tektorum.de

tektorum.de (https://www.tektorum.de/)
-   Beruf & Karriere (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/)
-   -   Titel für FH Studenten? cand.arch.? (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/1699-titel-fuer-fh-studenten-cand-arch.html)

mno 19.05.2005 13:56

Titel für FH Studenten? cand.arch.?
 
Hallo,

ich habe mich selbsständig gemacht und möchte nun wissen, ob ich mich als FH Student nun auch cand.arch. nennen darf.

Oder Gibt es andere Titel für FH-ler?

Danke euch schon mal.

Michal

Jensation 19.05.2005 15:16

Hallo,

http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=1345

gruss aus koeln

Jens

Florian 19.05.2005 15:54

Abgesehn davon, dass ich das albern finde, ist hier die Frage ob ein FHler das cand. arch. benutzen darf.

Wir erinnern uns: cand. arch. trägt erst der Student, der das Vordiplom hat. Unis setzen nun ein FH Diplom mit dem Vordiplom gleich, demnach dürfte man während des ganzen FH Studiums diesen Titel nicht benutzen. Andererseits ist das ja auch etwas die Arroganz der Unis und keine allgemeine Regelung.
Da der "Titel" Dir keine wirkliche Befähigung attestiert, gibt es für die Nuzung davon vermutlich auch keine rechtliche Regelung, also kannst du damit vermutlich machen was Du willst...

Aber bei jedem halbweg gebildeten Menschen wirst Du damit keinen Eindruck schinden...

Jensation 19.05.2005 16:04

@ Florian 100% agree

Snobs 19.05.2005 16:04

Zitat:

Originally posted by Florian
Aber bei jedem halbweg gebildeten Menschen wirst Du damit keinen Eindruck schinden...
...sondern unter Umstaenden sogar das Gegenteil erreichen!!!

mno 19.05.2005 16:13

Ich könnte mir eben vorstellen, dass es für bestimmte Projekte von Vorteil sein könnte.
cand.arch. ist glaube ich immer noch besser als gar nichts unter einem Namen und es wird somit ersichtlich, dass man schon nun mal über eine gewisse Ausbildung verfügt.
Klar, man kann es einem sagen, aber auf einer Visitenkarte oder auf einem Angebot sieht es, finde ich wenigstens, besser aus.

An sich selbst finde ich es allerdings auch schon etwas albern, das muss ich schon zugeben. Ich will damit auch nicht angeben :cool:

noone 19.05.2005 19:05

seid ihr sicher, dass FH Studenten cand. arch niemals führen dürfen? es heisst ja eigentlich nur, dass wir als Studenten Kandidaten für den Beruf Architekt sind. Schliesslich reicht ein FH Diplom aus, um den Titel Architekt führen zu können.

Tobias 19.05.2005 19:06

Hi mno,

wie auch im o.g. Thread beschrieben, heisst es nicht cand. arch., sondern cand.ing. da du Kandidat auf ein ING.-Diplom bist.

Statt ein cand.xyz. wird eine Bezeichnung "Planungsbüro Max Mustermann" sicherlich seriöser wirken und den gleichen Effekt erzielen.

Der Begriff Planungsbüro ist meines Wissens nicht geschützt oder an eine Qualifiktation gebunden.

Florian 19.05.2005 19:25

Zitat:

Originally posted by noone
seid ihr sicher, dass FH Studenten cand. arch niemals führen dürfen?
Wer schreibt denn das?

noone 19.05.2005 20:05

Zitat:

Originally posted by Florian
Wir erinnern uns: cand. arch. trägt erst der Student, der das Vordiplom hat. Unis setzen nun ein FH Diplom mit dem Vordiplom gleich, demnach dürfte man während des ganzen FH Studiums diesen Titel nicht benutzen.

du? ist eigentlich egal, denn ich denke mit cand.arch. kann man sich noch keinen Cent Anerkennung verdienen...........klingt allenfalls besser als Student der Architektur........

holger 19.05.2005 22:07

aaaaaaaaaaahhhhhhh...
 
mensch.

puh...ich weiss, dass das hier nicht das thema ist...aber es dringt ja in 50%
aller beiträge durch die poren:

"diese ewige FH - UNI / TH - SCHEISSE"

seit ich hier im forum bin (nichts gegen das forum) denke ich mir (für mich selbst)
immer wieder ausreden aus warum ich nur mein studium an einer FH absolviert habe...um gottes willen. wie konnte ich das nur tun??? hätte ich mich doch an einer uni eingeschrieben (abitur hab ich ja wenigstens:p ) dann würde ich mich vielleicht heute auch so schön "vollwertig" fühlen!

mein gott. was ist denn da los? auf meinen streifzügen durch die unis konnte ich beim besten willen keinen riesen unterschied auf den forex-platten sehen...kam mir alles sehr bekannt vor (mit ausnahmen vielleicht).

verdammt. wat mach isch nur um mein kleines ego aufzubessern:( :( :(

Florian 19.05.2005 22:12

Zitat:

Originally posted by noone
du? ist eigentlich egal, denn ich denke mit cand.arch. kann man sich noch keinen Cent Anerkennung verdienen...........klingt allenfalls besser als Student der Architektur........
ja, aber bitte auch den nächsten Satz lesen:

Zitat:

Andererseits ist das ja auch etwas die Arroganz der Unis und keine allgemeine Regelung.
und (!)

Zitat:

Da der "Titel" Dir keine wirkliche Befähigung attestiert, gibt es für die Nuzung davon vermutlich auch keine rechtliche Regelung, also kannst du damit vermutlich machen was Du willst...
Das heißt ich fasse nur einige Dinge zusammen - das Wort "vermutlich" deutet darauf hin, dass ich mit überhaut nicht sicher bin.
Also bitte keine halben Zitate, die mir das Wort im Mund umdrehen!

Tobias 20.05.2005 07:53

Re: aaaaaaaaaaahhhhhhh...
 
Zitat:

Originally posted by holger

verdammt. wat mach isch nur um mein kleines ego aufzubessern:( :( :(

Bauen! ;) :D

Vakilandor 20.05.2005 11:41

Grundsätzlich finde ich diese Titel-Uni-FH-Überlegung zwar überflüssig, da ich ebenfalls denke, dass cand.ing. eher nachteilig ist.
Unabhänig davon hat einer meiner Profs neulich behauptet, dass FH-ler den Titel erst nach Anmeldung zu Diplom führen dürfen, also wenn sie tatsächlich am Diplom schreiben...
Weiß aber nicht wie objektiv diese Meinung ist, wegen der von Holger angesprochenen "Vollwertigkeit"...:D

Zitat:


Originally posted by Tobias

Der Begriff Planungsbüro ist meines Wissens nicht geschützt oder an eine Qualifiktation gebunden.
Sehe ich genau so, allerdings nur solange man Nix mit Architektur in Verbindung bringen kann, das sieht die Architektenkammer ziemlich eng:

Nach § 2 Baukammerngesetz NRW darf nur derjenige die Berufsbezeichnung "Architekt" oder Wortverbindungen hiermit (wie z. B. "Architekturbüro") führen, der dazu berechtigt ist...

Ggf. kann man den ganzen Titel-Kram ziemlich schnell als Betrug auslegen, wenn man an den falschen gerät...

Ich würde mir gut überlegen, ob ich so 'ne Egoprofilierung wirklich brauche bzw. ob die dann so viel bringt....

mno 20.05.2005 13:27

Ich will mich damit nicht profiliren.

Mir ging es nur darum, dass es nun mal besser vor einem Auftraggeber ist, wenn ein Titel dahinter/drunter ist. Damit muss man nicht erklären, was man ist, oder ob man überhaupt qualifiziert ist.

Aber die Idee mit dem Planungsbüro finde ich sehr gut.

Was ist aber mit dem
"§ 2 Baukammerngesetz NRW darf nur derjenige die Berufsbezeichnung "Architekt" oder Wortverbindungen hiermit (wie z. B. "Architekturbüro") führen, der dazu berechtigt ist..." Ist "Planungsbüro" etwa nichts, was man mit Architekten verbindet?

Snobs 20.05.2005 13:48

Zitat:

Mir ging es nur darum, dass es nun mal besser vor einem Auftraggeber ist, wenn ein Titel dahinter/drunter ist. Damit muss man nicht erklären, was man ist, oder ob man überhaupt qualifiziert ist.
Jemand der sich etwas damit auskennt wird sich vielleicht erst recht fragen ob ein cand. arch. oder cand. ing. ueberhaupt qualifiziert ist...
Vielleicht wirst Du ja genau deswegen nicht ernst genommen, sondern (zu unrecht) als "dummer Student ohne grosse Ahnung" abgestempelt!?
Ich koennte mir vorstellen, dass man Studenten nicht besonders gern Planungsunterlagen zu sendet, weil es halt in den Augen vieler Hersteller keine potentiellen Kunden sind. Ist zwar grosser Quatsch, weil der Student schliesslich der Kunde von Morgen ist, aber nun...

Zitat:

Was ist aber mit dem
"§ 2 Baukammerngesetz NRW darf nur derjenige die Berufsbezeichnung "Architekt" oder Wortverbindungen hiermit (wie z. B. "Architekturbüro") führen, der dazu berechtigt ist..." Ist "Planungsbüro" etwa nichts, was man mit Architekten verbindet?
Es ist jeden Falls keine Wortverbindung und darum scheint es in diesem Gesetz zu gehen...
Also Planungsbuero geht in Ordnung, vorsichtig waehre ich lediglich mit dem Wort "Architekt bzw. Architektur"!

Jensation 20.05.2005 14:15

Zitat:

Originally posted by mno
Ist "Planungsbüro" etwa nichts, was man mit Architekten verbindet?
ich denke nicht...es gibt Planungsbüros für alle Bereiche...Lichtplanung, Küchenplanung...etc...es ist also nicht zwingend mit dem Beruf des Architekten verknüpft. Wenn du dir nicht sicher bist hilft oft auch ein kurzer Anruf bei der entsprechenden Handelskammer...kann aus meinen Erfahrungen heraus nur sagen das die dir sehr bereitwillig und ausführlich alle benötigten Auskünfte zukommen lassen!

Schönes Wochenende und gruss aus Koeln


Jens

mno 20.05.2005 14:21

Jetzt mal grundsätzlich eine andere Frage: Ich bin bereits selbsständig. Ich habe "Dienstleistung" angemeldet, da ich noch in anderen Bereichen tätig bin, die nichts mit Planung zu tun haben. Kann ich mich trotzdem "Planungbüro xyz" nennen?

Vakilandor 20.05.2005 16:42

Na ja, das ist halt 'ne rechtliche Grauzone.
Grundsätzlich kann ein Planungsbüro schließlich alle möglichen Dinge planen; halt allgemeine Dienstleistungen...:D
Und solange Du Nix schreibst, wo Architektur drin vor kommt, bzw. was direkt Architektur impliziert kann Dir auch keiner in die Suppe spucken, weil's eben kein geschützter Begriff bzw. keine geschützte Berufsbezeichnung ist.
Allgemein wäre das halt wie ein Firmenname zu verstehen;
Sogesehen wäre es auch clever gewesen, wenn Du Dein Gewerbe unter "Planungsbüro Max Mustermann" angemeldet hättest.
Damit hätte der Titel auch 'ne offizielle Berechtigung.
Weil "Planungsbüro" ohne Anmeldung wäre für 'nen Student schon komisch, zumindest für's Finanzamt....:rolleyes:
So ganz genau weiß ich aber auch nicht, wie das dann läuft.
Freunde von mir habe aus genau diesem Grund 'ne GbR gegründet...

Vielleicht kann mal jemand was dazu posten, der als Studi selbständig ist.

@Jensation

Genau, bloß nicht "Architektur" und schon gar nicht "Architekt" schreiben.

Francis 21.05.2005 10:33

"Sogesehen wäre es auch clever gewesen, wenn Du Dein Gewerbe unter "Planungsbüro Max Mustermann" angemeldet hättest."

Als Dipl.Ing. Architektur sollte man eigentlich überhaupt kein Gewerbe anmelden sondern freiberuflich arbeiten...

Vakilandor 21.05.2005 11:36

@ Francis

Das geht aber eben erst als Dipl. Ing. Architektur!
Wenn man den Titel hat darf man ihn schließlich auch überall hinschreiben, was ja ursprünglich Thema dieses threads war...
Solange man aber "nur" Student ist ist man eigentlich auch gezwungen ein Gewerbe anzumelden.

Tobias 21.05.2005 12:34

Zitat:

Originally posted by Vakilandor

Solange man aber "nur" Student ist ist man eigentlich auch gezwungen ein Gewerbe anzumelden.

Das ist nicht ganz richtig. Unabhängig von deinem Status sind deine Dienstleistungen (solange sie im künstlerischen Bereich liegen (auch Webdesign)) eine freiberufliche Tätigkeit, für die man nicht ein Gewerbe anmelden muss (http://www.freie-berufe.de/Abgrenzun...der.145.0.html). Oft ist es aber sinnvoll ein Gewerbe anzumelden, falls die Kundschaft verstärkt die Rechnungen mit MwSt ausgewiesen haben will. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nötig und MwSt muss an das FA abgeführt werden. Im Gegenzug kannst du aber die MwSt mit den von dir bezahlten MwSt gegenrechnen, solange es sich bei den Käufen um Anschaffungen für deine berufliche Tätigkeit handelt (PC-Ausstattung, Büromaterial etc.).

Schau mal generell unter www.freie-berufe.de nach. Die Seite hatte mir damals bei meiner Tätigkeit auch weitergeholfen.

Francis 21.05.2005 12:45

Also die MwSt kann man auch bei freiberuflicher Tätigkeit abführen. Man hat da die Wahl, genau wie bei Gewerbe, wenn man will, kann man MwSt abführen, muss man aber nicht...

Ich mache freiberuflich mit MwSt, und kann so dann auch meine Einkäufe (PC, Papier etc.) verrechnen.

Florian 21.05.2005 13:41

Hilfe!
Hier wird gerade von machen einiges duchrcheinander gebracht.

Ich empfehle zur Klärung dringend folgende Threads:
http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=2616
http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1480
http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=1051
http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=198
http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=288
http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=560
http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=748
http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=2616
http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1480
http://www.tektorum.de/showthread.php?postid=1404
(ein paar sind glaub ich doppelt - aber doppelt hält ja besser :p)

Die Gewerbeanmeldung mach nur Sinn, wenn man auch Produkte verkauft, ansonsten birg sie nur die Gefahr, dass man ab einer bestimmten Grenze Gewerbesteuer zahlen muß.
Um Umsatzsteuer als Kleingewerbe abführen zu dürfen, muß man sich nicht beim Gewerbeamt melden, sonden eine Verzichtserklärung auf Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG abgeben.
Ein Kleingewerbe ist man, solange man unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt - 30.000 EUR oder DM, ich weiß es leider nicht mehr...


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:24 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®