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Tobias 22.09.2005 21:03

Zusatz"kosten" als freier Mitarbeiter
 
Hi, ich habe mich die Tage gefragt, wieviel man als freier Mitarbeiter "mehr" verdienen muss, um unterm Strich ein gewisses Gehalt zu bekommen, was ein Angestellter bei gleicher Arbeit erhalten würde.

Welche Arbeitgeberanteile muss ich in diesem Fall selber leisten und wie hoch sind diese in der Regel???

Schonmal danke!!

Flo 22.09.2005 21:34

Was verstehst Du denn unter freier Mitarbeiter. Soweit ich weiß, gilt man sehr schnell als scheinselbstständig. Das ist z.B. so, wenn man auf die Infrastruktur des Büros angewiesen ist (Software, Arbeitsplatz etc...)

Ansonsten musst Du halt ausrechnen, was Du Netto verdienen willst, wieviele Tage im Jahr Du in Rechnung stellen kannst und was Du an Abzügen an Steuern und Versicherung hast. Steuern sind abhängig von Deinem Einkommen und KK ist auch sehr unterschiedlich. Bei der Rentenvorsorge ist es dann komplett frei, wieviel Du zurück legen willst.

noone 23.09.2005 02:46

das mit der Scheinselbstständigkeit ist mehr oder weniger relativ. um sie zu umgehen, reicht es aus, sich ab und zu mal irgendwo zu bewerben, für mehrere Auftraggeber gleichzeitig zu arbeiten etc.

ansonsten kann man sich selbst schnell ausrechnen, was man als Arbeitnehmer im vergleich zum Selbstständigen spart: alle arbeitgeberanteile an Sozialleistungen, d.h. die Hälfte der Krankenkasse etc. Unterm Strich verdient man als Selbsständiger mehr, man muß aber berücksichtigen, dass der Urlaub im Vergleich des Angestellten unbezahlt ist, und bei Krankheit das Gehalt ausbleibt.

Für Alleinstehende ist es unter Umständen auch ratsam in eine Private Krankenkasse zu wechseln. Will man zurück in die gesetzliche, kann man durch eine Aufnahme einer Arbeit oder vorrübergehender Wohnortwechsel ins Ausland und zurück wieder von der privaten wegkommen......

PS Steuern sind bei beiden Arten der Arbeit gleich.......

Florian 23.09.2005 09:57

man grob sagen, dass doppelte - wenn man sein eigenes Arbeitsmaterial benutzt.
dazu gibt es aber eine bereits eine dikussion wo wir das mal ziemlich genau aufgeschlüsselt haben:
http://www.tektorum.de/showthread.ph...=1404#post1404

noone 24.09.2005 03:43

ich denke, das doppelte ist mehr als überzogen.......normalerweise müsste man nur den Arbeitgeberanteil der Sozialleistungen dazurechnen, um auf dasselbe Gehalt zu kommen. Arbeitsmaterial, Software zu berechnen ist wohl in den meisten Fällen nicht angebracht, da man als freier Mitarbeiter meist mit Büroeigener Software arbeitet.

Arbeitet man mit eigener Software ist man irgendwo schon eher selbstständig als freier Mitarbeiter.......

Matthias 24.09.2005 11:15

Allerdings bekommt man als Freier auch keine Lohnfortzahlung im Urlaub oder Krankheitsfall [Krankentagegeld kann/muß man zusätzlich versichern (und gibt's auch erst ab dem 23. bzw. 43. Krankheitstag, und dann auch nur, wenn man nachweist, daß man einen Einnahmeausfall durch die Krankheit hat)].

Das sollte sich auch in den Stundensätzen niederschlagen.

Gruß, Matthias

Florian 24.09.2005 11:45

Zitat:

Originally posted by Matthias

Das sollte sich auch in den Stundensätzen niederschlagen.

Wie gesagt, dass ist unter

http://www.tektorum.de/showthread.ph...=1404#post1404

ziemlich genau aufgeschlüsselt.

@noone: als Freier Mitarbeiter bleibt man ja nie lange in einem Büro, daher ist es nicht unüblich sein eigenes Arbeitsmaterial, z.B. Laptop, mitzubringen.
Ein freier Mitarbeiter ist übrigens ein Selbstständiger, sonst wäre er ein Angestellter. Es stellt eine Rechnung nach erbrachter Leistung und darf seine Haupteinnahmen auf dauer nicht durch seine freie Mitarbeit in einem Büro erreichen. Er vermietet sich sozusagen. Und trägt i.d.R. eine eigenes Risiko.

Grüsse
Flo

Archimedes 24.09.2005 17:03

Richtig!
Freier Mitarbeiter = Selbständiger, sonst ist man entweder Angestellter, sog. Praktikant oder arbeitslos. Eigentlich gibt es nur diese vier Möglich-keiten.


Damit man nicht scheinselbständiger ist, muß man also eigentlich auch seine eigenen Arbeitsmaterialien (Software, Hardware und eine (Büro)- Adresse z.B. kleines Büro zu Hause haben, Ausnahme: man arbeitet immer auswärts, dann hat man eventuell einen Dienstwagen oder einen beruflich genutzten Privatwagen, statt dem Büro).
Irgendwas davon muß man jedenfalls vorweisen können, sonst ist die freie Mitarbeit, also die Selbständigkeit, mehr als unglaubwürdig.


Von daher würde ich Florian zustimmen und auch mal grob das Doppelte schätzen, was man als "frei mitarbeitender Architekt" monatlich verdienen sollte.


Tatsächlich muß man ja berücksichtigen, daß man auch eventuelle Durststrecken überbrücken muß und sich selber Rücklagen fürs Alter bilden muß. Hinzu kommen die notwendigen Versicherungen im Falle einer Selbständigkeit natürlich auch eine Berufs- bzw. Architektenhaftpflicht. Darüberhinaus sind Rücklagen für die Anschaffung neuer Arbeistmaterialien (Hardware, Software) zu tätigen.


Wenn wir mal derzeit von durchschnittlichen 1.800-2.000 € (brutto) für einen angestellten Architekten ausgehen, würde ich ein langfristig sinnvolles Einkommen für einen freien, also selbständigen Mitarbeiter (als Architekt) auf schätzungsweise 3.500-4.000 € (brutto/Monat) beziffern.
Das bedeutet, wenn man mal von einer monatlichen Stundensumme von ca. 200 Stunden ausgeht (ein freier Mitarbeiter arbeitet ja auch gerne etwas mehr), dann sollte der Stundensatz nicht unter 17 - 20 € (brutto/Stunde) liegen.

Dabei ist natürlich auch zu berücksichtigen, daß man sofern man auch direkter Auftragnehmer (als Architekt) ist, man sich natürlich an den HOAI-Sätzen zu orientieren hat.


Ich finde die konkreten Angaben von Florian im anderen Thread (http://www.tektorum.de/showthread.ph...=1404#post1404) übrigens ziemlich gut und konkret, auch wenn andere wieder gemeckert haben.
Auch wenn schon etwas länger her, hat dort mal jemand konkrete Zahlen und Angaben genannt, während sonst viele ungenaue Statements abgegeben werden.

Archimedes 25.09.2005 19:08

Mal ne Frage:


Wieso wurde mein vorhergegangener Beitrag um 1.58 Uhr von Florian bearbeitet????


Was wurde geändert????


Grundsätzlich finde ich so was nicht OK. Da vermutet man doch gleich Manipulation.

:confused: :confused: :confused:

Florian 25.09.2005 19:56

Ich hatte nur den Link korrigiert, der Pfad war nicht korrekt.

noone 26.09.2005 09:54

dass man als freier Mitarbeiter nur vorübergehend für ein Büro tätig ist, kann man so nicht sagen: es gibt unzählige freie, die jahrelang für ein Büro tätig sind. Gerade kleine und Mittlere Büros stellen Freie ein, um bei fehlenden Aufträgen nicht gleich vorm Aus zu stehen.

Um die Scheinselbstständigkeit zu umgehen, braucht man noch nicht einmal eigene Software, man ist schon dann kein Scheinselbstständiger mehr, wenn man für mehrere Auftraggeber gleichzeitig arbeitet.

Nochmal auf den Stundensatz zurückzukommen: versucht mal eurem Auftraggeber einen doppelten Stundensatz zu berechnen, dann könnt ihr euch über fehlende Aufträge aber nciht mehr beschweren.......... warum sollte denn der Auftraggeber für EUER Risiko ausbleibender Aufträge finanziell aufkommen? und was macht ihr wenn keine Aufträge ausbleiben? dann hättet ihr Geld für den Fall eingenommen, der dann ausgeblieben ist. dann müsstet ihr ja eigentlich das Geld zurückzahlen.......

Flo 26.09.2005 10:55

Zitat:

dass man als freier Mitarbeiter nur vorübergehend für ein Büro tätig ist, kann man so nicht sagen: es gibt unzählige freie, die jahrelang für ein Büro tätig sind. Gerade kleine und Mittlere Büros stellen Freie ein, um bei fehlenden Aufträgen nicht gleich vorm Aus zu stehen.
Dafür gibt es eigentlich zeitlich begrenzte Verträge.

Zitat:

Um die Scheinselbstständigkeit zu umgehen, braucht man noch nicht einmal eigene Software, man ist schon dann kein Scheinselbstständiger mehr, wenn man für mehrere Auftraggeber gleichzeitig arbeitet.
Das wird schon mal schwer, wenn man in einem Büro fest arbeitet. Die meisten werden dann kaum Zeit haben noch woanders zu arbeiten und ob das reicht, wage ich noch zu bezweifeln. Die Kontrollen sind inzwischen um eingies schärfer geworden. Ich habe gerade so eine Befragung durch die BfA hinter mir inklusive überprüfung der Künstlersozialkasse, ob ich nicht bei denen Zwangsversichert sein müsste.

Zitat:

Nochmal auf den Stundensatz zurückzukommen: versucht mal eurem Auftraggeber einen doppelten Stundensatz zu berechnen, dann könnt ihr euch über fehlende Aufträge aber nciht mehr beschweren.......... warum sollte denn der Auftraggeber für EUER Risiko ausbleibender Aufträge finanziell aufkommen? und was macht ihr wenn keine Aufträge ausbleiben? dann hättet ihr Geld für den Fall eingenommen, der dann ausgeblieben ist. dann müsstet ihr ja eigentlich das Geld zurückzahlen.......
Wenn man für mehrere Monate am Stück für einen Auftraggeber arbeitet kalkuliert man natürlich anders da Geld regelmässig fließt. Wer aber nicht ausreichend Geld für Versicherungen und Altersvorsorge mit einkalkuliert beschiesst sich nur selbst. Das man Geld mit einkalkulieren muss für etwaige Durststrecken ist absolut notwendig. Wer das nicht tut wird ganz schnell Harz IV beantragen können. Und Leerlauf hat man immer mal und sei es nur, dass ein Folgeauftrag erst in ein paar Wochen anfängt.

Florian


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