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secretgarden 29.05.2005 13:00

Aip
 
hallo allerseits!


ich hab mal vielleicht eine blöde frage (obwohl die gibt es ja nicht laut sesamstrasse *g*)
aber ich lese in offerten immer wieder das wort AIP und niemand kann mir verraten was es heisst.

wird vielleicht auch nur ein kurzer thread wenn mir jemand das geheimnis lüften kann. :D

Tobias 29.05.2005 13:40

AiP = Architekt im Praktikum

In wenigen Bundesländern wurde das AiP 1999 in BaWü eingeführt und ersetzt die 2 Jahre Praxis, die man benötigt, um sich in die Architektenliste eintragen zu dürfen. Als AiP in BaWü muss man allerdings zu Beginn Mitglied in der Architektenkammer sein.

Näheres steht bestimmt auf den Seiten der Kammern.

secretgarden 29.05.2005 18:03

heisst die absolventen in BaWü müssen sich direkt nachm studium in die kammer eintragen damit sie das praktikum absolvieren können??

und kann man sich selber auch so nennen -also architektin im praktikum- wenn man z.b. aus NRW kommt???

oder kennt man den begriff hier net??

Florian 29.05.2005 18:25

Meines wissens nach gibts das in NRW nicht.

Deine Frage nach dem sich nennen hab ich nicht ganz verstanden. Willst Du Dich AIP Max Mustermannn nennen???

Tobias 29.05.2005 18:36

Wenn du nach deinem Studium in NRW einen Job hast, bist du kein AiP. Dort gibt es das nicht. Wenn du in BaWü einen Job bekommst schon.

Die Details bzgl. Mitgliedschaft in der Kammer kannst du auf deren Internetseiten finden.

Es sollte sowieso jeder, der kurz vor dem Diplom steht, sich vorher bei der heimischen Architektenkammer schlau machen, was er alles während der ersten beiden Jahre beachten soll, damit einer Einschreibung nach 24 Monaten nichts im Weg steht.
Zudem kann man auch als Nicht-Mitglied trotzdem schon direkt nach dem Studium sich über das Versorgungswerk der Kammern (später ist es Pflicht) versichern lassen.

Gruß

secretgarden 29.05.2005 18:41

Zitat:

Originally posted by Florian
Meines wissens nach gibts das in NRW nicht.

Deine Frage nach dem sich nennen hab ich nicht ganz verstanden. Willst Du Dich AIP Max Mustermannn nennen???

nee ich frage nur ob ich mich als AIP bewerben muss.
dachte das wäre eine allgemeingültige bezeichnung für einen absolventen.

:rolleyes:

secretgarden 29.05.2005 18:44

Zitat:

Originally posted by Tobias

Zudem kann man auch als Nicht-Mitglied trotzdem schon direkt nach dem Studium sich über das Versorgungswerk der Kammern (später ist es Pflicht) versichern lassen.

Gruß [/B]
hast du das gemacht nachm diplom???

und wenn es jmd anders gemacht hat:
wie teuer ist der beitrag?? ungefähr.....

Tobias 29.05.2005 18:44

Informiere dich doch am Besten auf den Seiten der AK BaWü (http://www.akbw.de/) ... da steht alles ausführlich beschrieben. AiP gibt es auch in Thüringen.

Architekt im Proaktikum darfst du dich natürlich NICHT einfach so nennen, da der Begriff "Architekt" geschützt ist!

Tobias 29.05.2005 18:50

Zitat:

Originally posted by secretgarden
hast du das gemacht nachm diplom???

und wenn es jmd anders gemacht hat:
wie teuer ist der beitrag?? ungefähr.....

Nein, ich mache das Diplom erst nächstes Semester. Ich habe mich aber schon bischen schlaugemacht.

Einige Kammern haben ihr Versorgungswerk beim http://www.architektenversorgung-nrw.de/ .... dort findest du auch Vor- und Nachteile.

Den wichtigsten Vorteil sehe ich vor allem darin, dass die Versorgung unabhängig von der Sozialversicherung ist und die Rentenleistungen bei gleichem Aufwand besser sind. Nach Eintragung in eine Architektenliste musst du ohnehin dort beitreten (PFLICHT!). Ob dann die BfA deine ganzen bisherigen Zahlungen (Ferienjobs etc.) an das Versorgungswerk der Kammer übergibt, ist fraglich.

secretgarden 29.05.2005 18:50

ich komme aus NRW. da brauch ich die infos ja nicht.
dachte nur der begriff wäre deutschlandweit gültig und ich würd ihn nicht kennen......

aber danke für die vielen infos!!!

Tobias 30.05.2005 10:43

natürlich brauchst du die infos, oder willst du dich etwa bei deinen anstehenden Berwerbungen NUR auf NRW beschränken?

holger 30.05.2005 11:20

info:
 
hi,

ich bin auch seit ende des studiums im versorgungswerk. man zahlt
die ersten jahre den mindestbeitrag von 150 € / monat.

die rentenausbeute soll, laut liste, ca. 1,88 mal höher liegen als bei der sozialversicherung.

habe neuerdings auch eine komplette befreiung von der sozialversicherung beantragt, demnach fließen alle abgaben direkt in das werk!


ICH HOFFE NUR, DASS DAS VERSORGUNGSWERK EINE DAUERHAFTE EINRICHTUNG BLEIBT, UND WIR HIER NICHT AUCH IRGENDWANN WIEDER VERARSCHT WERDEN !!!

wenn es bleibt, ist es die beste wahl für uns...denke ich.

secretgarden 30.05.2005 17:16

Zitat:

Originally posted by Tobias
natürlich brauchst du die infos, oder willst du dich etwa bei deinen anstehenden Berwerbungen NUR auf NRW beschränken?
nein natürlich nicht. ich bewerbe mich sogar im ausland.
aber als AIP brauch ich mich ja gar nicht bewerben, da ich ja nicht in der BAWÜ kammer bin.

was haltet ihr übrigens hiervon- hab ich heute erst gefunden:


Angebot vom 30.05.2005

Fachgebiet Architekt
Praktiant/in gesucht (AIP)

Student/in für ein Praktikum ab sofort im schönen Flensburg gesucht.
Bei Interesse bitte Bewerbung per Mail

Einsatzort Flensburg


eindeutig sucht jmd einen AIP. und im norden.
gibt es dort etwa auch diese regelung des architekten im praktikum??

und warum nennen die dort einen absolventen immer noch STUDENTEN für ein praktikum???


seht ihr........sowas bringt mich völlig durcheinander

:confused: :(

secretgarden 30.05.2005 17:21

Re: info:
 
Zitat:

Originally posted by holger
[B]hi,

ich bin auch seit ende des studiums im versorgungswerk. man zahlt
die ersten jahre den mindestbeitrag von 150 € / monat.
150 euro ist mir definitiv zuviel grad zum beiseitelegen.
arbeite zur zeit notgedrungen freiberuflich und halte mich gerade so über wasser.
habe mir die website auch angeguckt und muss sagen die beiträge sind ja der hammer..... :(

kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen wie man - wenn man doch mal eine der begehrten festanstellungen kriegt und etwa 2000€ brutto kriegt davon noch 400 euro (stand zumindest auf der website wenn ich mich net täusch) an ein versorgungswerk zahlen kann.......

:confused:

Tobias 30.05.2005 18:16

Re: Re: info:
 
Zitat:

Originally posted by secretgarden

kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen wie man - wenn man doch mal eine der begehrten festanstellungen kriegt und etwa 2000€ brutto kriegt davon noch 400 euro (stand zumindest auf der website wenn ich mich net täusch) an ein versorgungswerk zahlen kann.......

:confused:

Wenn du angestellt bist, musst du ja versichert sein. Bei deinem Netto-Gehalt sind die Versorgungswerk-Beiträge ja bereits abgezogen.

Unabhägig davon, ab man es sich leisten kann oder nicht: LANGFRISTIG DENKEN. Es lohnt sich mitunter, bei Geschwistern oder Eltern zinslose Darlehen zu nehmen, um in das Versorgungswerk einzuzahlen. Je früher, desto besser, wenn man die spätere Rente im Auge behält.

secretgarden 30.05.2005 18:29

Zitat:

Originally posted by Tobias
Informiere dich doch am Besten auf den Seiten der AK BaWü (http://www.akbw.de/) ... da steht alles ausführlich beschrieben. AiP gibt es auch in Thüringen.
wo ich vorhin schrieb dass ich die infos nicht brauche war übrigens auf DEN link da oben gemeint!

hab erst jetzt nachm nachträglichen lesen gemerkt dass du mich wohl missverstanden hast ;)

secretgarden 30.05.2005 18:33

Zitat:

Wenn du angestellt bist, musst du ja versichert sein. Bei deinem Netto-Gehalt sind die Versorgungswerk-Beiträge ja bereits abgezogen.
also den satz verstehe ich selsbt nach mehrmaligem lesen nicht :confused:

von welchem nettogehalt sprichst du jetzt???

Samsarah 30.05.2005 19:44

Als Angestellt mußt Du ja in jedem Fall etwas zahlen. Wenn nicht beim Versorgungswerk dann eben Sozialabgaben und Rentenbeiträge bei der BfA und die sind nicht unbedingt billiger. Und wenn man freiberuflich arbeitet sollte man gerade schauen, dass man möglichst früh eine Absicherung startet, sonst vergißt man es mit der Zeit und steht irgedwann blöd da - nämlich ohne Vorsorge.

Grüße,
Samy

Tobias 30.05.2005 19:50

Zitat:

Originally posted by Samsarah
..., sonst vergißt man es mit der Zeit und steht irgedwann blöd da - nämlich ohne Vorsorge.

Genau ... und aus diesem Grund sollte auch jeder mal Kontakt mit einem Versorgungswerk aufnehmen und sich frühzeitig beraten lassen. Am Besten, bevor man an die Bewerbungen geht!!!

secretgarden 30.05.2005 19:53

jaja!
das ist mir doch klar und eigentlich selbstverständlich dass man sich selber absichert.

aber wie soll das gehen wenn man als freiberufler 900 euro verdient und dann davon MINIMUM 150€ ans versorgungswerk??? :confused:

Samsarah 30.05.2005 20:13

Du kannst diese Beiträge auch bei der Einkommenssteuer geltend machen. Wobei bei 900€ Monatsgehalt minus abzugfähige Ausgeben etc. kaum Steuern zu zahlen sein würden...
Natürlich heißt es erst mal haben oder nicht haben, aber wie Tobias schon sagt, dann lieber die Eltern anpumpen als hinterher ohne Versorgung oder mit großem Nachteil zu leben.

Tobias 30.05.2005 21:37

genau ... lässt du dir von deinen eltern oder geschwistern die 150 EUR monatlich in Form eines Zinslosen Darlehens auszahlen, damit du die Versorgung zahlen kannst. Und wenn du nicht abhängig von ihnen sein möchtest, zahlst den 1-2% Zinsen ;) ... Ich habe sowas auch laufen, aber mit anderem Hintergrund (private Altersvorsorge).

secretgarden 30.05.2005 21:46

ist ja ansich ein guter tup blos nicht durchführbar.
meine eltern bauen grad ein haus und glaube kaum dass sie mich dann noch finanziell unterstützen würden.

sind recht geizig wenn mna das so sagen kann....... :rolleyes:

Florian 30.05.2005 22:07

Ich sag meinen Eltern immer, dass ich eine bessere Anlage als Aktien bin :D

secretgarden 30.05.2005 22:27

*lach*

naja....aber danke für den tip :-)

holger 31.05.2005 11:22

vollkommen richtig!
 
als angestellter zahlst du ohnehin alles in die Sozialversicherung ein...das ist doch völlig verschenkt...der versorgungswerkbeitrag ist ja kein zusatz sondern ein ERSATZ für die SV-Beiträge !!!

Francis 31.05.2005 17:44

@ Holger

Genau richtig!


Hier wird aber dazu geraten, auch schon VORHER, wenn man arbeitslos bzw. freiberuflich ist, dort einzutreten, und dass macht meiner Meinung nach wenig Sinn. Weil, so toll ist die Versicherung auch nicht, da stellt man sich mit einer privaten immer besser. Ich persönlich trete erst ins Versorgungswerk ein, wenn ich mal angestellt bin, vorher ist mir das zu teuer. Da mach ich lieber eine private Vorsorge, die ich dann später weiterlaufen lasse, denn, bei den vielen arbeitslosen Architekten im Moment gehe ich nicht davon aus, dass das Versorgungswerk in 30 Jahren wirklich noch gut versorgen kann...

Als Ersatz zur gesetzlichen Rentenversicherung immer empfehlenswert, aber als private Altersvorsorge eher abzuraten...

Meine Meinung :-)

holger 31.05.2005 20:37

hmmm?
 
hallo francis,

was du sagst ist interessant. ich habe ehrlich gesagt keine großartige alternative gesehen...alle "alten hasen", die ich gefragt habe rieten mir eigentlich zum frühzeitigen eintritt ins versorgungswerk !!!

zitate: "...hätt ich da früher drüber nachgedacht wäre ich sofort eingetreten..." usw.

es mag sein, daß es verfrüht ist weil ich ja noch nicht kammermitglied bin (ab dann bist du ja pflichtmitglied !) , aber ich sehe ehrlich gesagt keine alternative. wie gesagt, es ist ein besserer ersatz zur SV.

es muss halt über die jahre eine stabile einrichtung bleiben. dann finde ich es eine sehr vernünftige sache, die wir nutzen sollten.

man kann übrigens bei geringem einkommen die beiträge aussetzen !

Nils 31.05.2005 20:56

Artikel in der Zeit
 
In der "Zeit" vom 17. März ist ein Artikel mit dem Titel "besser sparen mit Kollegen". Es geht um Versorungswerke im Allgemeinen, die Risiken und die Vorteile. Er ist vielleicht auch in der Netz-Ausgabe zu finden. Gruß, Nils

aldirosso 01.06.2005 13:34

Hallo,

Ein nicht zu verachtender Vorteil des Versorgungswerks ist die automatisch damit verbundene Absicherung der Berufsunfähigkeit.
Sie tritt ab dem 1. Beitrag in Kraft (bei der BfA erst ab einer Wartezeit) und leistet relativ hoch.
Vorraussetzung für die Zahlung der Leistung ist allerdings, daß man zu 100% berufsunfähig ist also gar nicht mehr als Architekt arbeiten kann (private Versicherungen zahlen auch bei prozentualer Einschränkung).
Dafür kann das Versorgungswerk einen nicht auf einen anderen "Ausweichberuf" verweisen.

Bei einer privaten Absicherung muß man das Risiko der BU noch einmal extra absichern oder diese Leistung reduziert die Rendite der Versicherung.

Ich persönlich halte daher das Versorgungswerk für Architekten für die 1. Wahl, danach kann man noch über zusätzliche private Absicherung nachdenken.

Am Anfang des Berufslebens ist es natürlich oft schwierig, überhaupt Beiträge zu leisten (es sei denn man ist angestellt), aber ich kann nur jedem raten - auch bei geringem Einkommen als freier Mitarbeiter - zu versuchen wenigstens den Mindestsatz zu leisten.

Gruss

Martin

Francis 01.06.2005 15:40

Also ich bin immer noch ziemlich skeptisch gegenüber dem Versorgungswerk. Klar sagen viele Architekten, man solle dort eintreten, aber ich kenne leider keinen, der schon Rente daraus bezieht und zum Glück keinen, der die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen müsste. Dann könnte man sich nämlich ein besseres Bild machen, ob diese Leute zufrieden sind, mit dem was sie bekommen.
Die BU halte ich für fragwürdig, 100% muss man erstmal schaffen, Rollstuhl alleine reicht da nicht. Das Berufsfeld des Architekten ist zu gross, man muss schon fast im Koma liegen, um diesen Fall zu erreichen.
Die Kammer NRW zeigt ja Beispielrechungen, wo alles eher schön gerechnet wird

http://www.architektenversorgung-nrw.de/index2.htm

Im Beispiel wird mit einem Absolventen gerechnet, der 550 Euro monatlich einzahlt. Klar das der gut rausbekommt, aber wer soll den als Absolvent bitte 550 Euro pro Monat einzahlen, wenn es hier Absolventen gibt, die so viel im ganzen Monat verdienen???

Allein das nicht mit niedrigeren realistischen Zahlen gerechnet wird, macht mich mistrauisch...

holger 01.06.2005 20:22

aber...
 
was hast du denn vor, wenn du in die kammer eintreten möchtest?
willst du dich vom versorgungswerk befreien lassen??

noone 01.06.2005 22:32

Das Versorgungswerk der Architekten erziehlt einfach höhere Ausschüttungen als die gesetzliche Vorsorge da es nur gut einzahlende Mitglieder beinhaltet. Die Gesetzliche Rentenversicherung war bzw ist ein Teil des Sozialstaates und trägt andere Belange des Sozialstaates mit. Die Einnahmen aus der Renteneinzahlungen werden so nicht etwa angelegt, sondern direkt vom Staat ausgegeben. Logisch also, dass eine private Vorsorge wie die der Architekten höhere Gewinne erzielt.

Tobias 01.06.2005 23:54

Zitat:

Originally posted by Francis

Im Beispiel wird mit einem Absolventen gerechnet, der 550 Euro monatlich einzahlt. Klar das der gut rausbekommt, aber wer soll den als Absolvent bitte 550 Euro pro Monat einzahlen, wenn es hier Absolventen gibt, die so viel im ganzen Monat verdienen???

Allein das nicht mit niedrigeren realistischen Zahlen gerechnet wird, macht mich mistrauisch...

Ich habe diese Rechnung nicht gefunden. Tatsache ist aber, dass die Mindesteinzahlung nur 153 EUR beträgt.
Die 500 EUR beziehen sich wohl auf eine durchschnittliche freiwillige Mehrzahlung bzw. den anrechenbaren Teil bei einem bestimmten Gehalt.
Was das Monatsgehalt angeht, hatten wir ja bereits eine Diskussion. Wenn man nicht gerade in den großén Wettbewerbsbüros arbeiten will, kann man sehr wohl angemessen gehälter erhalten!"

Francis 02.06.2005 09:41

@Tobias

guck mal auf der Seite vom Versorgungswerk NRW unter Hochschuabsolventen, da stehts irgendwo.


Ja, ich tret ja ein, sobald ich Architekt oder Angestellt bin, klar, aber eben nicht vorher. Und dann zahle ich nur das, was ich muss ein.

Übrigens: mit der Mindesteinzahlung von 153 Euro pro Monat, wenn du das 30 Jahre machst, liegt der Rentensatz zur Zeit bei etwas über 500 Euro pro Monat, ist auch nicht so viel...

Aber als Alternative zur gesetzlichen mache ich es auf jeden Fall, nur eben nicht vorher schon. Und anhand dieser Rentensätze (die man unter Statistik auf der Seiter abrufen kann) lohnt es sich doch, noch zusätzlich eine private Altersvorsorge abzuschliessen, halte ich echt für sinnvoll :-)

secretgarden 02.06.2005 12:30

da stimme ich francis zu 100 % zu.

selbst diese 153 euro könnte ich nie im leben monatlich beseite legen.

yours
mitleser die ganze zeit :)

aldirosso 03.06.2005 08:59

Die Regelung der Versorgungswerke, die BU-Rente nur bei 100% Erwerbsunfähigkeit zu zahlen, macht durchaus Sinn.
Es ist halt eine Absicherung für den "worst case", die man günstig "dazu bekommt". Im Normalfall wird man sowieso noch arbeiten wollen, solange man dazu in der Lage ist.
Das grundsätzlich das Versorgungswerk - wie jedes Rentensystem - hohe Renten nur zahlen kann, wenn auch hohe Beiträge geleistet wurden, ist denke ich klar.
Immerhin ist es ein kapitalgedecktes Rentensystem und keine Solidargemeinschaft und der Gesetzlichen daher in jedem Fall vorzuziehen.
Die meisten Berufsgruppen (Angestellte) haben diese Wahlmöglichkeit erst gar nicht und ich bin froh, daß es diese Möglichkeit bei den Architekten gibt.

Mich würde mal interessieren, was bei der BfA rauskommt, wenn man 30 Jahre 153 EUR einzahlt, sicher keine 500 EUR Rente.

Aus meiner Sicht sollte man unbedingt versuchen - spätestens nach 3 - 5 Jahren nach Eintritt ins Berufsleben - vernünftige Beiträge in ein Rentensystem einzuzahlen, sonst wird man in Bezug auf Rente auf keinen grünen Zweig mehr kommen.

Aber klar ist bei der heutigen Situation auch: erstmal überhaupt Arbeit finden ist schon schwer genug.


Gruss

Martin

Daniel 24.04.2006 21:03

Eine FAQ-Liste zu AIP/Kammermitgliedschaft/Versorgungswerk bietet die AK BW hier.

Aip 28.04.2006 22:19

Mal eine andere Frage zum Thema VW:

Es ja nun so, daß, wenn man als Aip ins VW einzahlt, man eine gewisse Frist hat bis man Kammermitglied werden muß(!). Wird man kein Kammermitglied fliegt man aus dem VW wieder raus und muß zur BFA.

Nun ist es bei mir so, daß ich zwar namentlich als "Innenarchitektin" eingestellt bin, jedoch in einem Unternehmen, das Möbel entwirft,aber auch produziert und vertreibt.

Möbelentwurf ist zwar ein Bereich der Innenarchitektur, jedoch deckt man damit ja eigentlich nur einen Teilbereich des klassischen Berufsbildes ab.

Die Frage ist nun, muß man, um in die Kammer eintreten zu "dürfen" wirklich Arbeitsproben über alle LPH nachweisen, oder reicht es, wenn man nachweisen kann, daß man als Dipl.Ing.-Innenarchitektur bei einem Innenarchitekten (Kammermitglied), der allerdings nicht als solches ein Büro führt, sondern wie gesagt Möbel entwirft und vertreibt, gearbeitet hat...

Im Prinzip bearbeite ich alle LPH, nur leider nicht im raumbildenen Ausbau, sondern im Möbelbereich....

Normalerweise muß man nach 2 Jahren Berufstätigkeit als AiP der Kammer beitreten, aber wie sieht es aus, wenn man nach einem Abschluß weiter als Student (Zweitstudium Architektur) auf Stundenbasis, also nicht Vollzeit gearbeitet hat?
Wie wird die Teilzeitarbeit genau verrechnet?

Lieben Gruß

Neo 29.04.2006 13:13

@Aip:

Das mit dem Kammerbeitritt hängt wohl sehr von den verschiedenen Länderkammern und deren persönlichen Prüfkriterien ab. Es wird da nicht immer rigoros nach dem Architektengesetz vorgegangen.
Meines Wissens nach, konntest Du bisher auch nach 2 Jahren schon aufgenommen werden, wenn Du nicht die ganzen beiden Jahre Vollzeit beschäftigt warst und auch nicht permanent in allen Leistungsphasen gearbeitet hast (was eh kaum jemand macht). Es dürfte auch keine allzu grosse Rolle spielen, ob Du in einem Büro oder einem Unternehmen arbeitest. Nur der der Dir diese AIP-Tätigkeit bescheinigt sollte am Besten selbst ein Kammermitglied (Architekt, Innenarchitekt) sein.
Aber wie erwähnt kann das von Länderkammer und Ausschuß abhängig sein. Der Einzelfall muß geprüft werden.



Ich habe auch vor dem Versorgungswerk beizutreten, weil man da einfach die Garantie hat, daß man seine eingezahlten Beiträge mit einer Verzinsung später ausgezahlt bekommt. Eine weitere private Rentenvorsorge ist auch mit Sicherheit sehr sinnvoll. Wobei man da genau aufs jeweilige Produkt achten sollte. Die Riester-Pakete der Banken und Versicherungen sind oft nicht das Gelbe vom Ei.
Die beste Altervorsorge ist aus meiner Sicht immernoch Wohneigentum. Gerade für Architekten bietet sich das an. Deswegen bin ich z.B. bestrebt mir so schnell wie möglich ein Eigenheim zu zulegen.
Außerdem hoffe ich, daß ich mit 70 Jahren immernoch meinen Beruf ausüben kann und nicht von der Rentenkasse abhängig bin. Für das abzusichern, empfehle ich jedem eine Berufsunfähigkeitsversicherung.


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