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Vakilandor 07.11.2005 23:12

Firmenname für Freiberufler?
 
Hallo zusammen,

ich arbeite seit kurzem selbständig und freibruflich neben dem Studium.
Im Großen und Ganzen mache ich genehmigungsfreien Kleinkram und Beratung; halt alles was man so darf, wenn man noch nicht mit "den großen Kindern" spielen darf... :)
Das ganze läuft bisher als Kleingewerbe, ich habe also nicht viel Ärger mit dem Finanzamt und als Freibrufler muss ich ja auch kein Gewerbe anmelden.
Die Frage die sich nun stellt ist, darf ich mir mit diesen Voraussetzungen als 1-Mann-Unternehmen einen Firmennamen geben, oder muss ich für 'nen Firmennamen auch ein Gewerbe anmelden?
Hintergrund ist insbesondere, dass ich überlege mir 'ne Homepage zu basteln und dann mich in das was ich so mache unter "www.mustermann.xy" oder entsprechend nur unter "mustermann" zu publizieren.
In dem Zusammenhang könnte ich mir das Ganze auch als eine Art Logo auf Briefköpfen, Visitenkarten, etc. vorstellen.

Also darf ich als Freibrufler mir nen Firmennamen geben?

Falls es hierzu ein schon ein passendes Posting gibt bin ich auch für ein Link dahin dankbar, ich habe selbst nichts gefunden...

Schon mal vielen Dank im Voraus

Vakilandor

Florian 08.11.2005 01:13

Es ist schon etwas spät und ich habe meine Feierabendbiere schon hinter mir, daher erstmal nur eine kurze Antwort:
1. Mit dem Stichwort "Freiberufler" glaube ich dass Du bei tektorum.de auch was zu firmennamen findest.
2. Als Freiberufler bist Du - meines Wissens nach - so etwas ähnliches wie einer 1-Mann GbR, d.h. Du kannst dich nennen wie du willst, aber Dein Name muß auf z.B. Rechnungen auftauchen.
Wir sind z.B. tektorum.de, d.h. wenn jemand auf die Idee kommt diesen Namen zu benutzen kann er rechtliche Probleme bekommen. tektorum.de ist ein Kunstwort, mit einem Schöpfungswert und kann daher als einmalig anghesehen werden. Wenn Du die Apfel :P nennst wird das mit dem Namensre cht bereits schwieriger.
Wie auch immer, "Firmewnrechtlich" heißen wir "tektorum.de - Illenberger, Lilja und Vieser GbR" - es werden also alle Namen der "Firmeninhaber" genannt.


Ich hoffe, dass Dir fürs erste damit etwas weiter geholfen ist.

Grüsse
Florian

Tom 08.11.2005 10:44

Ich denke auch, dass die Lage mit der einer Personengesellschaft übereinstimmt. Klarname und Adresse des wirtschaftl. Handelnden müssen auf allen Briefköpfen und Veröffentlichungen angegeben sein; dazu/darüber kann man einen Phantasie-Firmennamen setzen. Das soll verhindern, dass sich jemand hinter einer anonymen Firmenbezeichnung verschanzt und rechtl. nicht greifbar ist ...

noone 08.11.2005 16:53

muß man denn als Freiberufler eine GdR gründen?? man kann sich doch Planer Hans Mustermann oder ähnlich nennen, ohne eine GdR anzumelden?

Sind nicht alle Namen erlaubt, die nicht rechtlich geschützt sind? zb Architekt?

Tom 08.11.2005 17:01

Wenn Du Hans Mustermann bist, kannst Du Dich als Freiberufler natürlich so nennen. Du dürftest aber nicht einfach "Megaplan" auf Deine Briefköpfe schreiben, ohne Deinen bürgerlichen Namen und die Geschäftsadresse zu nennen ...

Florian 08.11.2005 18:45

Zitat:

Originally posted by noone
muß man denn als Freiberufler eine GdR gründen?? man kann sich doch Planer Hans Mustermann oder ähnlich nennen, ohne eine GdR anzumelden?

Sind nicht alle Namen erlaubt, die nicht rechtlich geschützt sind? zb Architekt?

Also erstmal heißt das GbR - mit B - und steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Eine GbR kann man nirgends anmelden, zu einer GbR wird man, soblad man einem gemeinsammen wirschaftlichen Interesse mit anderen nachkommt. Rechtlich ist eine Fahrgemeinschaft bereits eine GbR.
Zu einer GbR gehören mindestens zwei Personen, alleine bin ich noch keine Gesellschaft.
Was einer Anmeldung am nächsten kommt, wäre die Beantragung der Steuernummer für die GbR.

P.S. Eine Personengesellschaft ist letztlich eine Sonderform der GbR für Berufszweige wie Architekten oder Designer.

Samsarah 08.11.2005 19:00

Ich habe folgende Definition gefunden:

Zitat:

Mit der BGB-Gesellschaft, auch GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) genannt, schließen sich zwei oder mehrere Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Die GbR eignet sich für vielfältige Zwecke. So kann die Gesellschaft lediglich eine Gelegenheitsgesellschaft zur Durchführung eines bestimmten einmaligen Zwecks, z.B. die Bildung einer Fahrgemeinschaft sein. Sie kann sich auch lediglich auf den Privatbereich beziehen, wie die Begründung einer Lottogemeinschaft. Sie kann aber auch am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen, wie z.B. bei der Durchführung eines gewerblichen Unternehmens. Oder ihr Zweck kann die Verwaltung gemeinsamen Vermögens sein.

Die GbR ist äußerst flexibel und kann individuell auf den Einzelfall und die Wünsche und Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnitten werden. Denn starre gesetzliche Regelungen, die dem entgegenstehen würden, gibt es kaum. Andere Gesellschaftsformen weisen dagegen eine weit geringere Gestaltungsfreiheit auf.
Grüße
Samy

Vakilandor 09.11.2005 17:58

Hi,

erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten.

@Tom

Bist Du sicher, dass man seinen Namen aufführen muss?
Freunde von mir nennen sich nur "planB - Bauzeichnerbüro und ingenierdienstleistungen GbR"; sie haben also offensichtlich nur ihr Tätiggkeitsfeld im Firmennamen.
Allerdings sind sie beim Finanzamt und in der IHK als Geschäftsführer geführt.


Rein rechtlich bin ich übrigens ein Einzelunternehmen und keine "Sonderform" einer Personengesellschaft, also eben keine Gbr, OHG, KG, etc..

Laut dem netten Mann vom Finanzamt soll ich mich angeblich nennen dürfen, wie ich lustig bin, so ganz genau wuste der das aber eben auch nicht...

Wäre schön, wenn sich mal ein Freibrufer dazu äußern könnte der allein freiberuflich arbeitet (also keine Personengesellschaft) und sich eben auch einen Firmennamen verpasst hat (außer bzw. neben dem eigenen Namen), wie die Rechtslage da tatsächlich ist...

Nochmal danke!

Tom 09.11.2005 18:42

Mit "Einzelunternehmer" liegst Du auf jeden Fall richtig! Ist schon etwas her, dass ich mir das voll reingezogen habe. Spontan habe ich noch das gefunden, das meine Aussage mit dem eigenen Namen stützt: http://www.geschaeftsidee.de/1000/1100/1114.html

Ich selbst habe mal einige Zeit als freier Webdesigner gearbeitet und auch einen Phantasie-Firmennamen benutzt. Ich glaube, wenn Du grundsätzlich im Geschäftsverkehr auch Deinen Namen druntersetzt, wird das schlicht und einfach ohne Murren akzeptiert. Da Du aber persönlich für alles haftest, lautet der Gewerbeschein (wenn vorhanden), oder die IHK-Eintragung und alles andere auf Dich als Person (nicht auf einen Firmennamen). Und Steuererklärungen gibst Du auch für Dich als Person ab, nicht für eine Firma (man kann einen Firmennamen, wenn vorhanden, dazuschreiben). Das war mein ganzes Latein - und noch viel mehr ;) ...

noone 09.11.2005 20:09

danke für den link......

Vakilandor 09.11.2005 23:22

@ Tom

Danke für den Link, das hilft wirklich mal weiter; ansonsten habe ich inzwischen mit Freunden gesprochen und denke auch, dass die Variante Firmenname und eigener Name darunter akzeptiert wird, was ja auch dem entspricht, was mein Finanzamtsmensch meinte...
Grundlegende darf ich mich nennen wie ich mag, allerdings sollte bzw. muss irgendwo auch der eigentliche Name auftauchen.
Dabei ist es glaub ich egal, ob man diesen direkt anhängt, oder darunter setzt, ist im Endeffekt nur 'ne Layout Sache.

Ich denke jetzt weiß ich mehr, nochmals vielen Dank!

Bis demnächst

Vakilandor


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