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secretgarden 08.08.2006 15:43

freier angestellter vs. freier architekt
 
hallo allerseits!
angeregt durch den thread, in dem es um die architektenbezeichnung geht,
möchte ich einen neuen eröffnen, da er einem etwas anderem schwerpunkt gewidmet ist.

und zwar habe ich folgende frage:

ich arbeite seit drei jahren nachm diplom als freie architektin für (meistens) mehrere büros.
nun war hier an anderer stelle die rede von jemandem, der auch als freier architekt arbeitet, allerdings eine firma gegründet hat (also mit steuernummer und offiziell gemacht).

das hört sich vielleicht naiv an, aber ehrlichgesagt verstehe ich den unterschied nicht. was darf ich was er nicht darf?
ich darf doch auch häuser bis 250 m² für privatleute bauen. und er muss auch bei mehreren büros aufträge haben, sonst gilt er als scheinselbständig.
und wie ist das rechtlich?

was hat es für vorteile wenn ich meine freiberuflichkeit "offiziell" mache sprich ein ein-mann-büro eröffne?
steuerliche vorteile?
momentan zahle ich ja nur meine mehrwertsteuer zurück. soooo hoch ist der verdienst ja noch nicht...

ich hoffe ihr könnt mir bei meinen fragen behilflich sein :)

secretgarden aus hamburg

Archimedes 08.08.2006 16:16

Also ich glaube Du meinst eher :

Freier Mitarbeiter (als Dipl-Ing. Architektur) vs. Freier Architekt


Für freier Mitarbeiter zu sein brauchst Du nicht Kammermitglied zu sein und kannst direkt nach dem Diplom für "ein" oder mehrere Architekturbüros arbeiten.

Um freier Architekt zu sein mußt Du in einer Architektenkammer eingetragen sein, also frühestens 2 Jahre nach dem Diplom, denn Freier Architekt ist ein bestimmter Status den Du von der Architektenkammer verliehen bekommst. Es hat nichts mit freier Mitarbeit bei anderen Büros zu tun, sondern als Freier Architekt bist Du selbständig, hast ein offizielles Büro und arbeitest direkt für den Auftraggeber (Kunden).
Freier Architekt ist ein geschützter Begriff und darf von Absolventen ohne Kammerzugehörigkeit normalerweise nicht verwendet werden.

secretgarden 08.08.2006 17:03

ok das klingt ja sehr verständlich :)
aber warum hat audovis (vorposter im im subforum) ein ein-mann-büro eröffnet, ist aber nicht in der kammer??

:confused:

und wielange darf man denn als freier mitarbeiter arbeiten nachm diplom bis man als scheinselbständig gilt? ewig? mein steuerberater meinte nämlich nur ein paar jahre lang... ab einer gewissen zeit (von finanzamt zu finanzamt unterschiedlich) nimmt einen das finanzamt nämlich nicht mehr ernst...

yours
echt confused

Archimedes 08.08.2006 17:28

Selbständig kann sich ja grundsätzlich eigentlich Jeder machen, auch ungelernte oder unstudierte Leute. Man muß dem Kind nur einen Namen geben und die Befähigung zu einer bestimmten Dienstleistung haben.

Audovis hat sich, so wie ich das verstanden habe, ja nicht als Architektin selbständig gemacht, sondern als Dienstleisterin für andere Architekturbüros.
Das heißt im Prinzip kann man das auch machen, wenn man Bauzeichner ist oder einfach nur gut mit CAD zeichnen kann. Man braucht dafür nie Architektur studiert zu haben.

Allerdings hat sie Architektur studiert und kann deshalb als selbständige Dienstleisterin auch solche Sachen anbieten, die sie durch ihr Diplom in der Lage ist zu erfüllen, also kleinere Bauprojekte eigenständig planen und betreuen (Art und Größe der Projekte ist abhängig vom jeweiligen Architektengesetz des Bundeslandes).

Natürlich muß sie ihre Leistungen die sie direkt für den Endkunden erbringt und die denen eines Architekten entsprechen auch entsprechend abrechnen, also nach HOAI.


Ich würde sagen, daß man grundsätzlich dauerhaft als freier Mitarbeiter arbeiten kann, solange man nicht nur für einen Auftraggeber/Arbeitgeber arbeitet und von diesem abhängig ist, sondern für mehrere arbeitet. Dann ist man nicht scheinselbständig. Mir ist nicht bekannt das es eine zeitliche Beschränkung für freie Mitarbeit im Gesetz gibt.

Samsarah 08.08.2006 18:50

Ich finde den Begriff "Freier Mitarbeiter" hier einfach fehlgeleitet. Wenn ich als Firma oder Büro jemand externes Beauftrage, wird der doch auch nicht gleich zum Mitarbeiter. Du bist einfach Selbsständig und erledigst Auftragsarbeiten. Wenn Du aber eigentlich doch dauerhaft "Mitarbeiter" im immer selben Büro bist und nur keine Sozialabgaben zahlst, dann bist Du langfristig Scheinselbstständig. Die Toleranzzgrenze ist, soweit mir bekannt, nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern dann erreicht, wenn Dein Arbeitsverhältnis dem eines Angestellten gleicht. Das kann nach einem Monat genauso sein wie nach sechs. Bei kurzen Zeiträumen wird das Finanzamt aber nicht so schnell darauf kommen. Und wenn es eh unterschiedliche Auftraggeber sind, dann ist es auch keine Scheinselbstständigkeit. Setzt aber vorraus, dass Du glaubhaft machen kannst, dass Du selbstständig bist, z.B. Equipment oder Räume hast. Ich weiß nicht, wie es aussieht, wenn man ausschließlich seine Arbeitskraft anbietet. Müßte ja eigentlich auch gehen. Irgendwie hat man dann aber auch eine passende Internetseite, Visitenkarten etc.. Und oft eben auch eine Steuernummer. Irgendwie mußt Du das Einkommen jedenfalls versteuern. Solange Du alleine bist, reicht eigentlich Deine persönliche Steuernummer. Sind aber mehrere Personen beteiligt, muß man das Firmeneinkommen gesondert ausweisen und braucht auch eine zusätzliche Steuernummer. Das kann Dir Dein Steuerberater sicher besser erklären.

Tobias 08.08.2006 20:51

Hi zusammen!

@Secretgarden: Wenn Du, wie Du sagst, als freie Architektin arbeitest, bist Du in der Architektenliste eingetragen. Wenn Du für andere Büros arbeitest, wirst Du in diesem Fall aber nicht als Architekt, also Entwurfsverfasser auftreten. D.h. in Sachen Berufshaftpflicht wirst Du in der Berufshaftpflicht der Auftraggeber ggf. eingebunden sein.
Da Du ja anscheinend Umsatzsteuer (Mwst ist hier eigentlich der falsche Begriff) an das Finanzamt abführst (weil Du die 16% USt auf Deinen Rechnungen ausweist), verfügst Du über eine USt-ID bzw. eine Steuernummer. Somit bist Du dem Finanzamt gegenüber ja offiziell angemeldet als freiberuflich tätige Ingenierin/Architektin.
Im freien Sprachbebrauch bist somit AUCH DU selbständig!!!!

Theoretisch kannst Du Dich ja auch Architekturbüro XY nennen oder Architekturfabrik ABS usw. Da Du selbständig bist, bist Du im Prinzip Deine eigene "Ein-Mann-Firma".

Also zwischen Dir und audiovis sehe ich keinen Unterschied, ausser, daß Du bereits in einer Architektenliste eingetragen bist.

Noch kurz zum Thema "Scheinselbständigkeit": Die gibt es im Prinzip nicht mehr! Das entsprechende Gesetz, daß der Regierung Schröder zu verdanken war, ist ja mittlerweile zurückgenommen worden.
Wenn Du 40 Std./Woche 12 Monate lang für ein und den selben AG als Selbständiger arbeitest, reicht es schon, wenn Du einen einzigen Auftrag eines anderen AG in dem entsprechenden Jahr hattest. Wenn Du dann noch einen Schein-Auftrag mit einem Bekannten / Verwandten machst, kann Dir und Deinem AG das Finanzamt nicht anhaben. Büromaterial etc. wird Dir ja nicht gestellt ;), Du kannst Deine Arbeitszeit Dir frei einteilen etc. Das dies nicht so ist, wird ein Finanzamt nicht nachweisen können :D

secretgarden 08.08.2006 21:49

@tobias

welche architektenliste meinst du?
nein ich bin in keiner eingetragen und bin auch nicht in der kammer drin.
eine haftschutzversicherung hab ich auch nicht abgeschlossen da ich nicht eigenmächtig arbeite.

wo läde denn der vorteil wenn ich mich offiziell als büro ausweisen würde?
gibts steuerliche vorteile?
weiss da jemand was drüber?

noone 09.08.2006 01:59

hui hui hui, hier ist ja einiges an Klärungsbedarf......

@ Archimedes: einfach so selbstständig machen kann sich Bürger x y nicht, da braucht es meiner Kenntnis nach einen Gewerbeschein bzw. einer Gewerbeanmeldung.

Architekten und Steuerberater haben meines Wissens nach das Privileg, selbsständig auftreten zu können ohne jegliche Anmeldung eines Gewerbes.

Genaueres müsste man wiederum bei den Recht***perten nachfragen.


@ secretgarden:

der freie Mitarbeiter ist genauso selbstständig wie der Büroinhaber.


zur Rechnungsstellung:

1) man muss nicht generell Umsatzsteuer berechnen und abführen. Diese wird erst fällig, wenn man in einem Jahr mehr als 16 000 Euro umgesetzt hat. Erst danach, d.h. im darauffolgenden Jahr bekommt man die Steuernummer und muß diese abführen. Tut man das unwissentlich schon im 1. Jahr, so wird man automatisch Steuerpflichtig und muss ab dann die Steuer abführen. Bei Angestellten, die ab und zu mal was selbstständig machen, ist das von erheblicher Bedeutung.

2) es gibt noch den Unterschied zwischen freien Architekten und Architekten. Genaueres müsste man aber bei der Kammer erfragen. Architekten dürfen sich nicht automatisch freie Architekten nennen. Ich weiss nicht, ob das von der Größe abhängt.

3) die Haftung ist kritisch und im Einzelfall zu prüfen. Als freier Mitarbeiter trittst du immer im Namen des Auftraggebers auf, jedoch schliesst das nie die Haftung aus. Auch ist man nicht automatisch beim AG mitversichert.
Meist wird diese Frage nie geklärt, und man ist als freier Mitarbeiter immer in einer Grauzone...... deshalb sollte man z.B. nie unterschreiben, und wenn doch, dann immer im Auftrag.

4) 99% der freien Mitarbeiter sind scheinselbstständige, da sie meist in der Struktur des Büros eingebunden sind. Ist man z.B. in eine Weisungsstruktur eingebunden, ist man schon so gut wie scheinselbstständig. Da der Kriterienkatalog nicht mehr gültig ist, liegt es wie oben gesagt im ermessensspielraum der Gerichte.

5) jeder Architekt ist automatisch ein Ein-Mann Büro, Kammermitglied oder nicht, die Beschränkung liegt nur in den Kompetenzen. Jeder Arbeitssuchende Absolvent macht doch sein Planungsbüro auf.............

secretgarden 09.08.2006 08:54

Zitat:

Originally posted by noone
hui hui hui, hier ist ja einiges an Klärungsbedarf......

@ Archimedes: einfach so selbstständig machen kann sich Bürger x y nicht, da braucht es meiner Kenntnis nach einen Gewerbeschein bzw. einer Gewerbeanmeldung.

Architekten und Steuerberater haben meines Wissens nach das Privileg, selbsständig auftreten zu können ohne jegliche Anmeldung eines Gewerbes.

Genaueres müsste man wiederum bei den Recht***perten nachfragen.


dies hat mir ein freund der steuerberater ist bestätigt:

architekten brauchen keinen gewerbeschein, weil privilegiert.

secretgarden 09.08.2006 09:06

Zitat:

Originally posted by noone
zur Rechnungsstellung:

1) man muss nicht generell Umsatzsteuer berechnen und abführen. Diese wird erst fällig, wenn man in einem Jahr mehr als 16 000 Euro umgesetzt hat. Erst danach, d.h. im darauffolgenden Jahr bekommt man die Steuernummer und muß diese abführen. Tut man das unwissentlich schon im 1. Jahr, so wird man automatisch Steuerpflichtig und muss ab dann die Steuer abführen. Bei Angestellten, die ab und zu mal was selbstständig machen, ist das von erheblicher Bedeutung.
ok das sind endlich zahlen! :) danke!
bedeutet das also, dass ich auch ein ein-mann-büro bin, auch ohne offizielle anmeldung ja?

und was passiert wenn ich mal ein einem jahr über 16 000 verdiene und im nächsten weniger?
ich meine ich weiss von meinem steuerberaterfreund, dass man die umsatzsteueranrechnung an meine rechnung nicht so ohne weiteres absetzen kann von einem jahr zum nächsten.
wenn man einmal damit angefangen hat, muss man es mindestens 5 jahre 'durchziehen'. :rolleyes:

Francis 09.08.2006 09:38

Also, ich bin zwar angestellt, aber arbeite nebenher auch noch selbständig. Und ich hab nach dem Studium auch einige Zeit selbständig gearbeitet.

Ich hatte mich dafür beim Finanzamt angemeldet, d.h. ein Formular ausgefüllt, da hätte man auch einen Firmennamen angeben können, aber hab ich nicht gemacht, sondern meinen normalen Namen eingetragen.

Ich habe mit selbständiger Arbeit auch weniger als 16.000 Euro verdient, aber ich hab trotzdem mit umsatzsteuer gerechnet, weil ich es erstens für seriöser halte (gerade bei gewerblichen Kunden) und zweitens so auch meine eigene Mehrwertsteuer absetzen kan (Computer, Telefon...).
Bis 16.000 hat man die Wahl, ob oder ob nicht, aber man darf beides!

@secretgarden
Ganz ehrlich bin ich etwas irritiert, wie du abrechnest? Du musst doch beim finanzamt gemeldet sein mit Steuernummer, und du stellst doch deinem Auftragsbüro auch Rechnungen. Dann machst du doch zum Jahresabschluss auch eine einnahmen-/Überschussrechnung, d.h. im Grunde musst du auch selbständig sein (du musst ja bei der Steuererklärung schliesslich auch das Formular "Einnahmen aus selbständiger Arbeit" ausfüllen...).

Ich hatte bei der letzten Steuererklärung dann beides, selbständige und nichtselbständige Arbeit, das geht auch.

secretgarden 09.08.2006 10:52

doch doch! ich bin auch mit steuernummer beim finanzamt gemeldet.
aber das war ich auch schon während des studiums (auch da schon als freie gearbeitet). deswegen sehe ich kaum einen unterschied zwischen vorm studium arbeiten und nachm studium.

denke immer wenns ums offiziell machen geht eines ein-mann-büros dass man sich als AG oder sowas anmeldet. deswegen haben wie vielleicht aneinander vorbeigeredet ;)

dachte, es gibt etwas NOCH OFFIZIELLERES als einfach auf rechnung zu arbeiten. wusste aber nicht was - deswegen dieser thread auch. ;)

zahle mittlerweile meine umsatzsteuer auch vierteljährlich ab.
ist einfacher, weil man dann am jahresende nicht so einen riesenbatzen zurückzahlen muss....

noone 09.08.2006 11:08

Steuernummer:


- man muß sich um GAR NICHTS kümmern: ich habe mich bei meinem Steuerberater UND Finanzamt erkundigt (in dieser Reihenfolge!), vor Antritt meiner ersten Stelle als freier Mitarbeiter. Die Steuernummer bekommt man nach bzw mit Einreichung der Steuererklärung. Und mit dieser wird dann auch festgestellt, ob man die Umsatzsteuer bezahlen muß oder nicht.

Man kann also einfach arbeiten, ohne Anmeldung jeglicher Art ------> als dipl.ing. architektur (als Student hat man diese Privilegierung noch nicht, also kann es durchaus sein, daß man für diesen Fall ein Gewerbe melden muß)



Umsatzsteuer:


- Ich würde so lange wie möglich KEINE Umsatzsteuer berechnen. Aus dem einfachen Grund, wie Secretgarden schon gesagt hat, daß man wenn man sie einmal abführen muß, immer abführen muß.
Und die Umsatzsteuer wird bemessen an der Höhe des Umsatzes der letzten Steuererklärung, es interessiert das Finanzamt herzlich wenig, ob man zur Zeit wenig Aufträge hat oder nicht. Man muß also schön Geld abgeben, ob man es umgesetzt hat oder nicht, wird erst mit der Steuererklärung überprüft. Ein Bekannter hat dadurch seine Agentur aufgeben müssen..........

Mit seriös oder nicht hat das GAR NICHTS zu tun. wenn man nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, ist das LEGAL und man hat sich überhaupt nichts vorzuwerfen.

Archimedes 09.08.2006 11:38

Zitat:

Originally posted by noone
hui hui hui, hier ist ja einiges an Klärungsbedarf......

@ Archimedes: einfach so selbstständig machen kann sich Bürger x y nicht, da braucht es meiner Kenntnis nach einen Gewerbeschein bzw. einer Gewerbeanmeldung.

SChlaumeier! Natürlich mit Gewerbeschein, aber der ist kein großes Hindernis, also selbständig kann sich eigentlich Jeder machen.

Florian 09.08.2006 11:52

Umsatzsteuer = Vorsteuer = Mehrwertsteuer
 
Zum Thema Umsatzsteuer muss glaube ich dringend etwas aufgeklärt werden, bevor hier Geld verschenkt wird!

Solange man unter einer bestimmten Einnahmegrenze liegt, gilt man als Kleingewerbe und muss KEINE Umsatzsteuer abführen. Die o.g. Summe könnte stimmen. Wenn man trotzdem Umsatzsteuer erheben möchte muss man eine Verzichtserklärung auf Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG abgeben.
(Soweit stimmte o. gesagtes)

Jetzt kommt die alles entscheidende Frage: Für wen arbeitet man. Firmen oder Privatleute?

Wer für Privatleute arbeitet, kann einen Wettbewerbsvorteil dadurch erhalten, dass er auf seinen Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer zurechnen muss. Damit kann man für einen Privatmann z.Zt. 16% - demnächst 19% - günstiger sein, als jemand der Umsatzsteuer erheben muss!

Arbeite ich aber für Firmen, ist denen das egal, wenn sie noch Umsatzsteuer extra zahlen müssen, da es sich bei ihnen wie bei mir um einen Durchlaufposten handelt.
Das heißt HIER habe ich KEINEN Wettbewerbsvorteil.

Ohne den Aspekt eines Wettbewerbsvorteils macht es durchaus Sinn mit Umsatzsteuer abzurechenen, denn JEDE Umsatzsteuer die ich in einem Jahr für im Rahmen meines Gewerbes gekaufte Produkte bezahlt habe kann ich mit der Umsatzsteuer meiner Rechnungen gegenrechnen. Habe ich mehr Umsatzsteuer bezahlt als eingenommen, bekomme ich die Differenz vom Finanzamt zurück!
Wenn ich im Jahr also 10.000 EUR ausgeben muss (und das muss ich vermutlich egal ob mit oder ohne Umsatzsteuerabrechnung), bekomme ich wenn ich mit Umsatzsteuer arbeite 1.379 EUR zurück.

Wer also mit USt. arbeitet kann sich davon seinen Urlaub finanzieren...

Natürlich gibt es einen kleinen Hacken:
Wenn ich mich für die USt. entscheide, muss ich monatlich eine USt Voranmeldung abgeben und den eingenommenen Betrag (abzüglich des ausgegebenen) an das Finanzamt abführen - also monatlich etwas Mehrarbeit.
Wer aber geschickt Buch führt hat das schnell gemacht und am Ende des Jahres müsste ich so und so Ausgaben und Einnahmen aufrechnen.

Beträgt der Umsatzsteuer eines Kalenderjahres irgendwann aus irgendwelchen Gründen weniger als 512 EUR bekommt man dann wieder ein Schreiben vom Finanzamt, in dem man von der USt Voranmeldung befreit wird.

Samsarah 09.08.2006 12:03

Es ist zumindest so, dass man auch bei Einnahmen unter 16 000€ auf die USt-Befreiung verzichten kann. D.h., dass man trotzdem USt-pflichtig sein darf, muß dann aber auch 5 Jahre dabei bleiben. Wir haben diese Verzichtserklärung damals gemacht, weil es sich fast immer lohnt, USt abzuführen. Die USt, die man durch Aufträge abführen muß, sind eh Durchlaufposten, man hat aber den Vorteil, alle selbst geleistete USt (also die 7% bzw. 16%, die man auf alle Büroeinkäufe eh bezahlt) 1:1 vom Finanzamt zurückzubekommen. Wir habeen damals keinen Grund gesehen, das nicht zu nutzen. Nur bei Einnahmen aus den USA, die dort nicht steuerbar sind (z.B. Google-Werbeeinnahmen), d.h. auf die man auch keine USt aufschlagen kann, macht man Verlust, weil man die 16% natürlich trotzdem abführen muß. Ist aber ein sehr spezieller Fall.

Oh, da haben sich unsere Beiträge wohl überschnitten :D .

secretgarden 09.08.2006 13:37

florian - du kennst dich aber aus!

danke für deinen sehr informativen beitrag :)

Francis 09.08.2006 14:38

"Und die Umsatzsteuer wird bemessen an der Höhe des Umsatzes der letzten Steuererklärung, es interessiert das Finanzamt herzlich wenig, ob man zur Zeit wenig Aufträge hat oder nicht. Man muß also schön Geld abgeben, ob man es umgesetzt hat oder nicht, wird erst mit der Steuererklärung überprüft. Ein Bekannter hat dadurch seine Agentur aufgeben müssen.........."

Das stimmt so NICHT!!!

Ich arbeite seit ca. 3 Jahren mit Umsatzsteuer, das funktioniert so, wie Florian es geschrieben hat! Man gibt die Voranmeldung ab, allerdings wird da nichts geschätzt oder so, da handelt es sich exakt um die Steuer, die man eben ein/ausgegeben hat!
Das macht man ein Jahr lang jeden Monat, jeder der selbständig ist, sollte dringend Buch führen, sonst gibts Chaos!
Ich hab nach einem Jahr umgestellt, ich mach jetzt jährlich, aber auch dann erst NACHTRÄGLICH! Ich muss nichts vorher zahlen, sondern am Schluss nur das was echt war.

Ein echtes Problem kann höchstens durch Einkommenssteuer entstehen, denn die zahlt man auch erst nach einem Jahr, und wer da nicht mal was zurückgelegt hat, kann in finanzielle Schweirigkeiten kommen ;-)

Florian 09.08.2006 15:59

Zitat:

Originally posted by Francis
"Und die Umsatzsteuer wird bemessen an der Höhe des Umsatzes der letzten Steuererklärung, es interessiert das Finanzamt herzlich wenig, ob man zur Zeit wenig Aufträge hat oder nicht. Man muß also schön Geld abgeben, ob man es umgesetzt hat oder nicht, wird erst mit der Steuererklärung überprüft. Ein Bekannter hat dadurch seine Agentur aufgeben müssen.........."

Das stimmt so NICHT!!!

Mit eine Ausnahme! Wer es versäumt Steuererklärungen auch nach mehreren Mahnungen abzugeben wird vom Finanzamt steuerlich geschätzt und diese Schätzung wird großzügig berechnet und notfalls mit Zwang vollstreckt...
Das kann in der Tat den Bankrott bedeuten - besonders, wenn man nichts zurückgelegt hat. :p

noone 09.08.2006 18:18

ich denke das ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden........ mein Steuerberater sagte mir, daß man die Mehrwertsteuer als Vorsteuer mehrfach Jährlich abführen muß......

ich denke aber, da ich in Punkto Mehrwertsteuer kein Fachmann bin, da ich selber noch keine bezahle.

@ Florian: du kannst die Umsatzsteuer normal nur für gewerbliche Ausgaben gegenrechnen, private Anschaffungen und Urlaub absetzen ist einfach Steuerhinterziehung.......

und wer hat schon enorme Ausgaben als freier Mitarbeiter? Ich denke das rechnet sich erst wenn man eigene Strukturen und Geräte hat......

Francis 09.08.2006 18:25

Also ich kann jedem echt nur raten, mit Umsatzsteuer zu rechnen!

Kannst ja mal ausrechnen, wieviel du z.B. bei einem Laptop sparst, meiner hatte vor 2 Jahren 1400 Euro gekostet...dazu noch eine Digitalkamera (300 Euro), neuer Drucker, Papier, Schreibtisch, sogar Telefon und DSL anteilig...

Da kommen im Jahr locker mehrere hundert Euro zusammen.

Aber ok, wer das Geld verschenken will, der soll es tun ;-)

Florian 09.08.2006 19:33

Zitat:

Originally posted by noone
ich denke das ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden........ mein Steuerberater sagte mir, daß man die Mehrwertsteuer als Vorsteuer mehrfach Jährlich abführen muß......

ich denke aber, da ich in Punkto Mehrwertsteuer kein Fachmann bin, da ich selber noch keine bezahle.

@ Florian: du kannst die Umsatzsteuer normal nur für gewerbliche Ausgaben gegenrechnen, private Anschaffungen und Urlaub absetzen ist einfach Steuerhinterziehung.......

und wer hat schon enorme Ausgaben als freier Mitarbeiter? Ich denke das rechnet sich erst wenn man eigene Strukturen und Geräte hat......

Lieber noone,

wie Dir vielleicht schon an der Anzahl meiner Beiträge zum Thema Selbstständigkeit und an deren Inhalt aufgefallen sein dürfte, habe ich mich mit dem Thema recht intensiv auseinandergesetzt. Vielleicht glaubst Du mir (bzw. uns - es sind hier ja noch einige andere da, die gute Informationen zum Thema beitragen konnten) auch einfach mal oder erkundigst Dich an fachkundiger Stelle, bevor Du alles in Frage stellst.

Steuer ist nicht etwas, das nach belieben von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich behandelt werden kann. Steuern sind Länder- bzw. Bundessache!

Ich habe hier niemandem zur Steuerhinterziehung o.ä. aufgefordert, noch ähnliches angeregt.
Ich habe eindeutig und unmissverständlich geschrieben:
Zitat:

denn JEDE Umsatzsteuer die ich in einem Jahr für im Rahmen meines Gewerbes gekaufte Produkte bezahlt habe kann ich mit der Umsatzsteuer meiner Rechnungen gegenrechnen.
Und ich habe nirgends davon geredet, dass man den Urlaub absetzen können. (Wobei man in der Steuererklärung ggf. Teile eines Urlaubes als Bildungsurlaub sogar geltend machen kann...)
Ich habe geschrieben, dass man durch die Anrechenbarkeit der geleisteten Umsatzsteuer soviel mehr am Ende des Jahres im Portemonnaie haben kann, dass man im Vergleich zu jemanden der als Kleingewerbe arbeitet sich sogar einen Urlaub leisten könne!

Wer rechnen kann, hat auch als freier Mitarbeiter ziemliche Ausgaben, die er anrechnen kann. Aber dazu hat Francis gerade schon genug gesagt, da muss ich nichts weiter kommentieren oder richtigstellen.

Bitte ließ die Beiträge etwas sorgsamer und schreib nicht solchen Unfug, bei dem Du jemanden Straftaten unterstellst!

Florian

Kieler 09.08.2006 22:05

nur mal kurz zum Thema UST,
ich habe sie zuerst quartalsweise abgeführt, in einem Jahr waren meine
Umsätze dann so hoch, dass ich sie im nächsten jahr monatsweise bringen
durfte.
In jenem Jahr hatte ich aber wieder Umsatzeinbrüche, worauf mir das
Finanzamt mitteilte, dass ich wieder zur quartalsweisen
Umsatzsteuervoranmeldung zurückkehren musste.

Da in dem Schreiben explizit auf die Einnahmen verwiesen wurde gehe ich mal
davon aus, dass der Rhythmus der Voranmeldung von deren Höhe abhängt.

[OT]
Noch ein Schwank: das Finanzamt ruft nun immer bei mir mobil an, lässt
einmal klingeln, ich ruf´ dann zurück und zahl´ die Zeche.
Das ich doch mal vorbildlich mit Steuergeldern umgegangen :eek:
[OT]

secretgarden 09.08.2006 22:10

naja....die denken du verdienst soviel. :D

aber im ernst: bei mir hat das finanzamt noch nie angerufen :eek:

noone 09.08.2006 22:13

@ Florian:


ich kann ja deinem Lebenslauf entnehmen, daß du unternehmerisches Wissen hast. Das mit dem Urlaub war natürlich von dir so gemeint, daß du ihn aufgrund eingesparter Gelder bezahlen kannst.

Das mit dem Urlaub absetzen war etwas scherzhaft gemeint und es tut mir Leid, wenn ich dich beleidigt habe. Sorry nochmals.


Daß Steuern Bundessache sind, steht unbezweifelt fest, jedoch scheint zumindest auch bei planmatsch das Finanzamt es genauso handzuhaben mit der vierteljährlichen Abgabe. Vielleicht sind ja die Vorgänge bei kleineren Finanzämter anders als in der Meetropole?



Egal, jedenfalls sollte jemand, der als freier Mitarbeiter oder Selbstständiger sich VORHER informieren............

Tobias 09.08.2006 23:14

Zitat:

Originally posted by secretgarden

nein ich bin in keiner eingetragen und bin auch nicht in der kammer drin.

Dann bist du auch nicht freie Architektin, wie du im ersten Beitrag geschrieben hast:

Zitat:

Originally posted by secretgarden

ich arbeite seit drei jahren nachm diplom als freie architektin für (meistens) mehrere büros.

Du arbeitest vielmehr als freie Mitarbeiterin in einigen Büros als Dipl.-Ing. (FB Architektur). NICHT ALS ARCHITEKTIN!

::::::::::::::::::::::::::::::

Zitat:

Originally posted by noone
hui hui hui, hier ist ja einiges an Klärungsbedarf......
Architekten und Steuerberater haben meines Wissens nach das Privileg, selbsständig auftreten zu können ohne jegliche Anmeldung eines Gewerbes.

Das ist deswegen der Fall, weil der Beruf des Architekten, des Ingenieurs etc. zur Gruppe der sog. "Katalogberufe" gehört. Hier ist eine Gewerbeanmeldung nicht nötig, wohl aber eine USt-Auswesisung auf den rechnungen, wenn man ein besteimmtes jährliches Umsatzvolumen hat. Zu dem Umsatz gehören nicht nru Einnahmen, sondern auch Ausgaben für Büromaterial etc.

Zitat:

Originally posted by noone

1) man muss nicht generell Umsatzsteuer berechnen und abführen. Diese wird erst fällig, wenn man in einem Jahr mehr als 16 000 Euro umgesetzt hat.

Im Normalfall sind 16.000 EUR Umsatz aber vorhanden. Ich klammere jetzt mal die sog. Praktikanten-Absolventen aus.
Wenn man sich einen Drucker kauft und den in sein Betriebsvermögen einfließen lässt, gehört der Ausgabewert des Druckers auch zum Umsatz.
Wenn ich Einnahmen von 1000 EUR habe und einen Drucker im Wert von 500 EUR kaufe, habe ich im entsprechenden Zeitraum einen Umsatz von 1500 EUR gehabt!

Tobias 09.08.2006 23:26

Zitat:

Originally posted by noone
ich denke das ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden........ mein Steuerberater sagte mir, daß man die Mehrwertsteuer als Vorsteuer mehrfach Jährlich abführen muß......
Also ich muss monatlich USt-Voranmeldung machen und dem Finanzamt überweisen. Mir ist auch nicht bekannt, dass das in anderen Bundesländern anders ist. Ausnahmen sind natürlich geringe Umsätze. Ich rede hier aber von dem Normalfall fächerübergreifend, wo man schon Umsätze > 30.000 EUR hat.

Zitat:

Originally posted by noone

@ Florian: du kannst die Umsatzsteuer normal nur für gewerbliche Ausgaben gegenrechnen, private Anschaffungen und Urlaub absetzen ist einfach Steuerhinterziehung.......

Als Freiberufler bis du ja nicht gewerblich tätig ;) Du kannst die Mwst trotzdem gegenrechnen. Ich habe dieses Jahr schon über 200 EUR MwSt "verdient", weil alle Anschaffungen, die etwas mit meiner Tätigkeit zu tun haben mich nur den Nettobetrag kosten, also abzgl. 16%. Ich behalte von Telefon-, Internet-, Domain-, Büromaterialausgaben immer die 16% ein, Teilweise natürlich nur anteilig, da ich das Telefon auch privat nutze. Deswegen setzen viele auch den Festnetzanschluss gar nicht ab, dafür Handy zu 100%.

Zitat:

Originally posted by noone

und wer hat schon enorme Ausgaben als freier Mitarbeiter? Ich denke das rechnet sich erst wenn man eigene Strukturen und Geräte hat......

Das ist so nicht richtig noone. Die Ausweisung der USt kostet dich ausser bischen monatliche Zeit kein Geld! Du verdienst ja noch dran. Auch wenn du keine Bürostruktur hast, wird im Jahr schon einiges an Tintenpatronen, Stiften, Papier, Telefonkosten, Fachzeitschriften etc. zusammenkommen. Und wenn es nur 500 EUR sind, macht das schonmal fast 70 EUR, mit denen du schön mit der Freundin essen gehen kannst :D
Die Büros haben es auch meist gerne, wenn man USt ausweist, da sie es ja als USt-Ausgabe mit den eigenen USt-Einnahmen verrechnen können.

Tobias 09.08.2006 23:33

Ich werde mal bei Gelegenheit ein kleine INFO zu dem Thema schreiben und hier einstellen, damit alle Unklarheiten beseitigt werden.
Ich habe mich im letzten halben Jahr doch sehr intensiv und gründlich mit dem Thema beschäftigt und habe durch einen Steuerberater die neuesten Infos zum Thema.
Habe auch ein paar gute Buchtips, wenn sich jmd dafür interessiert.

Florian 09.08.2006 23:39

Zitat:

Originally posted by Tobias
Und wenn es nur 500 EUR sind, macht das schonmal fast 70 EUR, mit denen du schön mit der Freundin essen gehen kannst :D
Was Du allerdings dann nicht als Geschäftsessen bei der nächsten Steuererklärung abrechnen darfst :D

secretgarden 10.08.2006 00:18

Zitat:

Originally posted by Tobias
[B]Dann bist du auch nicht freie Architektin, wie du im ersten Beitrag geschrieben hast:

Du arbeitest vielmehr als freie Mitarbeiterin in einigen Büros als Dipl.-Ing. (FB Architektur). NICHT ALS ARCHITEKTIN!

es kann sein dass ich mich da falsch ausgedrückt habe.
aber deswegen habe ich ja auch diesen thread eröffnet, weil ich nicht sicher war, was der (steuerliche) unterschied war zwischen freier mitarbeiter und freier architekt.
vor allem der steuerliche.

das was ich als fazit festhalten kann ist, dass sich beides nicht groß unterscheidet aussser in der bezeichnung. beide müssen UST abführen und einen oder mehrere auftraggeber haben.

oder hab ich was was vergessen?

Tobias 10.08.2006 00:23

Zitat:

Originally posted by secretgarden
das was ich als fazit festhalten kann ist, dass sich beides nicht groß unterscheidet aussser in der bezeichnung. beide müssen UST abführen und einen oder mehrere auftraggeber haben.

oder hab ich was was vergessen?

Im Groben und Ganzen ist das korrekt. Und um ganz korrekt zu sein muss es heißen :"mehr als einen Auftraggeber haben".

Tobias 10.08.2006 00:27

Zitat:

Originally posted by Florian
Was Du allerdings dann nicht als Geschäftsessen bei der nächsten Steuererklärung abrechnen darfst :D
Das ist nicht ganz korrekt :D Wer sagt denn nicht, dass deine Freundin bei dieser Gelegenheit dir nicht offenbart, dass sie ein altes Haus von der Oma erbt und es von dir umbauen lassen will :D

Was man auf dem Beleg notiert, kann das FA nicht nachvollziehen. Ob es nun ein potentieller Junde ist oder nicht. Man darf natürlich nicht übertreiben und die ganze Familie einladen. Am Besten geht man eh mittags essen, weil das die beste Zeit für Geschäftsessen ist :D Zumindest wird das FA hier am wenigsten misstrauisch :D

secretgarden 10.08.2006 00:33

Zitat:

Originally posted by Tobias
Im Groben und Ganzen ist das korrekt. Und um ganz korrekt zu sein muss es heißen :"mehr als einen Auftraggeber haben".
*grübel*

ich denke selbst das wurde hier im laufe des gesprächs relativiert??

noone 10.08.2006 00:50

also freier Architekt und freier Mitarbeiter hat doch außer derselben finanziellen und steuerlichen Sache doch überhaupt nichts miteinander zu tun???


der freie Architekt ist ein eingetragener Architekt in der Kammer mit eigenem Büro (es gibt ja auch angestellte Architekten, die Kammermitglied sind). Er hat eigentlich gar keine Anforderungen an Anzahl Auftraggeber/ Kunden oder sonstiges. Wie er sein Einkommen bestreitet, ist ja seine Sache.

der freie Mitarbeiter kann vom Studenten, Absolventen oder Kammermitglied alles sein. Hier gelten jedoch Kriterien, die zu einer unterscheidung zwischen Scheinselbstständigkeit zur Hilfe gezogen werden. Heute sind doch sowieso so ziemlich alle freien Mitarbeiter Scheinselbstständige, wirkliche freie sind doch nur die, die wirklich Projektbezogen temporär in einem Büro sind.

Archimedes 10.08.2006 10:03

Zitat:

Originally posted by noone
also freier Architekt und freier Mitarbeiter hat doch außer derselben finanziellen und steuerlichen Sache doch überhaupt nichts miteinander zu tun???

Das ist weitestgehend richtig und wurde ja auch schon eingangs beschrieben. Es ging secretgarden aber wohl in der Hauptsache um den steuerlichen Aspekt. Der ist bei Beiden sozusagen gleich.

Auch als Freier Architekt brauchst Du mehrere Auftraggeber. Wenn Du fest von ein und demselben AG dauerhaft engagiert bist, dann ist die Bezeichnung Freier Architekt wohl nicht zutreffend.
Du kannst dann wahrscheinlich nur als "Architekt" auftreten und mußt das "Freier" weglassen, weil da bei der Kammer Unterschiede gemacht werden.
Laß uns mal dazu in der Kammerdefinition lesen.

Christine77 10.08.2006 10:15

Hallo,

hat einer von Euch ne Ahnung, ob man auch als Innenarchitektin dieses Privileg hat, daß man kein Gewerbe anmelden muss?

Ich werde nach dem Studium in diesem Herbst die Innenraumgestaltung für ein Einfamilienhaus machen, werde aber nicht auf 16.000 € Umsatz kommen.... ich schätze mal, es lohnt sich in diesem Fall nicht, UST abzuführen. Ausserdem suche ich eh eine Festanstellung (Chancen stehen nicht gut, ich weiss, aber ich bin ja felxibel :D ).

War auf jeden Fall ein interessantes Thema, danke.... mir raucht der Kopf :)

greetz,

Christine

Florian 10.08.2006 11:34

Die Gewerbesteuerbefreiung gilt meines Wissens nach für die meisten freiberuflichen Gesellschaften. Dazu gehören Architekten (natürlich auch Innenarchitekten), Ingenieure, Ärzte, Künstler, Schriftsteller etc... also alle Personenkreise die Partnergesellschaften gründen dürfen. (Siehe §1 Abs.2 PartGG)
Wer mehr wissen möchte schaut einfach mal bei "Bundesverband der freien Berufe" (http://www.freie-berufe.de/) vorbei.

Die freien Berufe, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen, sind im §18 EStG aufgeführt.

Samsarah 10.08.2006 14:29

Noch eine Ergänzung zu der Anmeldung beim Finanzamt. Soweit ich mich erinnern kann, muß man seit Juli 2002 auf allen Rechnungen, die man stellt auch seine Steuernummer angeben. Insofern sollte man vorher beim Finanzamt entsprechende beantragen...

Zitat:

Die Neuregelung gilt nach § 27 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) für alle Rechnungen, die nach dem 30.6.2002 ausgestellt werden. Die Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in der Rechnung ab dem 1. Juli 2002 trifft jeden Unternehmer, der gemäß § 14 Abs. 1 UStG zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet ist. Sie gilt auch für Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen sowie für pauschalierende Land- und Forstwirte im Sinne von § 24 UStG unabhängig davon, ob sie bei ihrem Finanzamt umsatzsteuerlich geführt werden. Die Verpflichtung entfällt bei Kleinunternehmern i.S. des § 19 Abs. 1 UStG, bei denen die Rechnungsausstellungsvorschriften des § 14 Abs. 1 UStG keine Anwendung finden (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG).
Quelle: http://www.klaus-bartram.de/steuer1.html

secretgarden 10.08.2006 15:13

das stimmt.
ausserdem muss man meines wissens seit 2005 alle rechnungen mit einer durchlaufenden nummer versehen.

Samsarah 10.08.2006 15:24

Ja, das ist korrekt.


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