|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 04.08.2004
Beiträge: 81
timovic: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.04.2008 Uhrzeit: 15:12 ID: 28248 | Social Bookmarks: Ich muss das Thema nochmal ausgraben. Was für ein Erhebungsbogen? Wo bekomme ich den? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 04.08.2004
Beiträge: 81
timovic: Offline
![]() Beitrag Datum: 04.05.2008 Uhrzeit: 10:42 ID: 28306 | Social Bookmarks: So, Erhebungsbogen der Versorgung ist jetzt da. Die spannende Frage findet sich unter "C". Sinngemäß: "Wollen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien?" Ja Nein Wenn ja, dann bitte Befreiungsantrag ausfüllen. Wenn nein, dann bitte Nachweis über die Pflichtversicherung beifügen. Wie bekomme ich das jetzt zusammen mit der Aussage oben, nur den Erhebungsbogen auszufüllen und keinen Antrag auf Befreiung abzugeben? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.08.2005
Beiträge: 189
sanne: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 06.05.2008 Uhrzeit: 15:53 ID: 28323 | Social Bookmarks: bist du angestellt oder selbstständig? welches versporgungswerk? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 04.08.2004
Beiträge: 81
timovic: Offline
![]() Beitrag Datum: 06.05.2008 Uhrzeit: 16:08 ID: 28324 | Social Bookmarks: Selbstständig Versorgunsgwerk Bayern |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.08.2005
Beiträge: 189
sanne: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 06.05.2008 Uhrzeit: 16:22 ID: 28327 | Social Bookmarks: JA- wenn du dich befreien lassen willst und nur ins v-werk einzahlen möchtest. befreiungsantrag? hast du schon in die gesetzl. rv gezahlt? NEIN- wenn du (weiterhin?) zusätzlich in die gesetzliche rentenversicherung einzahlen willst im zweifelsfall direkt beim v-werk anrufen, die helfen einem da immer recht gut weiter. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 04.08.2004
Beiträge: 81
timovic: Offline
![]() Beitrag Datum: 06.05.2008 Uhrzeit: 16:31 ID: 28329 | Social Bookmarks: Hm...mein Ziel ist es, nur ins V-Werk einzuzahlen. In die normale RV hab ich vor zig Jahren mal was eingezahlt...aber nur sehr wenig. Zu vermeiden wäre eine größere Nachzahlung ans V-Werk und noch mehr zu vermeiden wäre eine größere Nachzahlung an die BfA. ![]() Oder anders: meine Situation ist recht exakt so wie deine ![]() |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.08.2005
Beiträge: 189
sanne: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 06.05.2008 Uhrzeit: 18:02 ID: 28330 | Social Bookmarks: vor zig jahren? hm... nachzahlung ans versorgungswerk geht nicht, außer rückwirkend 3 monate nach beginn deiner praktischen tätigkeit. d.h. wenn du am 1.01.07 z.b. angefangen hast nach dem studium zu arbeiten, kannst du als fleißiger ansparer 3 monatsbeiträge freiwillig nachzahlen. falls du aber z.b. 1980 deinen abschluss gemacht hättest kannst und v.a. musst du nichts rückwirkend einzahlen! beim v- werk ist es ja so: je früher du einzahlst, dest besser die verzinsung deiner beiträge, desto mehr kohle im alter! steht aber alles auch in der satzung, die deinem antrag auf eintritt ins v-werk eigentlich beiliegen müsste. bfa: von denen können beiträge bis 5 jahre rückwirkend eingefordert werden, wenn du also als "arbeitnehmerähnl. selbstständiger" giltst und schon 10 jahre arbeitest und du noch nichts dort einbezahlt hast, dann können beiträge für 5 jahre rückgefordert werden. ich weiss ja nicht was "vor zig jahren" heisst, aber falls das ein längerer zeitraum sein sollte, dann gud nacht. bevor ich dir dazu was falsches sage, wende dich doch bitte direkt ans versorgungswerk, die helfen echt gut weiter, da es ja in ihrem interesse liegt, dass architekten dort einzahlen! hoffe ich konnte dir helfen! |