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jormakka 25.07.2010 13:06

Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Hallo,

Da ich wieder in der Bewerbungphase bin wollte ich fragen, was ihr mit ein Jahr Erfahrung als Angestellte verlangen würdet. Die Einstieggehälter als Absolvent in meiner Region hatte ich wieder aus dem Forum aber mit ein Jahr Erfahrung sollte man mehr verdienen, denke ich. Dazu konnte ich nichts finden. Wieviel mehr sollte es sein?

Danke im Voraus.

Archimedes 26.07.2010 09:22

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Zitat:

Zitat von jormakka (Beitrag 40132)

Da ich wieder in der Bewerbungphase bin wollte ich fragen, was ihr mit ein Jahr Erfahrung als Angestellte verlangen würdet.

Da stellen sich doch folgende Fragen zu Deiner künftigen Tätigkeit:

In welchem Bereich arbeitest Du denn bzw. welche Leistungsphasen bearbeitest Du?
Wie groß ist das Büro?
Ballungszentrum oder ländliche Region?
Öffentliche Großprojekte oder eher kleinere private und gewerbliche Objekte?
Position mit hoher Verantwortung (z.B. Bauleiterin) oder eher nicht?
Wieviel Erfahrung konkret nach und während des Studiums?
Beherrschst Du die Software die das Büro nutzt perfekt?
Wieviele Arbeitsstunden hat die Woche?
Wieviel Urlaubstage?
Gibt es viele Überstunden? Werden sie bezahlt?
Sonderleistungen wie Fahrtgeld, Auto, etc.?
Gibt's Weihnachts und/oder Urlaubsgeld?

All das hat Einfluß auf Dein künftiges Gehalt, welches irgendwo zwischen 1.800 und 3.000 Euro (brutto)/Monat liegen könnte.

jormakka 26.07.2010 15:34

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Zitat:

Zitat von Archimedes (Beitrag 40134)
Da stellen sich doch folgende Fragen zu Deiner künftigen Tätigkeit:

In welchem Bereich arbeitest Du denn bzw. welche Leistungsphasen bearbeitest Du?
Ich war bis jetzt, also in diesem einem Jahr, nur in der Ausführungsplanung, da ich aber Initiativbewerbungen schreibe, steht es nicht fest, wo ich eingesetzt werde.

Wie groß ist das Büro?
Das sind meistens große Büros, wo ich mich bewerbe.
Ballungszentrum oder ländliche Region?
Das ist ein großes Ballungszentrum
Öffentliche Großprojekte oder eher kleinere private und gewerbliche Objekte?
Eher öffentliche Großprojekte, da sie große Büros sind.
Position mit hoher Verantwortung (z.B. Bauleiterin) oder eher nicht?
Ich gehe davon aus, dass es in der Ausführungsplanung wird, aber nicht mit so einer großen Veranwortung.
Wieviel Erfahrung konkret nach und während des Studiums?
Nach dem Studium ein Jahr und während des Studiums 4 Jahre in allen Leistungsphasen in den renommierten Büros ( Diplom an der TU Darmstadt)
Beherrschst Du die Software die das Büro nutzt perfekt?
Mittlerweile kann ich alle gängigen Programme sehr gut, inkl 3D Programme.
Wieviele Arbeitsstunden hat die Woche?
Ich gehe davon aus, 40
Wieviel Urlaubstage?
Ca. 25

Gibt es viele Überstunden? Werden sie bezahlt?
Ich gehe davon aus, dass sie nicht bezahlt werden.
Sonderleistungen wie Fahrtgeld, Auto, etc.?
Das steht nicht fest
Gibt's Weihnachts und/oder Urlaubsgeld?
Ebenso

All das hat Einfluß auf Dein künftiges Gehalt, welches irgendwo zwischen 1.800 und 3.000 Euro (brutto)/Monat liegen könnte.


Ich glaube ich verlange erstmal 2500, was meint ihr?

Archimedes 26.07.2010 15:43

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Zitat:

Zitat von jormakka (Beitrag 40144)
Ich glaube ich verlange erstmal 2500, was meint ihr?

Jepp, denke Du solltest sogar mit mind. 2.600 Euro in die Verhandlung gehen und Dich nicht unter 2.400 Euro drücken lassen, denn das was Du schreibst spricht eigentlich für eine gute Ausgangssituation.

passant 27.07.2010 20:42

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Was kann eigentlich ein erfahrener Architekten (über 10 J. in allen Lphs) in einem Büro (10 - 20 Mitarbeiter) mit guten öffentlichen Aufträgen (Schule etc.) verlangen? Ich gehe von den Lphs 4-8 aus.
5.000€/Monat als Angestelte? oder 40 €/Std. als freier Mitarbeiter?
Bitte dringend um Antwort.

Archimedes 27.07.2010 21:59

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Zitat:

Zitat von passant (Beitrag 40160)
Was kann eigentlich ein erfahrener Architekten (über 10 J. in allen Lphs) in einem Büro (10 - 20 Mitarbeiter) mit guten öffentlichen Aufträgen (Schule etc.) verlangen? Ich gehe von den Lphs 4-8 aus.
5.000€/Monat als Angestelte? oder 40 €/Std. als freier Mitarbeiter?

Ich gehe mal davon aus, daß Du als "normaler" Angestellter in einem solchen Büro Schwierigkeiten haben wirst irgendwann mal mehr als 4.000 € (brutto) im Monat zu verdienen. Selbst mit 20 Jahren und mehr Berufserfahrung.
Vielleicht noch als Partner oder Projektleiter mit Gewinnbeteiligung, aber als Angestellter wird es schwierig werden jemals soviel zu verdienen (nach heutigen Maßstäben in Deutschland). Bei fast allen Angestellten stagniert das Gehalt irgendwann.

passant 27.07.2010 22:14

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Dankeschön für die zügige Antwort, denn morgen stehe ich vor der Frage.
da ich seit 10 Jahren bei einem GU tätig bin, habe ich jegliches Gefühl für die Gehälter in Architekturbüros verloren. Aber stelle ich jetzt mit Bedauern fest, daß in Architekturbüros fast halb soviel bezahlt als ausserhalb :-(

Nightfly 06.08.2010 10:42

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Was war denn Deine Tätigkeit bei dem GU?
Danke :)

passant 06.08.2010 17:39

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Durch die Bauvorlageberechtigung hauptsächlich Lph. 3-5 und teilweise 8 Aber schon mal auch blöde Dinge wie Fluchtwegpläne oder Entwässerungsanträge etc, aber immerhin war das Gehalt mindesten doppelt so hoch als die Zahlen, die hier genannt werden! Geschweige von Dienstwagen, telefon etc. die auch möglicheweise 600 -1000Euro Netto ausmachen würden, wenn ich Spritkosten, PKW-Abschreibung und Versicherungen einbeziehen würde. Ich bin echt schockiert was in mehr oder weniger guten Architekturbüros "mit stabilen öffentlichen Aufträgen" für Gehälte bezahlt werden!
Irgendwas stimmt da nicht!!!

Archimedes 06.08.2010 18:11

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Zitat:

Zitat von passant (Beitrag 40332)
Irgendwas stimmt da nicht!!!


Wohl richtig. Allerdings muß man sich fragen, ob beim Archiitekten oder beim GU etwas nicht stimmt.
Beim GU können solche Gehälter nur gezahlt werden, weil man nicht nur an der Dienstleistung Planung und Bauleitung verdient, sondern auch noch über den Weg der Bauausführung (Preisaufschläge bei Subs) und bei Materialpreisen dem Kunden kräftig in die Tasche greift.

Das ist gleichzeitig der Grund, warum es tatsächlich noch Architekten gibt, denn der erfahrene Bauherr weiß auch, daß er über den Weg der Gewalten- und Aufgabenteilung eine bessere kontrollierte Qualität zu günstigeren Preisen bekommen kann.
Das der Beruf des Architekten besser bezahlt sein müßte, ist keine Frage.

personal cheese 06.08.2010 19:05

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Zitat:

Zitat von passant (Beitrag 40332)
Irgendwas stimmt da nicht!!!

Stimmt!

Wenn ein GU ein Angebot abgibt, wird meist auf die Summe der Angebote der Nachunternehmer ein GU-Aufschlag von bis zu 30% für Koordination etc. dazugerrechnet. Das muss also der Bauherr bezahlen.

Wenn ein Architekt mit Nachunternehmern als Generalplaner auftritt, wird das Gesamt-Honorar nach HOAI berrechnet und der Generalplaner zieht den Nachunternehmern jeweils bis zu 20% Generalplaner-Koordinationsgebühr ab. Hier bezahlt der Nachunternehmer.

passant 08.08.2010 21:53

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
1.) Ein GU verdient üblicheweise nicht an Architektenleistungen, denn sonst beauftragt der Bauherr ein Architekturbüro, das dem Bauherrn möglicheweise ordentlich in die Tasche greift und seinen Angestellten denn noch die hier erwähnten Gehälte (2.5 bis 3.5 T) zahlt!
2.) Dass die Sätze nach HOAI nicht ausreichend sind um Angestellten angemessen zu honorieren, muß irgendwas mit der Kammer nicht stimmen, die angeblich unsere Interessen vertretten.
Zwar haben die eine geringfügige Erhöhung vorkurzem erreichen können, aber nicht vergessen, daß die Baukosten in den letzten fünf bis acht Jahren kaum gestiegen, wenn überhaupt. Wir brachen nur einen Blick auf Apotherker oder Ärzte zu werfen, dann spüren wir, wie schlecht unsere Interessen vertreten werden! Stichtwort Apothekenkette etc.
3.) Viele Bauherren, die hier bemitleidet werden, lassen primitive Bauvorlagen durch irgendwelchen Laien anfertigen und lassen vom Statiker als Bauvorlageberechtigter im Rahmen des Statikauftrages einreichen! Wenn alle möglichen oder selbsternannten Sachverständige, Ingenieure Statiker etc. Bauvorlagen einreichen dürfen, dann bleiben wir halt bei solchen Gehältern oder Honorare.
Schöne Grüße

Archimedes 09.08.2010 09:25

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Zitat:

Zitat von passant (Beitrag 40335)
1.) Ein GU verdient üblicheweise nicht an Architektenleistungen, ...

Da kenne ich einige Fälle, bei welchen der GU sehr gut mitverdient. Er stellt den Architekten selbst ein(Vereinbarung oft unter Mindesthonorar) und schlägt auf dessen Leistungen, wie bei den Handwerkern auch, noch 20% drauf.


Zitat:

Zitat von passant (Beitrag 40335)
2.) Dass die Sätze nach HOAI nicht ausreichend sind um Angestellten angemessen zu honorieren, muß irgendwas mit der Kammer nicht stimmen, die angeblich unsere Interessen vertretten.
Zwar haben die eine geringfügige Erhöhung vorkurzem erreichen können, aber nicht vergessen, daß die Baukosten in den letzten fünf bis acht Jahren kaum gestiegen, wenn überhaupt. Wir brachen nur einen Blick auf Apotherker oder Ärzte zu werfen, dann spüren wir, wie schlecht unsere Interessen vertreten werden! Stichtwort Apothekenkette etc.

Die Sätze der neuen HOAI sind eigentlich ausreichend (mit Ausnahme von manchen kleinen Projekten und teilweise Bauen im Bestand), wenn sich denn alle daran halten würden, der Mindestsatz nicht immer das Äußerste wäre und nicht dieser ruinöse Preiskampf unter den Architekten ständig im Vordergrund stände.
Die Baukosten haben gerade in den letzten 2 Jahren angezogen, so daß wir eine leicht spürbare Einkunftsverbesserung im Zusammenspiel mit der neuen HOAI haben.

Ich glaube allerdings, daß die Gehaltsforderungen, gerade von Berufsanfängern, oftmals fernab der Realität sind. Im ersten und oft auch noch im zweiten Jahr bringen sie den Büros oft nicht soviel Effektivität und Nutzen. Sie brauchen Zeit und sind noch nicht voll einsetzbar. Daher sind Einsteigergehälter nach dem Studium von 1.800 - 2.200* Euro durchaus zu rechtfertigen. Wenn man dem Büro eine wertvolle Unterstützung ist, sehe ich kein Problem, warum nicht relativ schnell ein Gehaltssprung auf 2.500 - 3.000* Euro erfolgen soll. Das man als angestellter Architekt (ohne Partnerschaft und Projektleitung) irgendwann mal mehr als 4.000* Euro (aus heutiger Sicht/Kaufkraft/ Inflationsrate) verdienen kann, sollte man sich, denke ich, aus dem Kopf schlagen. Das geben die Honorare (sprich Einkünfte) in den allermeisten Büros nicht her. Man sollte dann realisieren, daß man einen anderen Berufsweg hätte einschlagen sollen.

*Bruttomonatsgehalt

Zitat:

Zitat von passant (Beitrag 40335)
Wenn alle möglichen oder selbsternannten Sachverständige, Ingenieure Statiker etc. Bauvorlagen einreichen dürfen, dann bleiben wir halt bei solchen Gehältern oder Honorare.

Leider wahr. Jeder Schornsteinfeger genießt eine bessere Lobby und einen besseren Schutz am Markt.

noone 09.08.2010 10:04

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Zitat:

1.) Ein GU verdient üblicheweise nicht an Architektenleistungen, denn sonst beauftragt der Bauherr ein Architekturbüro, das dem Bauherrn möglicheweise ordentlich in die Tasche greift und seinen Angestellten denn noch die hier erwähnten Gehälte (2.5 bis 3.5 T) zahlt!
2.) Dass die Sätze nach HOAI nicht ausreichend sind um Angestellten angemessen zu honorieren, muß irgendwas mit der Kammer nicht stimmen, die angeblich unsere Interessen vertretten.
Zwar haben die eine geringfügige Erhöhung vorkurzem erreichen können, aber nicht vergessen, daß die Baukosten in den letzten fünf bis acht Jahren kaum gestiegen, wenn überhaupt. Wir brachen nur einen Blick auf Apotherker oder Ärzte zu werfen, dann spüren wir, wie schlecht unsere Interessen vertreten werden! Stichtwort Apothekenkette etc.
3.) Viele Bauherren, die hier bemitleidet werden, lassen primitive Bauvorlagen durch irgendwelchen Laien anfertigen und lassen vom Statiker als Bauvorlageberechtigter im Rahmen des Statikauftrages einreichen! Wenn alle möglichen oder selbsternannten Sachverständige, Ingenieure Statiker etc. Bauvorlagen einreichen dürfen, dann bleiben wir halt bei solchen Gehältern oder Honorare.
Schöne Grüße
Dem kann ich nur zustimmen.

Insbesondere zu Punkt 3:

Ich habe bisher noch kaum einen Bauherr getroffen, dem man nicht ausführlich deutlich machen muss, dass die HOAI gesetzlich festgelegte Mindesthonorare sind, und dass man da eigentlich nicht mehr darunter gehen darf.

Hat jemand einen Hausartzt, mit dem er die Honorare verhandelt? Oder verhandelt Ihr mit eurem Rechtsanwalt?

Die Architekten, die immer wieder Verträge unterhalb der Mindestsätze schliessen, und dass ewige Konkurrenzdenken innerhalb der Kammern sind wohl mit die Gründe, warum Architekten es einfach nicht schaffen, ihre Honorare auf ein verträgliches Mass anzuheben.

Mich macht es immer wieder krank, wenn Bauherren vom Handwerker alles an Stundensätze hinnehmen, aber die Architektenleistungen immer als "unnötig" oder "überbezahlt" (....machen Sie doch einfach mal einen Plan) hinstellen.

Und den Architekten, die irgendwelche Bauanträge jenseits von Gut und Böse anbieten, gehört direkt die Planvorlageberechtigung entzogen. Meiner Meinung nach sollten bei Einreichung der Bauanträge auch bei der Architektenkammer Statistiken hinterlegt werden, um solche Dumpinghonorare zu verhindern.

Auch bezüglich der Einstellung hausinterner Architekten sollte man sich an Ländern wie Luxemburg ein Beispiel nehmen, wo Bauunternehmer oder Generalunternehmer alle Architektenleistungen extern vergeben müssen.

mika 09.08.2010 10:37

AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 40338)
Mich macht es immer wieder krank, wenn Bauherren vom Handwerker alles an Stundensätze hinnehmen, aber die Architektenleistungen immer als "unnötig" oder "überbezahlt" (....machen Sie doch einfach mal einen Plan) hinstellen.

Die Stundensätze bei Handwerkern werden von Bauherrn auch nicht einfach so hingenommen. Da wird zur Abnahme jedes Haar in einer Silikonfuge als Mangel deklariert um einen Minderpreis zu rechtfertigen.

Der Vergleich mit Juristen oder Ärzten ist stimmig.
Freunde von mir sind Ärzte. Neulich haben wir sogar über Gehälter gesprochen. Wir sind gleich alt, und gleich lange im Beruf. Einer von beiden kauft sich gerade für 340000€ eine Eigentumswohnung. Anlaß des Gesprächs war eine Rechnung des Architekten über eine Stunde für Preisabfrage für eine Änderung im Wert von 48€.
Ich habe gemeint, dass das günstig wäre. Darüber kamen wir auf die Gehälter. Und um es kurz zu machen: sein Nettogehalt ist etwa 1/6 Höher als mein Bruttogehalt. Er hat dafür Nachtdienst auch oft am Wochenende. Ich arbeite aber mehr Stunden pro Woche, und kann nicht frei über meinen Urlaub verfügen. Andererseits rettet er leben und ich mach nur teuere Gebäude, über deren Mehrwert sich die Gesellschaft streitet.

Archimedes hat vor allem Recht, wer 4000€ verdienen will, sollte nicht Architekt werden.


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