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audovis 31.01.2006 17:20

Selbstständigkeit und Namensfindung
 
Hallo Euch allen!


Ich komme einfach nicht mehr weiter mit meinen Bemühungen und brauche ein bißchen Unterstützung.

Ich habe brav mein Diplom gemacht, mich hier und da beworben und bin immer wieder auf das "Problem" der freien Mitarbeit gestoßen. Nach reichlich Überlegungen und noch reichlicheren schlaflosen Nächten habe ich mich nun dazu entschlossen, mich selbstständig zu machen und so auch Jobs anzunehmen oder mich für diese zu bewerben, die eine freie Mitarbeit verlangen.

Nun stehe ich aber vor dem nächsten Hindernis. Ich möchte, sollte ich nicht ständig in freier Mitarbeit ertrinken, natürlich meine Dienste als Diplom-Ingenieurin auch anderen ("Privaten") anbieten und kleine Projekt betreuen. In Berlin ist das auch problemlos möglich. Selbst laut der neuen Bauordnung, die ab morgen in Kraft tritt, darf ich Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen, eingeschossige Gewerbebauten und Garagen planen und den Bau betreuen (Oder bin ich da falsch informiert?). Die einzige Beschränkung liegt bei der Wohn- bzw. Nutzfläche, die 250m³ nicht überschreiten darf.

Eine weitere Auflage besteht seitens der Architektenkammer in der Namensgebung: Architektur, Architekt u.ä. darf in der "Firmenbezeichnung" nicht enthalten sein. Gut, dachte ich mir, beschränkst Du Dich eben auf "Planung" oder "Planungsbüro". Um das ganze noch etwas schöner zu gestalten "Objektplanung". Und genau da stieß ich auf das nächste Problem. In Brandenburg ist das nun wieder ein "geschützter" Begriff, der mit gewissen Auflagen in der Bauordnung dort verankert ist.

Und nun zu meinen unbeantworten Fragen:

Gilt diese Beschränkung auch für Berlin oder darf ich hier die Begriffe "Objektplanung" oder "Objektplaner" verwenden?

Welche Begriffe werden denn in anderen Bundesländern verwendet, die unter Umständen gewisse rechtliche Folgen nach sich ziehen?

Und an wen kann ich mich wenden, der mir eine Auskunft gibt, was ich darf und was nicht? Ich kann doch schließlich nicht alle Eventualitäten abfragen, man kann ja manchmal gar nicht so quer denken!

Ich habe doch mit dem erfolgreichen Ablegen meiner Diplomprüfung den Titel: "Diplom-Ingenieur (FH) Fachbereich Architektur" abgelegt. Darf ich in diesem Zusammenhang den Begriff "Architektur" nun auch nicht verwenden?


Fragen über Fragen und mir fallen noch ein paar ein, aber das sind erstmal die wichtigsten.


Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

noone 31.01.2006 17:29

vergiss auch auf keinen Fall deine Haftpflichtversicherung bevor du mit dem Planen anfängst............

audovis 31.01.2006 17:34

Ja, das mit der Haftpflicht wird bestimmt auch noch lustig. Aber da stehe ich bereits mit zwei "Quellen" in Verbindung. Nur leider wollen die Leute immer genau wissen, was man machen möchte, ob es nun das Finanzamt ist, oder schon allein die Arbeitsagentur ...

Samsarah 31.01.2006 18:31

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der Begriff Architektur nicht im Namen enthalten sein darf, denn schließlich kann man auch dutzende Dienstleistungen im Bereich Architektur anbieten, die keine staatliche Qualifikation brauchen, z.B. Architekturvisualisierung. Das kann man sicher auch in die Beschreibung schreiben. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

"Architekt" ist klar, das darfst Du nicht verwenden, wenn Du nicht in der Kammer bist. Die neue Bauordnung habe ich mir noch nicht zu Gemüte geführt, aber es gab auch bis jetzt bestimmte Grenzen, innerhalb derer man als Dipl.Ing. tätig werden durfte.

In Bezug auf freie Mitarbeit ist sogar zu raten, verschiedene Auftraggeber zu haben, da man sonst schnell scheinselbstständig wird ohne darüber nachzudenken...

Grüsse
Samy

audovis 31.01.2006 18:42

Ich habe gestern bei der Architektenkammer Berlin angerufen und mich noch einmal wegen "Architektur" erkundigt und dort hat man mir gesagt, daß "... auch jegliche Phantasienamen wie auch 'Architekturdienstleistungen' ..." nicht gestattet sind. Sonst hätte ich auch wahrscheinlich in diese Richtung weiter nachgedacht.

Zum Thema "Scheinselbstständigkeit" muß ich Dir absolut recht geben. Leider ist es aber auch so, daß es immer schwieriger wird, neben der freien Mitarbeit in einem Büro auch noch für ein anderes Büro tätig zu sein. Ich hatte schon Bewerbungsgespräche, da wurde mir gesagt, daß ich auch als freier Mitarbeiter täglich um die 8 Stunden im Büro anzutreffen sein müßte, damit die Kunden einen ständigen Ansprechpartner haben. Und wenn halt keine Kundengespräche anstünden, man doch auch andere Tätigkeiten im Büro mit übernehmen solle ... Kommt leider häufiger vor als man denkt und dann ist der Weg zur "Scheinselbstständigkeit" eher fließend.

Francis 31.01.2006 19:13

Ich hab ja auch nebenher selbständig gearbeitet, also "Architektur" ddarf im Namen definitiv nicht verwendet werden.
Man kann sich natürlich "Planungsbüro" nennen und darunter dann schreiben "Architekturvisualisierungen" als Leistung, aber im namen selbst darf das Wort Architektur wirklich nicht auftauchen.

Ich bin nur etwas irritiert über Berlin?!? Heisst das jetzt, dass dort jeder Absolvent bauen darf, ohne Mitglied in der kammer zu sein? Wie läuft das denn mit der Bauvorlageberechtigung? Und 2-stöckig unter 250qm, das reicht ja schon für normale Einfamilienhäuser...

audovis 31.01.2006 19:36

http://www.stadtentwicklung.berlin.d...29_bauobln.pdf

§66, darauf hat mich die nette Frau gestern auch hingewiesen. (Absatz (4))

Hab beim Durchforsten andere Bauordnungen ähnliches gefunden.

noone 01.02.2006 00:11

und wie ist es mit architecture? ist auch die englische bezeichnung geschützt?

Sputnik 01.02.2006 01:38

Zitat:

Originally posted by noone
und wie ist es mit architecture? ist auch die englische bezeichnung geschützt?
Arch.kammer Berlin §2 Abs7:
"Dürfen die Berufsbezeichnungen nach Abs. 1 bis 6 nicht geführt werden, ist es auch nicht zulässig, sie in einer fremdsprachlichen Übersetzung zu führen"

Tobias 01.02.2006 02:25

ich denke, man tut gut, irgendwelche andeutungen richtung architektur zu lassen. es gilt ja nur für 2-3 jahre und es gibt genügend alternative bezeichnungen:

Büro für Gebäudedesign
Büro für Bauentwurf / -planung
Gebäudeplanung, Gebäudeentwurf
Planungsbüro
Entwurfsbüro für Hochbau

etc. etc.

noone 01.02.2006 02:32

vorsicht, denn design ist auh ein geschützter begriff......

audovis 01.02.2006 02:44

Hey klasse, da hab ich doch schonmal ein paar Anregungen ...

Zum Thema: "Objektplaner" werd ich mich nachher wohl doch nochmal mit der AK in Verbindung setzen.

Wünsche Euch allen eine erholsame Nacht.

Samsarah 01.02.2006 11:19

Könnte ich also schreiben

Firmenname xyz, Büro für Architekturvisualisierung

oder wäre das schon ein Verstoß?
Es muß doch möglich sein, in der Leistungsbeschreibung, die ja häufig wie eine Art Slogan zum Namen gehört, auf die Architekturrelevanz hinzuweisen. Jemandem, der z.B. Architekturjournalist ist oder Architekturfotograph, kann man doch nicht ernsthaft Amtsanmaßung vorwerfen, wenn er dass so auch im Namen seiner Firma verwendet, oder? Bezieht sich dieses Verbot nur auf den Namen oder darf man auch in der Leistungsbeschreibung nicht sagen "wir bieten unter anderem Dienstleistungen für Architetkturbüros an"?
Oder was wäre, wenn ich z.B. eine Internetseite mit der Domain architektur.de hätte und so dann auch die Firma heißen sollte? :confused:

Samy

Francis 01.02.2006 11:41

Also ich schätze mal "Architekturjournalist" oder "Architekturfotograph" heissen einfach Journalist und Fotograph und geben dann an., dass sie auf Architektur spezialisiert sind:

Z.B.
Peter Mayer
Fotograph (Berufsbezeichnung)
spezialisiert auf Architekturfotographie

Bei Domains kannst du angeben was du willst, d.h. wenn die Seite noch frei ist, kannst du www.Architekturvisualisierung.de nehmen, aber wenn du dann unter Kontakt deine Firma angibst, dann darf der Name NICHT das Wort Architektur enthalten, wobei du natürlich unter Leistungen "Architekturvisualisierung" angeben darfst.

Aber nicht das Büro so nennen!

audovis 01.02.2006 12:09

Und genau das ist es! Ich kann nicht einfach so meinen Namen nehmen, bin ja schließlich ein Einzelunternehmen, und dann praktisch als Untertitel schreiben: "Architekturdienstleistungen".
Gibt es nicht irgendwo eine Aufstellung darüber, welche Begriffe "geschützt" sind und welche nicht? Das wird ja vielleicht auch auf andere Berufsgruppen zutreffen.

Sputnik 01.02.2006 12:22

Zitat:

Originally posted by noone
vorsicht, denn design ist auh ein geschützter begriff......
Ich glaube nicht, ich glaube (ohne Gewähr), daß sogar Designer als Berufsbezeichnung kein geschützter Begriff ist (und nicht nur weil es inzwischen vor lauter Designer so wimmelt: Haardesigner etc.)

Sputnik 01.02.2006 12:39

Zitat:

Originally posted by audovis
Und genau das ist es! Ich kann nicht einfach so meinen Namen nehmen, bin ja schließlich ein Einzelunternehmen, und dann praktisch als Untertitel schreiben: "Architekturdienstleistungen".
Gibt es nicht irgendwo eine Aufstellung darüber, welche Begriffe "geschützt" sind und welche nicht? Das wird ja vielleicht auch auf andere Berufsgruppen zutreffen.

Ich habe jetzt nochmal in die Paragraphen geschaut (Berliner Architekten- und Baukammergesetz):
§2 Abs.1 Die Berufsbezeichnung "Architekt", "Innenarchitekt" oder "Landschaftsarchitekt" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen ist (...)

§2 Abs.6 Wortverbindungen mit den vorgenannten Berufsbezeichnungen dürfen nur Personen verwenden, die die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen befugt sind (...)

Eigentlich steht hier nichts zu "Architektur" ist aber wohl trotzdem untersagt. Ich glaube, das Ganze wird von der Kammer nicht so eng gesehen, wenn sich jetzt jemand Architekturfotograf oder Architekturvisualisierer nennt, da die Begriffe (anders als z.B. Architekturdienstleistungen) das Tätigkeitsfeld eigentlich klar definieren. Es wäre ja absurd, da rechtlich vorzugehen...
Wenn die Architektenkammer selbst von mir für den Beitritt Arbeitgeberbescheinigungen und bei eigenen Projekten...Architektenverträge(!!!) verlangte. Schon seltsam, wie konnte ich als Dipl.Ing. einen Architektenvertrag aufsetzen?

Francis 01.02.2006 13:01

" Ich glaube, das Ganze wird von der Kammer nicht so eng gesehen, wenn sich jetzt jemand Architekturfotograf oder Architekturvisualisierer nennt, da die Begriffe (anders als z.B. Architekturdienstleistungen) das Tätigkeitsfeld eigentlich klar definieren. Es wäre ja absurd, da rechtlich vorzugehen..."



Hmm also die Kammer hat mit den Begriffen wenig zu tun, die kriegen nämlich gar nicht mit, ob du ein Unternehmen hast oder nicht...

Als ich mich selbständig gemacht hab, war es eigentlich das Finanzamt, was da Stress gemacht hat wegen dem Namen.

Samsarah 01.02.2006 13:04

Genau das meine ich. Architekt, also eine Berufsbezeichnug, kann ja geschützt sein, aber ich bezweifele nachwievor, dass der Begriff Architektur als solcher nicht genutzt werden darf. Ich würde gerne den Paragraphen dazu sehen.
Nehmen wir an ich will einen Verlag gründen, der sich mit Architektur befaßt, dann kann ich den doch sicher "Der Architekturverlag" nennen ohne, dass ich ein eingetragener Architekt bin. Alles andere wäre doch absurd!

Grüsse
Samy

P.S. Im Übrigen bezeichnet Architektur heutzutage ja bei weitem mehr als in unserem Sinne. Gib den Begriff doch mal bei Google ein und Du wirst in der Mehrzahl Infos zu Computerarchitektur finden. Es ist so ein universeller Begriff, dass ich nicht glaube, dass die Kammer einen alleinigen Anspruch stellen kann, zumal wenn keine Verwechselungsgefahr besteht.

audovis 01.02.2006 13:12

Tja, wie fasse ich das nun in Worte. Ich denke, daß man in Verbindung mit Leistungen rund um den Bau direkt, also wenn es ums Bauen als solches geht, Architektur" nicht benutzen darf. Als Fotograf vielleicht, wahrscheinlich auch als Verleger, aber als Dipl.-Ing. ...
Wie gesagt, ich hab direkt nach "Architekturdienstleistungen" gefragt und da gab es ein NEIN (mit Lachen in der Stimme übrigens) und keinesfalls Phantasienamen, die irgendwie was mit Architektur zu tun haben. Ich denke selbst bei "arch" gibt es schon Schwierigkeiten.

(Hab noch keinen erreicht ...)

noone 01.02.2006 13:54

....und bei Arsch????? :D :D :D :D :D :D :D

da gibts dann Schwierigkeiten anderer Art...........

Archimedes 01.02.2006 15:33

Ich hab mir nach meinem Diplom Visitenkarten mit dem Aufdruck "Dipl-Ing. (FH) für Architektur" machen lassen und verwende diese.

Bis jetzt hat sich noch keiner beschwert und ich (persönlich) finde das völlig OK. Schliesslich darf sich auch ein studierter Elektrotechniker sich Dipl.Ing. für Elektrotechnik nennen.

Architektur (auch das Wort an sich) gab es schon bevor es Arch.-kammern gab. Die Kammer stellt ziemlich viele Ansprüche und Regeln auf, bietet dem Architekten aber relativ wenig (z.B. keine Rechtsicherheit für Honorare nach HOAI). Eine schwache Lobby im Vergleich zu anderen Institutionen, wie z.B. ärtzen oder Schornsteinfegern....

Also ich handhabe das, wie ich es für legitim halte. Wo kein Kläger, da kein Richter. übrigens sehe ich das mit der Werbung für Architekten auch nicht so eng.

...und es geht auch ohne Kammer z.B. schlüsselfertiges Bauen und Planen oder eine freie Planungsgesellschaft.


So what...?



Schlachtet die heiligen Kühe....;)

Francis 01.02.2006 15:43

Auf deine Visitenkarte kannst du dir drucken was du willst, theoretisch sogar "Architekt" genauso wie du dich allen Leuten als "Architekt" vorstellen kannst. Dasselbe gilt auch für alle anderen geschützten Berufe, du kannst auch frei herum erzählen, du wärst Arzt.
Hier geht es darum, ein echtes Unternehmen zu gründen, und da gelten andere Regeln. Das wird eingetragen, und da darf dann eben nicht mehr "Architekt" stehen. Klar, Dipl. Ing. (Architektur) ist erlaubt, weil der Dipl.Ing. ja sonst auch nicht klar ist, aber "Architekt" ist eben verboten. Genauso wie alles andere mit Architektur im Namen!
Das alles gilt aber NUR für eingetragene Unternehmen.
Was ihr als Privatperson auf eure Visitenkarten oder Websites schreibt, ist völlig egal, da kann Architekt stehen und Architkturvisualisierung und sonstwas. Aber NICHT als eingetragene Firma!

audovis 01.02.2006 17:02

Da wurde doch gerade noch eine Frage von mir angesprochen, für die ich eigentlich ein neues Thema eröffnen wollte:

Muß ich hinter meinen Titel (z.B. im Briefkopf) das (FH) setzen oder halt nur bei Bewerbungen oder ähnlichem, wo es genau darauf ankommt, ob ich nun meinen Abschluß in einer Uni oder einer Fachhochschule gemacht habe?

Archimedes 01.02.2006 17:20

Sagen wir mal so: "Du darfst das FH setzen!" Warum sollte man es weglassen, daran ist ja nichts negativ?? Ich glaube aber, dass Du es nicht mehr dazuschreiben musst.


Wenn es sich ganz so verhält wie Francis schreibt, dann gebe Deinem Unternehmen einen Fantasienamen (z.B. Einstürzende Neubauten GmbH) und schreib in die zweite Zeile und etwas kleiner: Dipl.Ing. für Architektur Lothar Matthäus oder so....
Das bedeutet dann ja nicht direkt, dass Dein Unternehmen was mit Architektur zutun hat. Schlieslich kannst Du auch eine Staubsaugervertretung (z.B. Schluckspecht GmbH) gründen und dazuschreiben: Inhaber Dr.med. Hans Meiser oder so....
Erwartet dann jemand, dass dort Medizin praktiziert wird???

Ich verwende meine Visitenkarten auch nicht ausschliesslich privat, sondern gebe sie auch ruhigen Gewissens an Kunden weiter....Diese Kunden arbeiten aber dann in Regel mit dem Büro zusammen, wo ich als angestellter "Architekt" arbeite.

Sputnik 01.02.2006 17:57

Zitat:

Originally posted by Francis

Hier geht es darum, ein echtes Unternehmen zu gründen, und da gelten andere Regeln. Das wird eingetragen, und da darf dann eben nicht mehr "Architekt" stehen.

Moment mal, was wird denn eingetragen? -bring audovis nicht auf falsche Ideen!
Eingetragen werden gewerbliche Unternehmen. Als Freiberufler (und das ist man auch als Dipl.Ing) brauchst du eigentlich nur eine Steuernummer für dein "Unternehmen" -das Unternehmen bist nämlich du selbst...
Es steht dir zwar ein Eintrag im Handelsregister frei, wer das aber als Zugehöriger der "freien Berufe" tut , ist selber schuld (Sprich Gewerbesteuer, komplexe Buchhaltungsregelungen etc)

P.S. zum Thema "Architektur": Ich habe mich ja früher Architekturstudent genannt -durfte ich das überhaupt :cool: ?

Sputnik 01.02.2006 18:10

Zitat:

Originally posted by Archimedes
Sagen wir mal so: "Du darfst das FH setzen!" Warum sollte man es weglassen, daran ist ja nichts negativ?? Ich glaube aber, dass Du es nicht mehr dazuschreiben musst.

Das würde mich auch interessieren, wie hier die offizielle Regelung ist. Dazu erzählt jeder etwas anderes -hat vielleicht jemand weitergehende Infos?
Zwar ist man mit dem Kammereintrag einfach nur Architekt (bin grad dabei ;) ) , aber manche schreiben dann gern Dipl.Ing.Architekt .
Schon mal Danke für die Infos!

noone 01.02.2006 20:51

Das mit der Firma ist ja paradox, das braucht man eigentlich nur als nicht - Architekt. Wenn du ein fertiges Studium hast, bist du ja in der Sonderstellung, als Freiberufler ohne Unternehmen tätig zu werden. Ich glaube aber nicht, dass man auf seine Visitenkarten einfach so Architekt draufschreiben kann.

Wenn man aber Dipl. Ing. (Architektur) draufschreibt, dann möchte ich mal gerne sehen, wie die Arch.Kammer das dann noch untersagen will......


Ansonsten mit der FH Geschichte dachte ich immer man MUSS den FH Zusatz anhängen........

Wäre schön mal etwas genaues darüber zu erfahren....

audovis 01.02.2006 22:30

Also da ich ja übermorgen mal eben in meine ehemalige Fachhochschule fahre, werde ich versuchen, jemanden zu finden, der dazu mal endlich was konkretes sagen kann.
Leider hat man/frau ja während des Studiums, jedenfalls ich, lediglich davon gehört, daß man nach der HOAI abrechnen muß. Das würde doch dann aber bedeuten, daß ich als "Noch-nicht-Architektin" dieses nicht machen müßte. Das würde ich dann bei der Gelegenheit auch mal in Erfahrung bringen. Bei der Kammer brauch ich damit gar nicht erst ankommen, die möchten ja niemanden beraten, der nicht Mitglied ist. Muah!

Also letztlich ist es so, daß ich natürlich Freiberuflerin sein möchte, mit all den netten Vergünstigungen, aber irgendwie müssen ja meine potenziellen Kunden auch wissen, was genau ich mache. Da wäre dann also eine Art Schlagwort, Firmenname oder Titelzusatz nicht schlecht. Vielleicht auch im Hinblick darauf, daß ich mich nicht bald wieder umbenennen muß oder möchte um das alles zu konkretisieren.

noone 01.02.2006 22:53

da liegst du falsch, da die HOAI nicht auf den Titel Architekt, sondern auf die Leistungen bezogen sind. Es spielt also keine Rolle, ob du als Absolvent oder ein eingetragener Architekt die Leistungen liefern.

Archimedes 01.02.2006 23:26

Zitat:

Originally posted by audovis
Also da ich ja übermorgen mal eben in meine ehemalige Fachhochschule fahre, werde ich versuchen, jemanden zu finden, der dazu mal endlich was konkretes sagen kann.

Gute Idee! Vielleicht erfahren wir alle noch was Neues...


...
Leider hat man/frau ja während des Studiums, jedenfalls ich, lediglich davon gehört, daß man nach der HOAI abrechnen muß. Das würde doch dann aber bedeuten, daß ich als "Noch-nicht-Architektin" dieses nicht machen müßte. Das würde ich dann bei der Gelegenheit auch mal in Erfahrung bringen.
[/QUOTE]


Leistungen die denen eines Architekten entsprechen oder vergleichbar sind MÜSSEN/SOLLEN nach HOAI abgerechnet werden, auch wenn Du beispielsweise nur als Bauzeichner frei arbeitest. So sieht es meines Wissens das Honorarrecht vor. Dadurch soll ein ruinöser Preiskampf im Architekturgewerbe, auch auf "Schleichwegen" unterbunden werden.


Zum Titel Dipl.Ing.(FH):

Früher mußte man auf jeden Fall das Kürzel (FH) hinzufügen, aber wenn ich mich richtig erinnere ist das seit 2-3 Jahren jedem Dipl.Ing. freigestellt. Quellen kann ich jetzt leider keine nennen. Es würde mich jedenfalls auch interessieren Genaueres zu erfahren.


Zur Bezeichnung/Zusatz "Architekt" zum Namen:

Ich glaube nicht, dass eine haltbare rechtliche Grundlage gibt, dass man sich nicht Dipl.Ing. für Architektur, Dipl.Ing.(Architektur) oder Dipl.Ing. des Fachbereiches Architektur nennen darf. Ich habe zwar auch schon dahingehende Fallbeispiele gelesen, aber die zielten alle darauf ab, dass man dem Kunden vorgegaukelt habe, dass man fertiger Architekt (also Absolvent, mit 2-3 Berufserfahrung und Kammermitglied) sei. Wenn man diese Verwechslungsmöglichkeit aber ausschliesst bzw. den Kunden aufklärt (z.B. im ersten Gespräch), dann kann uns doch keiner einen Strick daraus drehen.


Ausserdem dürfen sich auch schon Architekturstudenten Cand.Arch., also angehende Architekten, nennen. Haben Studenten mehr "Namensrechte" wie Absolventen? Wohl kaum, oder...

audovis 01.02.2006 23:37

Leider ist dann der Name der HOAI sehr irreführend, denn schließlich steht ja auch im ABKG (hieß das so?), daß der Titel Ingenieur nur dann zu führen ist, wenn man in der Ingenieurliste eingetragen ist, im gegensatz zum Dipl.-Ing..

Ich habe vor meinem Studium auch schon den Beruf der Bauzeichnerin gelernt und hätte ich mich danach selbstständig gemacht, dann wäre ich sicherlich nicht auf die Idee gekommen, bei einer Preisfindung für meine Leistungen in die HOAI zu schauen. Und warum werde ich dann bei Vorstellungsgesprächen nach meinen Gehaltsvorstellungen gefragt, auch wenn es um freie Mitarbeit geht, wenn es doch eigentlich geregelt ist?

Archimedes 01.02.2006 23:45

Bei freier Mitarbeit bist Du ja nicht der direkte Auftragnehmer, sondern nur "Gehilfe" des Auftragnehmers. Der Architekt der Dir den Auftrag weitergibt, muss später mit dem Kunden korrekt abrechnen. Was Du dafür vom Architekten bekommst ist eine andere Sache.


Aber mal ganz ehrlich: Die HOAI wird desöfteren/regelmässig unterschritten, auch von freischaffenden Architekten.
Bevor man den Kunden verliert, geht man freiwillig noch 10, 20 oder 30% unter den Mindestsatz, sonst tun es andere. Der Kammer bindet man das natürlich nicht auf die Nase.
Oder man gewährt ganz legal einen Rabatt bei der Honorar-Schlussrechnung und umgeht so, quasi durch die Hintertür, die Bindung ans Mindesthonorar...das kann man ja vorher schon mit dem Kunden vereinbaren.

noone 02.02.2006 00:01

Theoretisch muss jeder Metzger oder Gärtner, der Leistungsphasen der HOAI bearbeitet (bei den genannten natürlich nur solche Phasen die keine Baueingabeberechtigung erfordern, wie. z.B. Grundlagenermittlung, Vorentwurf etc.) nach der HOAI abrechnen.

Wenn du als freier Mitarbeiter arbeitest, dann kannst du auch nach HOAI abrechnen, das setzt aber voraus, dass du dann die Phasen komplett alleine und fehlerfrei, mit Gewährleistung natürlich, bearbeitest. Und in der Praxis machen 90% der freien Mitarbeitern das nicht. Und die so arbeiten, rechnen auch tatsächlich nach der HOAI ab.

Ich hatte übrigens neulich ein BGB Seminar besucht, wo Fälle genannt wurden, wo freie Mitarbeiter tatsächlich einfach mal so nach HOAI abgerechnet haben, und dann vor Gericht recht bekommen haben. Sogar Praktikanten, die für Arbeiten, die nicht mit einer Praktikumsähnlichen Aufgabe vergleichbar ist, können Leistungen konkret abrechnen, laut Grundsatz des guten Glaubens. Z.B. kann und soll ein Praktikant, der mal eben so während des Praxissemesters die Homepage eines Büros aufwerten soll, diese Leistung auch im NACHHINEIN in Rechnung stellen, da der Weisende ja davon auszugehen hat, dass diese selbstständig geleistete Arbeit zu bezahlen ist.


zurück zum Thema, freie Mitarbeiter arbeiten meist sowieso meist als Dienstleister und liefern nicht eigenständig komplette Leistungsphasen, deshalb greifen in dem Bereich die HOAI sowieso nicht.

noone 02.02.2006 00:03

PS inzwischen wird auch bei ÖFFENTLICHEN Bauherren manchmal nicht mehr das Mindesthonorar gezahlt! man stelle sich vor, der Staat hält sich nicht mehr an Gesetze........

Francis 02.02.2006 08:42

"Moment mal, was wird denn eingetragen? -bring audovis nicht auf falsche Ideen!
Eingetragen werden gewerbliche Unternehmen. Als Freiberufler (und das ist man auch als Dipl.Ing) brauchst du eigentlich nur eine Steuernummer für dein "Unternehmen" -das Unternehmen bist nämlich du selbst...
Es steht dir zwar ein Eintrag im Handelsregister frei, wer das aber als Zugehöriger der "freien Berufe" tut , ist selber schuld (Sprich Gewerbesteuer, komplexe Buchhaltungsregelungen etc)"

Also, ich kann ja nur erzählen wie es bei mir war:
Man sollte sich als Zugehöriger der freien Berufe nicht als Gewerbe eintragen lassen, da völlig überflüssig.
Nur, wenn man dann als Freiberufler arbeiten wil, bekommmt man einen Bogen vom Finanzamt zugeschickt, wo unter anderem auch der Firmenname eingetragen werden muss. Da steht in meinem Fall nur mein normaler Name, aber dort hätte man die Möglichkeit gehabt, auch einen Fantasienamen einzutragen, der dann offiziell genutzt werden darf. D.h. in meinem Fall (Nur Vor- und Nachname) kann ich jetzt NICHTS anderes als Firmenname mehr hinschreiben. Will ich jetzt doch noch einen anderen Namen benutzen, muss ich das dem Finanzamt mitteilen.

Und noch als Anmerkung:

"Einstürzende Neubauten GmbH" ist ebenfalls NICHT zulässig! Das Kürzel GmbH kann nur nutzen, wer wirklich eine GmbH hat, dasselbe gilt für GbR oder was es sonst noch so gibt...

Tobias 02.02.2006 08:45

Zitat:

Originally posted by noone
[...], der Staat hält sich nicht mehr an Gesetze........
Die HOAI ist KEIN Gesetz :D

Florian 02.02.2006 09:27

Zitat:

Originally posted by Francis

...wirklich eine GmbH hat, dasselbe gilt für GbR oder was es sonst noch so gibt...

Falsch! Eine GbR kann nirgends als diese eingetragen werden. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht ohne jedes weitere zutun sobald mind. zwei Personen ein gemeinsammes finanzielles Interesse verfolgen. Bereits eine Fahrgemeinschaft ist rechtlich eine GbR!

Grüsse
Florian

Tobias 02.02.2006 09:49

Ich glaube francis meinte, dass man nicht einfach GbR hinter seinen Büronamen setzen darf, wenn man alleine selbständig ist und nicht mit einem Geschätfspartner einen "Vertrag über die GbR" aufgesetzt hat.

Man darf nicht einfach Gesellschaftsbezeichnungen verwenden, wenn diese gesellschaften nicht bestehen. Das ist unabhängig davon, ob man irgendwo eingetragen ist.
Eine GbR hat rechtliche und steuerrechtliche Verpflichtungen nur gegenüber dem Finanzamt.

Samsarah 02.02.2006 10:06

Aber eine GbR muss nichr vertraglich festgeschrieben sein. Sie ist quasi die rudimentärste Form einer Interessensgemeinschaft und besteht eben immer, sobald man Aktivitäten für ein gemeinsames Ziel beginnt, also auch die Fahrgemeinschaft...

Samy


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