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Katharina 20.11.2007 21:02

Eintritt Kammer Schleswig-Holstein
 
Hat irgendjemand als angestellter Architekt Erfahrung mit dem Eintritt in die Kammer S.-H. ?
Wie habt Ihr die Problematik mit dem Versorgungswerk gelöst ? Leider kommt man als Angestellter ja nur freiwillig zusätzlich ins Werk. Und selbst die Beiträge zu bezahlen, wär ja ein wenig astronomisch, oder ?
Was meint Ihr ?
Mir ist jede Info lieb !!!!

Kieler 20.11.2007 21:15

Re: Eintritt Kammer Schleswig-Holstein
 
Zitat:

Originally posted by ArchIngKG § 32-Satzung über das Versorgungswerk
(1) Die Kammer kann durch Satzung ein Versorgungswerk für ihre
Mitglieder und deren Familienangehörige errichten. Die Kammer kann ihre
Mitglieder mit Ausnahme der freiwilligen Mitglieder verpflichten, dem
Versorgungswerk beizutreten, sofern die Mehrheit der hiervon betroffenen
Mitglieder zustimmt.

ich glaube ich verstehe nicht ganz was Dein Problem ist, willst Du ins
Versorgungswerk oder nicht?
Hast Du Dir schon Unterlagen bestellt, da wird alles gut beschrieben,
ansonsten ist unsere Kammer (auch telefonisch) sehr auskunftsfreudig....

Katharina 20.11.2007 21:19

bin grad verwirrt, ganz ausdrücklich kommt man als angestellter nur zusätzlich zur bfa ins versorgungswerk. man kann sich von der bfa seit 1995 nicht mehr befreien lassen

Francis 20.11.2007 22:00

Hmm, ich dachte bisher eigentlich auch, dass man sich befreien lassen kann und dann stattdessen ins Versorgungswerk kann.

Ruf doch einfach mal bei der Kammer an, und frag nach.

Ansonsten würde ich es zusätzlich auf keinen Fall machen, das lohnt sich ja dann echt nicht. Mir ist auch ehrlich gesagt völlig schleierhaft, wieso manche Leute (Selbständige) da freiwillig einzahlen, ich würde das echt nur als Alternative zur normalen Rv nutzen, ansonsten spare ich mir meine Rente echt lieber privat an...

Katharina 20.11.2007 22:04

hallo !
na, ich weiss schon definitiv, dass man sich in s.-h- nicht von der bfa befreien lassen kann.
also du meinst lieber nicht freiwillig aus eigenener tasche zahlen ?
zu schade, dass man den beitrag nicht selbst bestimmen kann bzw. einen mindesbetrag zahlen muss.

Francis 20.11.2007 22:18

Ich denke, da muss jeder selbst wissen was er macht.

Ich persönlich würde echt niemals freiwillig da eintreten, da kümmere ich mich lieber selbst um mein Geld z.B. mit Aktien. Klar, ist viel mehr Aufwand, aber am Ende kriegt man auch mehr bei raus. Man muss sich eben sehr gut informieren (Internet, Bank, Versicherungen) und dann das für einen persönlich beste Angebot raussuchen.

Aber für zusätzlich lohnt sich das (meiner Meinung nach) echt nicht.

Aber wie gesagt, muss echt jeder selbst wissen. Hier gabs auch schon Diskussionen darüber. Das Versorgugngswerk hat ja auch so eine Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive, das finden viele ja auch ganz grossartig...nur muss man sich eben auch mal fragen, wann genau so ein Fall eintritt, Rollstuhl alleine reicht bei Architekten ja wohl nicht...

Kieler 21.11.2007 11:06

Hallo Katharina,

ich habe hier ein Buch vom BDB, "Selbständig im Planungsbüro" aus 2002.
Dort ist auch ein kurzes Kapitel über das Versorgungswerk, wo auch die
verschiedenen Möglichkeiten der Versorgung verglichen werden, wäre u.U.
ganz interessant für Dich sein.
Vielleicht kannst Du Dir das ja irgendwo leihen, ansonsten scan ich Dir den
Artikel ein, musst Du mir nur mal eine PN mit Emailadresse schicken.

Aber wie gesagt, der Anruf bei der Kammer bringt oft schon Licht ins Dunkel.

Katharina 21.11.2007 11:37

Naja, die Fakten kenne ich ja ! Frage ist ja, was ich nun mache ? Traurig von dem Gedanken verabschieden, nicht ausschließlich ins Versorgungswerk zu kommen ? Oder sich lieber damit abfinden und es ggf. vielleicht sogar als besser zu erachten, Riester und ne private BU abzuschließen ?
Es wäre es sehr nett, wenn Du mir diesen Artikel zukommen lassen könntest ! Danke schonmal !

Kieler 21.11.2007 11:43

also in dem Artikel steht, dass Du von der Angestelltenversicherung ins Werk
wechseln kannst und dort die gleichen Beiträge weiter bezahlst, oder mehr
wenn Du willst.
Wichtig dabei ist nämlich, dass das Werk keine private Versicherung ist,
sondern eine öffentlich rechtliche.
Wo soll ich´s hinschicken (wird wahrscheinlich erst heute Abend was...)

Florian 21.11.2007 13:08

Das Versogungswerk ist die bessere alternative zum BfA. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in SH nicht von der BfA in das VW wechseln kann, wenn das in den anderen Ländern geht - so autonom sind die Länder ja nun doch nicht.

Das mit der Befreiung von der BfA ist natürlich nur im zusammenhang mit dem Wechsel zum VW zu sehen - vielleicht fehlt dieser Aspekt in der von Dir erwähnten Nachfrage?!

Parallel VW und BfA wäre natürlich völliger Quatsch.


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