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-   -   Eintragung in die Architektenliste als Freiberufler (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/2235-eintragung-architektenliste-freiberufler.html)

606320 29.12.2005 18:46

Eintragung in die Architektenliste als Freiberufler
 
Hallo,

ich hätte gerne gewusst, ob von euch schon jemand erfahrungen mit den architektenkammern bezüglich der eintragung in die architektenliste gemacht hat?

in meinem speziellen fall verhält es sich so, dass ich mich nach drei jahren nach abschluss des studiums nun in die bayerische architektenkammer eintragen lassen möchte, allerdings selten mit architekten, sondern fast ausschliesslich direkt mit bauherrn als freiberufler zusammengearbeitet habe.

da ich auf nachfrage bei der kammer lediglich die auskunft bekam, ich sollte mal die unterlagen einreichen, dann schaun ma mal..., weiss ich nicht so recht, was für die kammer ausreicht.

Vielleicht kann mir ja jemand seine erfahrungen mitteilen, danke im voraus

gruesse

Tobias 29.12.2005 19:48

Ich habe zwar damit noch keine persönliche erfahrung gemacht, doch habe ich gehört und gelesen, dass Freiberufler selbst vorweisen müssen, dass Sie zwei (in anderen Bundesländern drei) Jahre in allen Leistungsphasen gearbeitet haben. Wenn man Angestellter ist, kann der jeweilige Arbeitgeber dies bestätigen.
Der Freiberufler kann dies nur durch Planmaterial und Auftragsbescheinigungen.

noone 29.12.2005 20:48

also moment mal.

Freiberufler ist man doch vor eintrag in die Architektenkammer nur als freier mitarbeiter. und als freier mitarbeiter ist man doch immer in der grauzone, einen chef zu haben. Oder zumindest einen Auftraggeber, der ja dann als Architekt (turbüroinhaber) diese planerischen tätigkeiten bestätigen kann.

was man beachten sollte, die kammer braucht relativ lange, bis der prozeß abgeschlossen ist. mann sollte sich also schon sechs monate vorher bewerben, sodaß man dann zum gewünschten zeitpunkt in der kammer ist.

Florian 29.12.2005 22:36

Zitat:

Originally posted by noone
Freiberufler ist man doch vor eintrag in die Architektenkammer nur als freier mitarbeiter.
Wieso das den? Du kannst doch nach dem Studium schon allerhand bauen - sofern Dir jemand seinen Stempel leiht...

Also meines Wissens nach verhält es sich wie Tobias er bereits erwähnt hat.

Samsarah 03.01.2006 11:06

Naja, das Problem dabei ist nur, dass dann auf allen Unterlagen ein anderer als Dein Name steht. D.h. Du mußt Dir doch dann wahrscheinlich vom Stempelleiher bestätigen lassen, daß Du all diese Dinge gemacht hast. Ob Du nun steuerrechtlich Freiberufler oder Angestellter warst, dürte die Kammer wenig interessieren...

Grüße,
Samy

Daniel 12.01.2006 19:30

Nach meiner Kenntnis ist es in Ba-Wü (ist in Bayern vermutlich ähnlich) so, daß man den 2jährigen "Architekt im Praktikum" (AIP) VOR Beginn der Laufzeit bei der Kammer anmelden muß. Im Laufe der zwei Jahre muß man dann alle 9 Lph durchlaufen und dies von einem eingetragenen Architekten bestätigen lassen. Ob das noch zusätzlich einer sein muß, bei dem man als AIP angestellt war, weiß ich nicht.

Ich empfehle aber, einfach mal die Kammer direkt zu fragen, anstatt zu spekulieren - dann hast Du Klarheit.

noone 12.01.2006 20:16

Übrigens: der der seinen Stempel unter nicht von ihm geleisteten Arbeiten setzt, verstösst gegen die Kammersatzung: der Stempler muß nämlich maßgebend an der Planung beteiligt sein.

Offiziell kann man nämlich nichts selbstständig machen, das eine Baueingabeberechtigung erfordert, sondern nur unter Anleitung und Beteiligung des Stemplers.

Francis 13.01.2006 09:23

Und nochwas:

Zumindest die Kammer in NRW fordert zusätzlich zu den 2 Jahren noch eine bestimmte Anzahl Weiterbildungsstunden (kann man über Seminare, die von der Kammer selbst angeboten werden (natürlich gegen Geld) erreichen).

Schneebiest 13.01.2006 11:29

Fortbildung
 
Das habe ich auch gehört - schaut Euch hierzu mal folgenden Link an :
http://www.aknw.de/?modus=aktuelles_detail&id=959

Daniel 13.01.2006 19:34

Zitat:

Francis
die Kammer in NRW fordert zusätzlich zu den 2 Jahren noch eine bestimmte Anzahl Weiterbildungsstunden
Dasselbe ist in BaWü der Fall.

Tobias 13.01.2006 19:42

Ich finde die Fortbildungsmaßnahmen aber auch ziemlich wichtig, da sie im gegensatz zur FH/Uni ja doch wesentlich praxisnaher und auf neuestem Stand sind

Sputnik 18.01.2006 16:24

Zitat:

Originally posted by Daniel
Nach meiner Kenntnis ist es in Ba-Wü (ist in Bayern vermutlich ähnlich) so, daß man den 2jährigen "Architekt im Praktikum" (AIP) VOR Beginn der Laufzeit bei der Kammer anmelden muß. Im Laufe der zwei Jahre muß man dann alle 9 Lph durchlaufen und dies von einem eingetragenen Architekten bestätigen lassen. Ob das noch zusätzlich einer sein muß, bei dem man als AIP angestellt war, weiß ich nicht.

Ich empfehle aber, einfach mal die Kammer direkt zu fragen, anstatt zu spekulieren - dann hast Du Klarheit.

Es gibt ja einige Differenzen in den unterschiedlichen Landeskammern.
Daß man in BW die zwei Jahre "unter einem Architekten" arbeiten muß habe ich auch gehört, in Berlin kann man eigene Projekte miteinreichen. Als Nachweis verlangt die Kammer Architektenverträge. Das Absurde ist, daß ausgerechnet die Kammer, die sonst darauf so achtet, daß mandas Wort Architekt oder Architektur nicht mal in den Mund nimmt und sogar Kürzel wie arch untersagt hier von Beitrittskandidaten(!) ARCHITEKTENverträge neben der Arbeitgeberbescheinigung verlangt:confused:
Gruß


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