tektorum.de

tektorum.de (https://www.tektorum.de/)
-   Beruf & Karriere (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/)
-   -   freier architekt vs. freier architekt (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/2896-freier-architekt-vs-freier-architekt.html)

Archimedes 10.08.2006 14:29

Außerdem muß beispielsweise ein Bauunternehmer exakt zu seinen Leistungen angeben können, wann diese (Datum des Tages) ausgeführt worden sind.
Für Architekten gilt sowas meines Wissens noch nicht.

Björn4 10.08.2006 16:43

Ahh, wo ich das hier grad lese (und meinen Steuerberater frage)...muß ich auf Rechnungen eigentlich meine Steuernummer angeben oder reicht auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer?

Florian 10.08.2006 16:47

Zitat:

Originally posted by Björn4
reicht auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer?
Bist du ausserhalb Deutschlands tätig, oder wie kommst Du zu der Umsatzsteueridentifikationsnummer?

Samsarah 10.08.2006 18:27

Soweit ich weiß, muß die Steuernummer außer bei Kleinunternehmern (s. Zitat oben) immer angegeben werden.

Björn4 10.08.2006 19:57

Nee, bin nicht im Ausland tätig...jedenfalls noch nicht! :D

Habe mir ne USt-IdNr geholt weil ich nicht meine Steuernummer überall angeben will (Homepage usw.), kann ja jeder beim Finanzamt anrufen und meine Steuernummer angeben und sonstwas damit machen...da isses mir so lieber...ist ja auch kein Aufwand gewesen.

Aber wie ich nun beim stöbern herausgefunden habe kann man sich seit 2004 aussuchen welche Nummer man angeben will (auch wenn die USt-IdNr eigentlich mehr für ausländische Transaktionen gedacht ist).

Tobias 10.08.2006 23:24

Zitat:

Originally posted by Florian
Bist du ausserhalb Deutschlands tätig, oder wie kommst Du zu der Umsatzsteueridentifikationsnummer?
Die USt-ID kann man auch für Geschäfte im Inland verwenden!

timovic 23.08.2006 16:36

Ich führ meine USt auch monatlich ab und zwar in Form der Ist-Besteuerung (hoffentlich verwechsel ich das jetzt nicht :D ). D.h. das Finanzamt bekommt erst Geld, wenn die Rechnung auch wirklich bezahlt wurde. Ziemlich wichtige Sache bei der heutigen Zahlungsmoral. Normalerweise will das FA nämlich die Kohlen aller Rechnungen des jeweiligen Monats haben, egal ob bezahlt oder nicht. Das kann bei Kleinunternehmern ins Auge gehen.
Zu Beginn wollte ich auch keine USt ausweisen, aber a) ist der Aufwand wirklich gering, vor allem bei der Steuererklärung, da man ja alles schon monatlich gerechnet hat und b) wollen viele Unternehmen keine Rechnungen ohne USt-Ausweis und c)"spart" man bei Investitionen in PC, Bürokram etc.

susonic 27.06.2008 21:14

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Noch ne Frage...
Ich habe mir also als Dipl. Ing. beim Finanzamt eine Steuernummer geholt und kann nun Rechnungen stellen.
Wie ist das nun wenn ich freiberuflich Arbeiten annehme bzw. ausführe, die im weitesten Sinne mit Architektur zu tun haben, sei es aus Lust auf Abwechslung, sei es aus finanzieller Not oder aus Bewegungsmangel.
z.B. Maurerarbeiten, Webdesign, 3D-Visualisierung, Messebau oder Film-Requisite!? Was schreibe ich auf die Rechnung?
Reicht Arbeiten für Projekt "Name"?
Kann ich es irgendwie nach Honorarordnung abrechnen?

Kieler 27.06.2008 21:49

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Du solltest da ein bisschen aufpassen, Maurer gehört nämlich nicht mehr zu den
freien Berufen, und die freien Berufe haben nämlich eine tolle Freiheit, die von der
Zahlung der Gewerbesteuer...

susonic 27.06.2008 22:23

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
danke für den tip...ich hab nicht im traum daran gedacht, und wäre auch nie drauf gekommen, dass man als baumeister (ist doch ein architekt) nicht mauern darf (das hab ich doch bei meinem praktikum auch ein halbes jahr lang gemacht)!? Aber du könntest recht haben....Wie stehts um Webdesign, 3D-Visualisierung???

noone 29.06.2008 09:36

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
eigentlich kommt es immer auf die Leistungen an, die man in Rechnung stellt. Man ist zwar als Architekt nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, darf dann aber auch nur in dem entsprechenden Feld tätig werden.

3d-Visualisieren gehört ja eindeutig zu dem Beruf Architekt. Was früher eben die Handzeichnungen zum Entwurf waren, sind jetzt die Visualisierungen.

Kritischer wird es, wenn du z.B. 3d-Spiele programmierst. Dann müsstest du wohl irgendwie das ganze in eine fachspezifische Thematik, z.B. Leistung "Visualisierung der Architektur in 3d Games" - daraus machen. Kurz es muss immer der Bezug zu deinem Beruf da sein.

susonic 29.06.2008 12:57

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
soll ich mal einen neuen thread für dieses thema aufmachen? mich würde nämlich jetzt schon genauer interessieren, warum man als architekt keine bauarbeiten ausführen darf. Ferner interessiert mich wie genau es geht....bei dem was man macht und wie es z.B. mit einer website für ein architekturbüro ist....

noone 29.06.2008 16:11

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
nun ja, ich glaube dass es bei "Zunft"-Berufen wie Maurer Zimmermänner usw eben wirklich nicht nur ein Gewerbe sondern auch eine Zugehörigkeit zu der entsprechenden Berufsgruppe (Handelskammer?) bedarf.

Bei den Webdesigner weiss nich nicht wie es rechtlich dort aussieht, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht.

arkitekt 29.06.2008 18:17

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 29473)
ich glaube dass es bei "Zunft"-Berufen wie Maurer Zimmermänner usw eben wirklich nicht nur ein Gewerbe sondern auch eine Zugehörigkeit zu der entsprechenden Berufsgruppe (Handelskammer?) bedarf.

Ich frage mich gerade, ob ein "richtiger Architekt"
den Unterschied zwischen Handelskammer und Handwerkskammer kennen sollte...aber das sollen andere beurteilen :D

Webseiten darf auch meine Oma erstellen - sogar die privaten für Angela Merkel oder George Bush- wenn sie als selbständig Tätige beim Finanzamt als solche gemeldet ist (-->Gewerbeschein).
Als Angestellte (zum Beispiel in einem Architekturbüro oder einem Frisörsalon) darf sie das auch.

1. Das eine interessiert nur das Finanzamt (selbständig, angestellt). Hierbei nehmen freie Berufe eine Sonderstellung ein (wie zB Architekten, wie zB schon vorher erläutert)
2. Berufsverbände interessieren sich für die Tätigkeiten: Die Tätigkeiten des Architekten sind "durch die Kammer geschützt": Nur Kammermitglieder(Architekten) dürfen Planungsaufgaben im Sinne der HOAI ausüben. Handwerk ist in der Regel durch die Handwerkskammern "geschützt": dh die nehmen ihren Mitglieder viel Geld dafür ab, dass diese dann Steine aufeinander setzen dürfen (ähnlich den Architekten).

Webseitenerstellung ist in keinster weise geschützt, genau so wenig wie Visitenkarten drucken oder Postkastenschilder erstellen. Hier darf sich Jeder austoben - vorausgesetzt, die fiskalischen Fragen sind geklärt.

Wenn ich als Jungabsolvent der Fachrichtung Architektur eine Befreiung von der Umsatzsteuer(vorabzug) beim Finanzamt erwirken möchte, um selbständig Webseiten zu erstellen, dann kann ich das mit einem Anruf beim zuständigen Finanzamt unter Berufung auf meine Zugehörigkeit zu den "freien Berufen".

Hierbei ist zu beachten, dass die "Freiheit" für Architektentätigkeiten gilt - 100% Umsatz mit Webseiten ist da mindestens an der oberen Grenze des Ermessungsspielraums des Sachbearbeiters. Aber Webdesign als "Portfolioanteil" meiner Dienstleistungen (neben den anderen Tätigkeiten unserer Leistungsphasen) durchaus vertretbar.
(Es wird wie gesagt keine Webdesigner-Kammer kommen und sagen: Das darfst Du nicht.)

noone 29.06.2008 19:16

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Zitat:

2. Berufsverbände interessieren sich für die Tätigkeiten: Die Tätigkeiten des Architekten sind "durch die Kammer geschützt": Nur Kammermitglieder(Architekten) dürfen Planungsaufgaben im Sinne der HOAI ausüben. Handwerk ist in der Regel durch die Handwerkskammern "geschützt": dh die nehmen ihren Mitglieder viel Geld dafür ab, dass diese dann Steine aufeinander setzen dürfen (ähnlich den Architekten).
Das stimmt so leider nicht, denn z.B. Bauleitung darf auch von Nicht-Architekten gemacht werden.

Die HOAI dient nur als Regelwerk für das Honorar, es darf aber prinzipiell jeder Bäcker Leistungsphasen der HOAI ausüben. Lediglich dei Planvorlageberechtigung wird nur Kammermitgliedern erteilt.

Kieler 29.06.2008 19:20

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Tachmeun,
nur mal für die die den Überblick bei Lesen langsam verlieren.
Es ging mir bei "dürfen oder nicht dürfen" lediglich um den Sachverhalt der
Gewerbesteuer.
Wie arkitekt richtig sagt, sind 100% sicherlich nicht mehr akzeptabel, mir ist ein
Fall bekannt wo eine Agentur für ein paar Jahre nachzahlen durfte, das kann
dann schon schmerzhaft sein.
Ich selbst erstelle auch mal eine Webseite und mache selbstverständlich 3D
Krams und das wird dann auch so auf der Rechnung ausgeführt...

arkitekt 29.06.2008 23:06

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 29483)
Das stimmt so leider nicht


Das ist doch kompliziert alles...Recht hast Du! Natürlich kann ein Bäcker auch Bauleitung machen. Gut aufgepasst!

Nur nicht als "Freiberufler" mit dem genannten steuerlichen Sonderstatus ;)

Und wie wäre es eigentlich, wenn mein Nachbar als Lagerarbeiter mich zum Unterschreiben für Bauanträge bezahlt, sonst aber firmentechnisch alle Leistungsphasen selber abwickelt? Wie würde er sich nennen? Baubetreuer? Projektmanager?
Und wäre er dann auch von der Bindung seines Honorars an die HOAI enthoben, weil er kein Kammermitglied und kein Architekt ist?
Dann könnte er das doppelte Honorar verlangen, mich für die übrigen Leistungsphasen anstellen und mir somit ein doppelt so hohes Gehalt bezahlen.
Marktlücke? Das wäre mal ne Frage an die Kammer...

Inwiefern wir eigentlich die Freiheit haben, über rechtliche Aspekte zu diskutieren..? Es gibt da ja noch diese Einschränkungen bzgl. Rechtsberatung...

Aber nach dem 0:1 ist ja eh alles egal :sealed::sealed::sealed:

FoVe 30.06.2008 11:27

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Planvorlageberechtigung bzw. Bauleitungsberechtigungen sind nicht so ohne Weiteres jedem gestattet.
Dazu brauch es auch einsprechende Eignungen in Form von Berufsnachweise.

So kann z.B. eben nicht der Bäcker Bauleitung machen.
Diese kann nur wahrgenommen werden von Architekten, Bau-Ing., Bautechnikern, Maurer- und Zimmermeisten.
Fachbaleitung kann darüber hinaus auch von saachkundigen "laien" wahrgenommen werden im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Also kann der Bäcker, falls er bei z.B. einer Trockenbaufirma als Vorarbeiter angestellt ist, auch die Fachbauleitung übernehmen.

Bauvorlageberechtigungen werden in kleine und große Berechtigungen unterschieden.
Architekten und Bau-Ing., welche nicht der Kammer angehören, dürfen, ebenso wie Bautechniker, Zimmer- und Maurermeister bis 200m² Wohnfläche Bauvorlagen einreichen. Allerdings kann nicht das verkürzte Baugenehmigungsverfahren angewandt werden.
Bauleitung kann aber von diesen Berufskreisen uneingeschränkt wahrgenommen werden.
Die Große Bauvorlageberechtigung ist nur den kammerzugehörigen Architekten und Ing. vorbehalten.

In wiefern Innenarchitekten in diese Regelungen eingebunden sind kann ich nicht genau sagen.

Ausserdem gibt es zu diesen regelungen länderspezifische Unterschiede.

Gruß

Martin

Florian 30.06.2008 12:00

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Irgendwie geht hier eine Menge durcheinander. Da schwirrt mir glatt der Kopf...

Zitat:

Zitat von arkitekt (Beitrag 29477)
Webseiten darf auch meine Oma erstellen - sogar die privaten für Angela Merkel oder George Bush- wenn sie als selbständig Tätige beim Finanzamt als solche gemeldet ist (-->Gewerbeschein).

1.) Den Gewerbeschein bekommt man beim Gewerbeamt. Das hat erstmal wenig mit dem Finanzamt zu tun.

2.) Wenn ich Webseiten erstellte, muss ich kein Gewerbe anmelden, da ich eine Dienstleistung anbiete.

Zitat:

Zitat von arkitekt (Beitrag 29477)
Wenn ich als Jungabsolvent der Fachrichtung Architektur eine Befreiung von der Umsatzsteuer(vorabzug) beim Finanzamt erwirken möchte, um selbständig Webseiten zu erstellen, dann kann ich das mit einem Anruf beim zuständigen Finanzamt unter Berufung auf meine Zugehörigkeit zu den "freien Berufen".

3.) Andersherum. Bis zu einem gewissen Umsatz gilt man als Kleingewerbe und darf keine Umsatzsteuer abführen, es sei denn man verzichtet auf die Befreiung von der Umsatzsteuer.
Man darf also erst Umsatzsteuer abführen, wenn man das mit dem Finanzamt geklärt hat!

Zitat:

Zitat von arkitekt (Beitrag 29486)
Inwiefern wir eigentlich die Freiheit haben, über rechtliche Aspekte zu diskutieren..? Es gibt da ja noch diese Einschränkungen bzgl. Rechtsberatung...


4.) Eine Diskussion ist keine Rechtsberatung. Solange es ein genereller (allgemeiner) Wissensaustausch ist, gibt es nichts zu bemängeln.

Zitat:

Zitat von Kieler (Beitrag 29484)
Es ging mir bei "dürfen oder nicht dürfen" lediglich um den Sachverhalt der
Gewerbesteuer.

5.) Eigentlich ging es um das "Architekt sein" - sind Architekten nicht von der Gewerbesteuer befreit, so wie Ärzte und Juristen???

arkitekt 30.06.2008 12:01

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
tja...aus der Traum vom hohen Gehalt - Bäcker bleib bei Deinen Brötchen.

Ohne Vorlageberechtigung keine Bauleitung.

(ICH müsste den Bäcker bzw meinen Nachbarn, den Lagerarbeiter, also für die Bauleitung einstellen. Und bei dem zu erwartenden Honorar verdienen die dann weniger als in ihrem jetzigen Job?? ...keine gute Perspektive :confused:)

arkitekt 30.06.2008 12:05

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 29494)
2.) Wenn ich Webseiten erstellte, muss ich kein Gewerbe anmelden, da ich eine Dienstleistung anbiete.

Wie rechnest Du das denn ab, wenn Du kein Mitglied eines freien Berufes bist und doch Selbständiger mit einem Umsatz von über 16k€/a

Florian 30.06.2008 13:43

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Ja, wie Du sagst. Man muss erstmal die Schallgrenze beim Umsatz erreichen bevor das interessant wird und dann würde ich versuchen mit der Tätigkeit als Freier Beruf eingestuft zu werden:

Zitat:

Abgrenzung "Freier Beruf oder Gewerbe"
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Freiberufliche Tätigkeiten im steuerrechtlichen Sinne werden nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Katalogberufe, also beispielsweise den Arzt oder Rechtsanwalt und den Katalogberufen ähnliche Berufe differenziert. Der ähnliche Beruf muss dem Katalogberuf in allen Punkten entsprechen, das heißt er muss alle Wesensmerkmale eines konkreten Katalogberufes zumindest nahezu vollständig enthalten. So müssen Ausbildungen als Voraussetzungen für die jeweilige Berufsausübung vergleichbar sein.
Oder?

arkitekt 30.06.2008 13:54

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
ok, Wir als Archs können dass ja so machen. Wenn es nicht 100% unserer Tätigkeit betrifft.

Aber idR hat ein Normalsterblicher nicht die Möglichkeit, sich eine Befreiung beim FA zu holen. Deshalb die Anmeldung eines Gewerbes. Dies gilt auch für Dienstleister! Denn wie sonst sollten die selbständige Leistungen abrechnen, wenn sie nicht Mitglied eines freien Berufes sind?

(Anm. d. Red.: das horizontale Gewerbe ist ebenfalls reine Dienstleistung...)

:D

Übrigens: Wie verhält es sich mit dem gewerblich handelnden Architekten? (Dies ist eine tatsächlich eksistierende Sonderform des (fiskalischen) Status!)

sanne 30.06.2008 16:23

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Zitat:

Zitat:
Zitat von Florian
2.) Wenn ich Webseiten erstellte, muss ich kein Gewerbe anmelden, da ich eine Dienstleistung anbiete.

Wie rechnest Du das denn ab, wenn Du kein Mitglied eines freien Berufes bist und doch Selbständiger mit einem Umsatz von über 16k€/a
Stoooooooop, nochmal dazu: WENN ICH EIN MITGLIED EINES FREIEN BERUFES ALSO ARCHITEKTEN-ANWÄRTERIN BIN: ich mache z.B. neben der regulären freiberuflich ausgeübten Arbeit (die ich normal über monatliche Rechnungen mit Ust. berechne) z.B. noch Webseiten, verkaufe selbstbedruckte T-Shirts übers Netz und wasweißichnochkreatives; WIE RECHNE ICH DAS AB? Kommt das unter die laufenden Rechnungsnummern? Muss ich dafür ne extra Steuernummer beantragen mit nem kreativen Firmennamen?

Wieso verdient nicht jeder einfach seine Kohle mit was er Lust hat, tritt am Ende vom Jahr x% davon an den Staat ab und gut is...

Florian 30.06.2008 17:02

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Zitat:

Zitat von sanne (Beitrag 29505)
Wieso verdient nicht jeder einfach seine Kohle mit was er Lust hat, tritt am Ende vom Jahr x% davon an den Staat ab und gut is...

Weil dann die Steuerberater arbeitslos wären :P

Aber bevor sich hier jemand auf das Halbwissen von uns allen verlässt, möchte ich dringend dazu raten, einen Steuerberater zu besuchen.
So ein Beratungsgespräch kostet KEINE 200 EUR. Diese Investition hat man i.d.R. alleine durch die finanziellen Möglichkeiten (Abschreibung etc.), die einem Aufgezeigt werden, schnell wieder gespart/eingenommen.

Wenn es sich um ein paar Aufträge im Jahr, mit vielleicht 4000 EUR Umsatz handelt, dann muss man sich um Gewerbe oder nicht in diesem Fall keine Sorgen machen.
Solange Du die Steuern korrekt abführst, ist es da auch egal, ob das über eine Steuernummer oder mehrere geschieht.

@sanne
Bei dem gewerbemäßigen Vertrieb von selbstbedruckten T-Shirts, weiß ich aber nicht was Sache ist!
Das ist Handel und definitiv keine Dienstleistung mehr. Ich würde davon ausgehen, dass Du dann tatsächlich ein Gewerbe anmelden mußt. Gewerbesteuer zahlst Du aber - nach meiner Information - erst ab einem Umsatz von über ca. 25.000 EUR.

P.S.: Linktipp: Freie-Berufe.de

arkitekt 30.06.2008 17:03

Das Leben könnte sooo einfach sein...
 
Zitat:

Zitat von sanne (Beitrag 29505)
Wieso verdient nicht jeder einfach seine Kohle mit was er Lust hat, tritt am Ende vom Jahr x% davon an den Staat ab und gut is...

...da frag doch Mal den Staat :cool:

Ich würde mit derselben Steuernummer Rechnungen schreiben; als Tätigkeit etwas architketur-/entwurfsbezogenes angeben... Mindestens bei Webseiten lässt sich das realisieren. In der Regel sind die Umsätze durch sowas nicht so hoch, dass sich Jemand ernsthaft dafür interessiert.
(Wenn diese Tätigkeiten ein dominierender Faktor in der Unterhaltsbeschaffung werden, dann ist das Anmelden eines Gewerbes nicht viel schwerer als anderes Rechnungsschreiben. Genug Kommilitonen haben das für Handwerksleistungen gemacht...tschuldigung, für Messebau- und Montagearbeiten natürlich nur)

Es ist in der Tat so, dass die EU sich über die Sonderregelungen in Deutschland beschwert, eine Abschaffung der Privilegien sicher in naher Zukunft geschehen wird (Schornsteinfegermonopol wurd zB gerad gekippt...).
Wieder andere Stimmen sagen, dass diese Sonderregelungen wettbewerbsverzerrend wirken und Selbständigkeit behindert.

An Deiner Reaktion sowie an den vielen Unklarheiten zum Thema wird die Kritik greifbar ;)

Samsarah 30.06.2008 17:09

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Es macht schon einen Unterschied, ob ich Webseiten mache oder mit bedruckten T-Shirts handele. Letzteres würde nämlich doch einen Gewerbeschein fordern. Ersteres nicht.

Es ist so, dass man unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze als Kleinunternehmer gilt (das ist IMHO unabhängig vom Status Gewerbetreibender oder Selbstständiger). In diesem Stadium darf man nur Brutto=Netto Rechnungen stellen. D.h. man weist auf der Rechnung keine MwSt aus und bekommt folglich auch keine rückerstattet. Hat den Vorteil, dass man günstiger anbieten kann, aber den Nachteil, dass die meisten Firmen und Büros eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt haben wollenbzw. es für die ein Durchlaufposten ist, sodass man im Vergleich zu anderen nicht mehr günstiger anbietet. Bei Privatleuten ist das natürlich anders. Die bekommen die gezahlte USt eh nicht zurück...

Aber auch als Kleinunternehmer KANN man mit USt rechnen, wenn man sich von der USt-Befreiung befreit. Klar :D? Diese Befreiung gilt für mind. 5 Jahre. Und Rechnungen werden dann genauso geschrieben und abgerechnet wie bei jedem anderen Unternehmer auch. Der Vorteil besteht in erster Linie darin, dass man für alle seine Ausgaben die 7/19% vom FA zurück bekommt und ggf. leichter mit Firmen ins Geschäft kommt.

Als Selbstständiger behält man die gleiche Steuernummer wie als Angestellter (oder beantragt einfach eine, wenn man noch keine hatte). Ggf. kommt eine USt-ID-Nummer dazu. Einen Gewerbeschein brauche ich nur dann, wenn ich tatsächlich Sachwerte handele. So hat es mir jedenfalls die Dame im FA erklärt. Aber ich denke, das war stark vereinfacht. Man muss eben einem freien Beruf angehören. Probleme mit der Anerkennung der Selbstständigkeit haben IMHO vor allem Grauzonen-Bereiche wie z.B. Messehostessen. Während des Studiums haben das sicher einige von uns gemacht und viele Auftraggeber wollen auf Rechnung arbeiten lassen. Das allerdings sieht das FA ungern und erkennt den Status als Selbstständiger nicht immer an, obwohl es sich um eine Dienstleistung handelt und man ggf. mehrere Auftraggeber hat. Es liegt also im Ermessen des FA. Aber bei Berufen wie Webdesigner etc. fragt keiner nach. Und IMHO muss man da auch keine entsprechende Berufsqualifikation nachweisen. Letztlich will das FA nur eins - unsere Einkommens- und Umsatzsteuer.

arkitekt 30.06.2008 17:11

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 29506)
Weil dann die Steuerberater arbeitslos wären :P

...nicht nur die, sondern viele Berufsverbände (ganz schlimm: Handwerks- und Architektenkammern) müssten dann aus ihrer Nische raus und sich einem ganz anderen Gegenwind stellen.
"Logisch" sind diese Regelungen nicht - wenn man überlegt, dass die Kammern sich seit dem Mittelalter quasi als Kartelle gegründet haben und diese machtvolle Position seit langem gesetzlich verankert ist...
Warum darf nicht der etwas tun, der es kann, nur weil er in einer halbprivaten Organisation kein Mitglied ist?
Lobbyarbeit ok - da können zahlende Mitglieder selber bestimmen, ob ihnen die Ergebnisse die Mitgliedsbeiträge wert sind. Aber Pflichtmitgliedschaft ohne klare Definition der Leistung...

...Abdriften und offtopic ist ja so schön :D

noone 01.07.2008 16:13

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Vorsicht mit der Gewerbeanmeldung!

Ich hatte während dem Studium öfter auf Volksfesten eine Bude und musste daher immer ein Gewerbe anmelden.

Also zumindest bei dem T-Shirt verkaufen bin ich mir ziemlich sicher, dass hier eine Anmeldung erfolgen muss. Die hat wiederum nichts mit Gewerbesteuer zu tun, da hier zwar eine Gewerbesteuererklärung gefordert wird, aber erst ab dem genannten Umsatz Steuer erhoben wird.

Die Gewerbekarte bringt übrigens Zutritt zu Grossmärkten...... ;);)

Kieler 03.07.2008 15:19

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
ja das Architektenblatt bezieht seine Inspirationen also auch im TP ;)

Auf Seite 35 der aktuellen Ausgabe ist ein Bericht über die
Gewerbesteuerbefreiung der freien Berufe. Auch eine Definition der freien Berufe
ist dort aufgeführt (unter anderem geht man im Regelfall von einer akademischen
Ausbildung aus).
Auch interessant: ein "bisschen" gewerblich geht nicht, ganz oder gar nicht frei...


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:01 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®