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Maks: Offline

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Maks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 04.05.2005
Uhrzeit: 22:07
ID: 8603



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Hi Tobias,

die Frage von labina
Zitat:
Wie ist es aber, wenn ich als (Architekt)Planer für jemanden....
läßt mich vermuten, dass sie die Arbeiten als Architektin (oder genauer als Absolventin des Studienganges Architektur noch ohne Bauvorlageberechtigung) ausführen möchte. In diesem Fall wird sie auch nach HOAI abrechnen (müssen).

Ansonsten stimme ich dir voll zu, dass jeder, der in der Lage ist mit einem Nivelliergerät, einem Tachymeter und natürlich einem Maßband umzugehen auch ein Aufmaß durchführen kann. Und er muß kein Architekt sein.

Gruß

max

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