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Archimedes 02.12.2008 11:28

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Im Gewerbe oder Handwerk kannst Du "besser" auf Deine Kosten kommen, weil Du anders als ein Architekt nicht nur durch Dienstleistung (Honorar bzw. Lohn), sondern auch durch Handel und Materialpreise verdienen bzw. Deine Gewinne verstecken kannst.

Ich kenne Handwerksbetriebe, die einen Großteil ihrer Einkünfte über Handel verdienen in dem sie einfach das Material, welches sie beim Großhändler mit teils erheblichen Rabatten beziehen einfach mit 30% oder 50% Aufschlag an den Kunden weitergeben. Dafür haben sie nur 10 Minuten Papierkram und der Lohn für das Verarbeiten kommt natürlich noch obendrauf.
Ein befreundeter Schreiner verdient so regelmässig mehrere tausend Euro nur weil er bestimmte Werkstoffplatten von seinem Großhändler an eine andere Adresse (Endkunde) abliefern läßt und diesem dann den offiziellen Listenpreis fakturiert.

Der Architekt bekommt nur Lohn (Honorar) und ein paar Nebenkosten erstattet.
Wobei die realen Nebenkosten das Honorar teilweise wieder auffressen. Wenn ich bei manchen Projekten nachrechne, dann müßte ich bis zu 25% Nebenkosten geltend machen, wenn ich meine Telekommunikations- und Portokosten, Druck- und Kopierkosten und vor allem meine Fahrtkosten korrekt einkalkuliere und auf das jeweilige Projekt umlege.
Der Bauherr empfindet natürlich schon 7,5 % Nebenkosten als hoch und fragt wofür die denn eigentlich sein sollen...
Das Honorar soll eigentlich nur die reine Architektendienstleistung (Beratung, Entwurf, Planung, Bauleitung) abdecken, aber es dient leider auch teilweise um "Material" zu beschaffen und eigene Kosten zu decken.
Da hat es der Handwerker schon deutlich besser.

Sorry, ich schweife vom Thema ab, aber das mußte ich mal los werden.

noone 02.12.2008 11:48

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
auf den ersten Blick - leider habe ich die Zeit nicht, gründlich die verlinkte Seite zu studieren - fand ich dies:

Zitat:

Qualifikation des Inhabers oder des technischen Betriebsleiters



Die Eintragung eines Betriebs mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert, dass der Inhaber oder der technische Betriebsleiter die Eintragungsvoraussetzungen der Handwerksordnung erfüllt. Dies sind:

*
Meisterprüfung im ausgeübten Handwerk oder einem verwandten Handwerk oder
*
Gleichwertige Prüfung (z. B. Diplom oder Techniker)

Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie des Meisterprüfungs-, Diplom oder Technikerzeugnisses bei
(nicht nötig, wenn die Meisterprüfung bei unserer Kammer abgelegt wurde).

In bestimmten Fällen ist die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HwO oder einer Ausübungsberechtigung gemäß § 7b HwO möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise im Antrag und setzen sich bitte bei Fragen am besten vor dem Einreichen des Antrages mit uns in Verbindung. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit und die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen entscheidet in Baden-Württemberg die Handwerkskammer.
Aber von Architekturstudium ist jetzt hier nicht explizit die Rede, oder?

und dann geht es doch im nächsten Abschnitt über die Anforderungen an den Betriebsleiter weiter. Wie kann man jetzt wissen, ob man als Architekt einen Handwerksbetrieb besitzen und auch leiten darf, ohne einen Meister einzustellen?

(PS das Argument von VoVe mit der Glaubwürdigkeit kenne ich so auch, dasselbe gilt auch für bauleitende Architekten, man sollte auf der Baustelle nie selbst mitarbeiten, ansonsten wird man auch nicht mehr richtig respektiert.)

FoVe 02.12.2008 18:29

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Als mein Kollege und ich uns vor jetzt beinahe drei Jahren mit unserer Fachberatung selbständig gemacht hatten, war ja anfangs natürlich wenig Auftragseingang da.
Also haben wir uns gedacht - hey, wir sind doch Handwerker (ich bin Zimmermeister, mein Kollege ist gelernter Gärtner und hat dann noch seinen Architekt gemacht ;) ) - da können wir doch nicht nur beraten und verkaufen, ne, verdienen wir uns noch ein bisschen was dazu und montieren die Anlagen mal eben auch.
Technisch kein Problem. Aber - ihr hättet mal sehen sollen, wie komisch uns die Architekten und Bauherren angekuckt haben, als die Herren, die im Anzug ( naja, beinahe ) bei Ihnen zur Beratung waren, auf einmal im Blaumann da standen und die mobilen Trennwände eingebaut haben.

Das haben wir gaaaanz schnell sein lassen.:confused:

Mal Hand aufs Herz - könntet ihr als Architekten euch vorstellen, dass der Fachberater irgend eines Gewerks auf einmal auch derjenige ist, der zusammen mit Hans Trockenbauer und Peter Weißbinder zusammen auf der Baustelle rumfällt und montiert?
Ich habs leider anders erlebt. Ohne hier ein Pauschalurteil fällen zu wollen, glaub ich aber, dass die wenigsten Architekten sowas "wünschen".

Wie isses bei euch?

Archimedes 03.12.2008 09:12

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Zitat:

Zitat von FoVe (Beitrag 31542)
Mal Hand aufs Herz - könntet ihr als Architekten euch vorstellen, dass der Fachberater irgend eines Gewerks auf einmal auch derjenige ist, der zusammen mit Hans Trockenbauer und Peter Weißbinder zusammen auf der Baustelle rumfällt und montiert?
Ich habs leider anders erlebt. Ohne hier ein Pauschalurteil fällen zu wollen, glaub ich aber, dass die wenigsten Architekten sowas "wünschen".

Wie isses bei euch?


Verstehe die Problematik, aber z.B. gehts es bei ganz kleinen Handwerksunternehmen nicht anders. Die können sich keinen "Wasserkopf" in Form von Sekretärin, Buchhaltung und Außendienstmitarbeitern leisten. Da ist der Chef der Berater, der Ausführende und oftmals die Schreibkraft und Telefonistin. Das bedeutet aber nicht, daß die Leistung der Firma schlechter sein muß als die eines großen Unternehmens. Kleine Betriebe sind oftmals flexibler und unbürokratischer. Gerade bei kleineren Projekten, unvorhergesehenen Arbeiten, kurzfristigen Terminen oder selbstüberlegten Details kann man davon profitieren.

Klar kommt ein Außendienstmitarbeiter bzw. Fachberater eines großen Unternehmens der mit dem Firmen-Audi vorfährt und im Anzug im Büro aufläuft im ersten Moment "professioneller" rüber.
In der Regel sind diese Leute auch fit und kennen Produkte und Möglichkeiten sehr gut.
Es gibt allerdings auch welche denen ein Besuch auf einer Baustelle nochmal ganz gut tun würde, weil sie sich von der Basis, also den Ausführenden schon etwas weit entfernt haben und nicht unbedingt gut umsetzbare Lösungen anbieten können.

Das Gleiche gilt für Architekten. Natürlich muß man eine gewisse Distanz zu den Handwerkern und Firmen wahren um die Souveränität zu erhalten auch unbequeme Entscheidungen durchsetzen zu können. Man sollte aber nicht zu abgehoben und elitär rüberkommen, sondern im Notfall auch mal gerade mit anfassen. Also sich nicht zu schade sein, sich auch mal die Finger schmutzig zu machen.
Das kommt bei den Handwerkern gut an und man erhält für ein solch "menschliches" Verhalten oft eine mitdenkende und qualitätsbewußte Handwerkerschaft, die einem auch mal einen Gefallen tut ohne sofort mit den Nachträgen und Rapportzetteln zu winken.

noone 03.12.2008 10:01

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Bei den Produktvertretern kenne ich einen Herrn von Mamorit, der für die Kunden auch gerne Putzmuster herstellt, teilweise auch auf der Baustelle die Handwerker einweist, sprich vorarbeitet. Der hatte dadurch keinen Imageverlust. Kommt natürlich auch immer auf die individuellen Sozialkompetenzen an. wenn jemand offensichtlich unorganisiert ist entstehen ihm dadurch genauso Glaubwürdigkeitsverlust.e


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