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jormakka 23.02.2010 22:50

Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
Hallo an alle,

Ich habe am Montag ein Vorstellungsgespräch und ich weiß nicht, ob ich eine Festanstellung oder freie Mitarbeit angeboten bekommen werde.

Ich weiß die Einstiegsgehälter für die Festanstellung, ich habe zumindest einen Richtwert. Aber wie viel sollte es mit einem Einstiegsgehalt min. bei einer freien Mitarbeit?

Ich habe übrigens bis jetzt nur 6 Monate Erfahrung nach dem Diplom.

Florian 24.02.2010 10:22

AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
Ist doch ganz einfach: Du nimmst den Betrag des Angestellenverhältnisses und addierst die Kosten hinzu, die der AG sonst noch zahlt. Urlaub und Kranktage sollten kalkulatorisch hinzugerechnet werden.

jormakka 24.02.2010 10:32

AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
Sorry, es ist vielleicht eine dumme Frage aber ich habe bei der Festanstellung bis jetzt 2500 Netto verdient, d.h. 1600 Brutto plus 900 Sozialausgaben.

Heißt das jetzt dass ich 2500+900=3400 Euro verlangen soll oder soll ich es auf Brutto Gehalt addieren, da komme ich ja wieder auf 2500 ?

Florian 24.02.2010 14:37

AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
Vorallem solltest Du Dich für dieses Gespräch auf die Begrifflichkeiten vorbereiten. Mir scheint, Du bringst Brutto und Netto durcheinander.

Wenn Du vorher 2500 Brutto verdient hast, hast Du 1600 Netto bekommen.

Aber um auf den gleichen Stand wie vorher zu kommen musst Du Brutto plus Arbeitgeberanteil, plus Kanktage, plus Urlaubstage berechnen.
Der Arbeitgeberanteil sind Sozialversicherungsabgaben. Dies sind die Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Diese Ausgaben sind 50:50 zwischen AG und AN geteilt.

Als Arbeitnehmer bekommst Du für rund 35 Tage an den Du nicht arbeitest (27 Tage Urlaub + Kankheitstage) trotzdem Geld. Als Freier Mitarbeiter dann eher nicht, daher muss Du das für Dich mit einrechnen.

So ungefähr wären das
2500,00 Brutto Altgehalt
900,00 ehem. Sozialversicherungsabgaben vom AG
Summe + 10-15% für Urlaub + Kankheitstage

Also 3740-3910 EUR Netto.
(Das Finanzamt will dann sicherlich noch 19% Umsatzsteuer haben. Brutto würdest du also ca. 4450 EUR fordern, aber eigentlich wird im B2B nur in Netto gerechnet.)

jormakka 24.02.2010 14:42

AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
ja sorry wegen Brutto/Netto, du hast Recht ich habe es verwechselt.

danke aber für die Antwort.

personal cheese 24.02.2010 17:57

AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
Ist in den 900 Euro nicht auch der Lohnsteueranteil dabei? Den zahlt der AG ja nicht auch noch mal.

Florian 24.02.2010 18:26

AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
Zitat:

Zitat von personal cheese (Beitrag 37962)
Ist in den 900 Euro nicht auch der Lohnsteueranteil dabei? Den zahlt der AG ja nicht auch noch mal.

Stimmt, könnte sein, da muß jormakka aber einfach selber mal auf seinen letzten Lohnzettel gucken.

jani1975 28.02.2010 15:08

AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
die 19% umsatzsteuer werden am ende der rechnung zugefügt und auf keinen fall in den stundensatz eingerechnet. die umsatzsteuer kann sich der auftraggeber vom finanzamt wiederholen.

wie sieht überhaupt dein status aus? darfst du vom finanzamt aus als freier mitarbeiter arbeiten? umsatzsteuernummer etc? hast du nur den einen auftraggeber gilst du als scheinselbstständig

noone 01.03.2010 12:23

AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
Zitat:

Vorallem solltest Du Dich für dieses Gespräch auf die Begrifflichkeiten vorbereiten. Mir scheint, Du bringst Brutto und Netto durcheinander.
kann passieren, passierte ihr auch.... lol

CDU-Panne: Brutto, netto, Merkel - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik

noone 01.03.2010 12:26

AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
Architekt = freier Beruf, keine Gewerbeanmeldung notwendig

Im ersten Jahr bist Du nicht Ust.pflichtig und kannst - wenn Du willst - Ust. in Rechnung stellen. Dann musst Du diese aber auch direkt auf alle Rechnungen in Rechnung stellen und abführen

Ab dem 2. Jahr bekommst Du automatisch eine Ust. ID und musst Ust. abführen.

Es macht Sinn Ust. abzuführen, da Du dann bei Anschaffungen die Ust. absetzen kannst.

Es ist ratsam, kurz einen Steuerberater aufzusuchen......

Florian 01.03.2010 14:17

AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38025)
Im ersten Jahr bist Du nicht Ust.pflichtig und kannst - wenn Du willst - Ust. in Rechnung stellen. Dann musst Du diese aber auch direkt auf alle Rechnungen in Rechnung stellen und abführen

Ganz so ist es nicht, ich empfehle dazu diesen Beitrag: http://www.tektorum.de/studium-beruf...html#post17449

Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38025)
Ab dem 2. Jahr bekommst Du automatisch eine Ust. ID und musst Ust. abführen.

Die Ust. ID bekommt man nicht automatisch, weil sie nicht notwendig ist.


Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38025)
Es ist ratsam, kurz einen Steuerberater aufzusuchen......

Ja!


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