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Sonja: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 08.07.2003 Uhrzeit: 10:26 ID: 2142 | Social Bookmarks: Hallo ! Also, das stimmt nicht ganz. 1. in jedem Bundesland ist das unterschiedlich, in der Regel muss man 2 Jahre in allen LPH gearbeitet haben, dann kann man sich in eine Arch.kammer eintragen lassen. In Bayern sind es 3 Jahre. Nach dem Studium ist man bauvorlageberechtigt für Gebäude geringer Schwierigkeit, d.h. Oberkante Fertigfußboden des höchsten (Voll-)Geschosses darf nicht höher wie 7 m sein. Als eingetragener Arch. darf man bis Gebäude mittlerer Schwierigkeit bauen. Nach 10 Jahren Berufserfahrung dann Hochhäuser und Sonderbauten. Das steht alles in den Bauordnungen der jeweiligen Länder. Das solltet ihr aber wissen ! Gruß, Sonja |