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-   -   Gehaltsanpassung im AV geregelt? (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/6708-gehaltsanpassung-av-geregelt.html)

SoNici 08.07.2010 07:47

Gehaltsanpassung im AV geregelt?
 
Hi miteinander,

stehe kurz vor Abschluss eines neuen AV (Bürowechsel), und ein Bekannter hat mir geraten, in den AV aufnehmen zu lassen, dass ich nach zB. Ende meiner AiP-Zeit (in nem halben Jahr) mehr Gehalt bekomme.
Momentan steht drin "Eine Überprüfung der Vergütung sollte einmal jährlich stattfinden". Ok, mit "sollte" kann sich am Ende jeder AV wieder rausreden, stimmt schon...

Im I-Net hab ich folgenden Vorschlag gefunden: "Die Vergütung wird jeweils zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der persönlichen Leistung, der allgemeinen Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Entwicklung der einschlägigen Branchentarife angepasst"
Dann wäre zumindest auch die Inflation mit erfasst.

Noch zur Info: ich würde jetzt genausoviel Gehalt bekommen wie in meiner jetzigen Stelle, also auch schon wie Beginn meiner AiP-Zeit. Also hätte ich erst mal noch ne ganze Weile das gleiche Geld wie gleich nach dem Studium, was ja eigentlich auch nicht ganz passt....

Wie sieht's denn bei euch aus? Habt ihr was konkreteres bei euch drinstehen oder könnt ne Empfehlung abgeben?


Ach ja, noch zur Info: der Vertrag wäre auf zwei Jahr befristet. Hab jetzt gelesen, dass man dann bei einer Verlängerung keine Gehaltserhöhung reinschreiben darf, weil der Vertrag sonst nicht mehr "sachgrundlos" als befristet ausgestellt werden kann.
Aber eigentlich wär das ja zu meinem Vorteil, oder?

SoNici 19.07.2010 22:44

AW: Gehaltsanpassung im AV geregelt?
 
Niemand hier hat so was wie nen Arbeitsvertrag? Niemand hier bekommt Gehalt? Aha. Und niemand traut sich, sich dazu zu äußern...

Naja, interessiert hier scheinbar eh keinen, hab übrigens inzwischen nen neuen Job.

Kieler 20.07.2010 09:10

AW: Gehaltsanpassung im AV geregelt?
 
Glückwunsch :)

Archimedes 21.07.2010 12:40

AW: Gehaltsanpassung im AV geregelt?
 
Zitat:

Zitat von SoNici (Beitrag 39768)
Hi miteinander,

stehe kurz vor Abschluss eines neuen AV (Bürowechsel), und ein Bekannter hat mir geraten, in den AV aufnehmen zu lassen, dass ich nach zB. Ende meiner AiP-Zeit (in nem halben Jahr) mehr Gehalt bekomme.

Das kann man durchaus aufnehmen. Ist eine übliche Formulierung z.B. auch bei vereinbarter Probezeit. Während der Probezeit z.B. 2.000 € und nach der Probezeit von 6 Monaten 2.500 €.

Zitat:

Zitat von SoNici (Beitrag 39768)
Momentan steht drin "Eine Überprüfung der Vergütung sollte einmal jährlich stattfinden". Ok, mit "sollte" kann sich am Ende jeder AV wieder rausreden, stimmt schon...

Das ist Standard und ist, so finde ich, auch OK.


Zitat:

Zitat von SoNici (Beitrag 39768)
Im I-Net hab ich folgenden Vorschlag gefunden: "Die Vergütung wird jeweils zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der persönlichen Leistung, der allgemeinen Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Entwicklung der einschlägigen Branchentarife angepasst"
Dann wäre zumindest auch die Inflation mit erfasst.

Die Formulierung bringt auch nur bedingt etwas. Denn die Berücksichtigung der persönlichen Leistung könnte theoretisch auch bedeuten, daß das Gehalt sinken kann.

Automatismen, bei welchen sich der Lohn generell erhöht, finde ich nicht gut, denn es sollte individuell leistungs- und konjunkturbezogen angepaßt werden. Das bedeutet, daß es auch mal nach unten gehen könnte.


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