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tomasino 21.05.2006 13:54

was ist man eigentlich im Ausland mit einem in Deutschland abgeschlossenem Studium ?

Habe als Praktikant in Frankreich gearbeitet, auf der Homepage wurde ich als Architekt bezeichnet ;) und das ohne Diplom wohlgemerkt

noone 21.05.2006 14:08

in Frankreich ist unser Diplom jedenfalls 100% anerkannt, sowohl uni als auch fh. Bei denen heisst die beezeichnung übrigens Architecte DPLG (diplome par le gouvernement)

grüne 06.07.2006 16:30

Berufsunfähigkeit
 
Ich kenne einen, der nach meinem Dafürhalten berufsunfähig ist, ohne dass dies vom Versorgungswerk anerkannt wurde. Der Kollege hatte einen Gehirntumor und sieht seit dem auf einem Auge Muster, oder irgendwelche Ereignisse aus der Vergangenheit. Mit der Konzentrationfähigkeit ist da natürlich nicht mehr so richtig gut. Ich rief darauf beim Versorgungswerk an und stellte folgende Frage:"Wenn ich beide Beine und den linken Arm verliere, bin ich dann berufsunfähig?" Lakonische Antwort:" Wenn Sie kein Linkshänder sind - Nein."

Ich habe darauf hin eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und empfehle das jedem, der heute noch glaubt durch das Versorgungswerk abgesichert zu sein.

fuenfjahresplan 22.06.2009 20:24

AW: Re: Re: info:
 
Zitat:

Zitat von secretgarden (Beitrag 9080)
150 euro ist mir definitiv zuviel grad zum beiseitelegen.
arbeite zur zeit notgedrungen freiberuflich und halte mich gerade so über wasser.
habe mir die website auch angeguckt und muss sagen die beiträge sind ja der hammer..... :(

und das ist nur der mindestbeitrag! 150.-euros bei geschildeter freiberuflicher tätigkeit bis zum rentenalter. kannste dir ja ausrechnen was am schluss dabei an rente raus kommt!

wenn du mal hartz4 beantragen muss wegen auftragslosigkeit übernimmt die arge nur den mindestbeitrag der gesetzlichen r-versicherung. das sind 40euro. den rest darfst du selber bezahlen. oder das versorgungswerk schmeisst dich irgenwann raus, weil du keine beiträge mehr zahlen kannst.


Zitat:

Zitat von Tobias (Beitrag 9082)
Unabhägig davon, ab man es sich leisten kann oder nicht: LANGFRISTIG DENKEN. Es lohnt sich mitunter, bei Geschwistern oder Eltern zinslose Darlehen zu nehmen, um in das Versorgungswerk einzuzahlen. Je früher, desto besser, wenn man die spätere Rente im Auge behält.


was ist das für ein vorschlag! zinsloses darlehn der verwandten für die rente. gruselig!

die vorgungswerke haben die anwartschaft überwiegend bei investmentbanken angelegt. hypro real estate!!!!
ihr müsstet alle unserer angie danken, dass ihr noch irgendwann rente bekommen werdet!!!

noone 24.06.2009 13:14

AW: Re: Re: info:
 
Alle Finanzprodukte basieren auf Investment, und daher auch Risiko. Und alle Investmentfonds sind massiv eingebrochen.

Die Renten bleiben aber trotzdem stabil, da das Versorgungswerk kein Fonds ist. Es ist trotz alledem ein Versicherungsunternehmen, das Geld investiert, ein Zugeständnis an Mindestzinssatz macht, und Teile der Zinsgewinne als Eigengewinn der Versicherungsgesellschaft einbehält.

Man kann natürlich auch einen eigenen "Rentenfond" auflegen, jedoch trägt man dann mehr Risiko und hat auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wir müssen einfach von unserem Anspruchsdenken weg, wenn Du Festangestellt bist, bekommst Du im Alter mit den Architektenlöhnen auch keine grosse Rente. Die Zeiten sind definitiv vorbei.

Wenn du arbeitslos bist, ruht deine BFA-Renteneinzahlung genauso, sprich dies drückt alles die Höhe der Rente.

Mit einer BFA Befreiung und Einzahlung ins Vorsorgewerk kannst Du eigentlich nur gewinnen, du kannst bei Arbeitslosigkeit die Beitrage auch aussetzen.

Es wurde im Forum in einem anderen Thread von einer Absolventin mal die Frage nach der Höhe des Beitrages für eine Rente von 2000 Euros gefragt.
Dazu müsste man ein konstanten Jahresgehalt von 57.000 € bis zur Rente haben.

Wie viele Architekten kommen dahin?

Archiologe 24.06.2009 14:19

AW: Re: Re: info:
 
Zitat:

Zitat von fuenfjahresplan (Beitrag 34185)
und das ist nur der mindestbeitrag! 150.-euros bei geschildeter freiberuflicher tätigkeit bis zum rentenalter. kannste dir ja ausrechnen was am schluss dabei an rente raus kommt!

Habe mir mal die Mühe gemacht und die alten Unterlagen meines Versorgungswerk von 2004 herausgesucht.
Da gibt es eine Tabelle, in der der Rentenanspruch berechnet wird.

Zitat:


Aus der nachfolgenden Richtwerttabelle kann entnommen werden, welcher Rentenanspruch in etwa erzielt wird, wenn
an dem Eintrittsalter (Alter bei Mitgliedschaftsbeginn) monatlich konstant 100€ bis zum 65. Lebensjahr als Beitrag entrichtet
werden. Wird ein x-faches von 100€ monatlich kontinuierlich entrichtet, erhöht sich auch der Rentenanspruch um das x-fache:

Eintrittsalter| monatl. Rente

25 -530€ 35 -350€
26 -510€ 36 -330€
27 -490€ 37 -320€
28 -470€ 38 -300€
29 -450€ 39 -290€
30 -430€ 40 -270€
31 -410€ 41 -260€
32 -400€ 42 -250€
33 -380€ 43 -230€
34 -360€ 44 -220€

Zu dieser Tabelle ein Beispiel:

Eintrittsalter: 30. Lebensjahr
montl. Beitrag (konstant) bis zum 65. Lebensjahr: 500€
monatl. Altersruhegeld (rund): (430€ x5=) 2.150€



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