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Florian 28.07.2010 12:22

Entsendung (Ausstrahlung) oder Dienstreise
 
Hallo,

weiß jemand, ab wann man Entsendet wird und was noch als Dienstreise gilt?

Gibt es eine Mindestdauer für eine Entsendung?

Wenn man mehrere Monate mit einem Entsendungsvertrag im Ausland war, danach aber nur noch für kürzere Zeiträume (also unter einem Monat) ins Ausland geht, gilt das noch als Entsendung?

Mich interessiert vor allem, ab wann man Anspruch auf den Tagessatz statt einer Auslandspauschale hat, bzw. ggf. auch anderesrum...

Auf die schnelle konnte ich im Internet und im § 4 SGB IV dazu leider nichts finden.


Grüsse
Florian

Samsarah 29.07.2010 11:45

AW: Entsendung (Ausstrahlung) oder Dienstreise
 
Soweit ich das in Erinnerung habe, ist die Voraussetzung für den Entsendestatus, dass Du in dem Land, in das Du entsandt wurdest, auch Deine Steuern und Abgaben zahlst (zumindest innerhalb der EU war das so). Das setzt voraus, dass Du mehr als irgendsowas wie 180 Tage dort gearbeitet bzw. gelebt hast. Außerdem mußt Du zuvor auch im Heimatsitz des Unternehmens gearbeitet haben (das ist ja bei Dir eh so). Alles andere ist m.E. eine Dienstreise.

Florian 29.07.2010 12:09

AW: Entsendung (Ausstrahlung) oder Dienstreise
 
180 Tage sind es definitiv nicht - eben wg. der Steuer...
Ich habe mal was von 3 Monaten gehört. Aber eigentlich brauche ich Fakten ;)


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