daher würde ich das Angebot des Architekten auch annehmen. Denn immerhin könnte sein Büro den Auftrag auch so bekommen, und dann hast Du keinen Einfluß mehr auf den Entwurf - sie müssen ihn nämlich auch nicht als Komplettpakt verwenden, sondern können sich auf Teile des Entwurf beschränken. Ein solches Angebot ist auch keineswegs unseriös zu betrachten. Als Student hast Du meist noch nicht genug Erfahrung, um ein solches Projekt alleine zu bewältigen und vor allem auch nicht die Zeichnungsberechtigung, die Du dafür brauchst. Daher wirst Du in dieser Phase Deines Lebens darauf angewiesen sein, unter dem "Deckmantel" eines etablierten Büros zu arbeiten.
Du solltest allerdings darauf achten, dass man Dich angemessen am Honorar beteiligt. Das hängt insbesondere von den anrechenbaren Leistungsphasen nach HOAI ab.
LSP 1 hat - nehme ich an - der Auslober schon erledigt. LSP 2 und z.T. LSP 3 werden mit dem Entwurf, den Du beim Wettbewerb abgegeben hast, gleichzusetzen sein. Ich denke, dass die Entlohnung hierfür evtl. auch über den Wettbewerb erledigt ist. Da solltest Du aber nochmal nachfragen. Die LSP 3 (z.T.), 4 und 5 könntest Du mit Unterstürtzung des Büros sicher noch weitgehend selbstständig planen - hier solltest Du entsprechend am Honorar beteiligt werden. Die Übrigen LSP erfordern viel Erfahrung und Routine. Sei froh, wenn man Dir hier einen guten Zuschauerplatz einräumt, denn damit trägst Du auch nicht mehr die Verantwortung, wenn etwas schief läuft.
Egal, wie die Einigung mit dem Büro aussieht, sorg dafür, dass Du alles schriftlich bekommst. Man soll zwar nicht immer vom Schlimmsten ausgehen, aber sollte es doch zu Unklarheiten kommen, hast Du so alles auf Papier!

Wenn Du an allen Leistungsphasen teilnimmst, kannst Du theoretisch sogar einen Architektentitel haben, bevor Du Dein Diplom machst ;-).

Viel Erfolg!
Florian
__________________
Florian Illenberger

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Geändert von Florian (16.11.2002 um 13:52 Uhr).

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