ehem. Benutzer
 
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marcotica: Offline


marcotica is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 04.05.2005
Uhrzeit: 17:21
ID: 8592



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Nach meiner Meinung hängt das damit zusammen, ob Du diese Arbeiten/Leistungen für einen Endkunden (Bauherr) oder für einen anderen Architekten (der diese dann wiederum an einen Endkunden berechnet) erbringst.

Wenn Du es für Endkunden tust, mußt Du praktisch wie ein Architekt, also nach HOAI, abrechnen. Da es keine kompletten Leistungsphasen oder definierbare Teilleistungen davon sind, müßtest Du auf Stundenlohnbasis + Nebenkosten abrechnen. Die HOAI sieht für den Auftragnehmer 38€ bis 82€/Stunde zzgl. MwSt. und Nebenkosten vor.

Wenn Du die Leistungen für einen anderen Architekten z.B. als sogenannter "freier Mitarbeiter"erbringst, dann kannst Du mit ihm Pauschalen oder andere Stundensätze vereinbaren. Er wiederrum muß seinem Bauherren gegenüber normalerweise nach HOAI abrechnen.


Zwei Sachen muß man in diesem Zusammenhang aber anmerken:

1. Wenn Du nach HOAI-LPHs korrekt mit Mindesthonorar abrechnest, dann liegst Du, wenn Du später das Honorar durch die tatsächlich aufgewendten Stunden teilst, oft deutlich unter den 38 € pro Stunde.

2. Einige Architekten/Büros müssen sich heute schon unter Mindesthonorar anbieten bzw. abrechnen, da sie sonst keine Aufträge mehr bekämen. HOAI hin oder her, sie läßt nach wie vor viele Fragen offen und den Architekten, wenns um Recht bekommen geht oft im Regen stehen.

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