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MelJee 15.08.2010 23:01

freiberuflich oder selbständig?
 
hallöchen,

ich habe vor einiger zeit beim finanzamt die freiberuflichkeit angemeldet.
ich nannte meine tätigkeit "architekturleistungen".

ich hatte vor, meinen einstieg hauptsächlich über zeichendienste in 2d und 3d zu gestalten, aber auch projektbezogen für architekturbüros zu arbeiten.

es läuft auch ganz gut an aber nun überlege ich (weil mir die reine zeichen-arbeit so viel spaß macht ;) ), hauptsächlich nur in diesem bereich zu arbeiten.

doch ich frage mich, ob ich dann irgendwann ärger bekomme, wenn das finanzamt nächstes jahr meine gestellten rechnungen sieht und sie dem entnehmen, dass ich eigentlich nur zeichendienste verrichtet.

und da ist auch schon das wort, worauf ich mit meiner frage hinaus will:

DIENSTE!

ist das, was ich mache, dann nicht eine reine dienstleistung und ich habe mich beim falschen amt angemeldet? da ich ja dann nur dienstleister bin und somit eher eine anmeldung beim gewerbeamt die logische konsequenz gewesen wäre???

doch als ich damals als erste info-station beim gewerbeamt auf der matte stand, meinte der beamte dort, ich hätte als dipl.-ing. eine höhere ausbildung und müsste daher zum finanzamt.

ich habe auch noch einen teil 2 meiner frage: ich möchte eigentlich auch porträts zeichnen, da ich im bekanntenkreis schon viele gezeichnet/gemalt habe. doch habe ich dies noch nicht im professionellen rahmen, also für unbekannte kunden getan, weil ich irgendwas von der künstlersozialkasse gehört habe, bei welcher ich wohl ( bei künstlerischen arbeiten ) 3,9 % vom netto abführen müsse und ich zudem nun annehme, dass sich dies nun wirklich nicht mit der freiberuflichkeit im sinne von "architekturleistungen" vereinbaren lässt.

wer hat da erfahrungsberichte oder fakten für mich???

schon mal vielen dank und grüße

Archimedes 16.08.2010 08:50

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Zitat:

Zitat von MelJee (Beitrag 40436)
hallöchen,

ich habe vor einiger zeit beim finanzamt die freiberuflichkeit angemeldet.
ich nannte meine tätigkeit "architekturleistungen".

Vorsicht! Für alles was den Begriff "Architektur" beinhaltet mußt Du (zahlendes) Mitglied der Architektenkammer Deines Bundeslandes, also Architekt, sein. Ansonsten darfst Du z.B. von "Planungsdienstleistungen" oder "Raumgestaltung" etc., aber nicht von Architektur sprechen.

Da ein Architekt zur Berufsgruppe der Freien Berufe gehört (wie Rechtsanwälte, Ärzte, etc.) braucht er keine Gewerbeanmeldung, sondern nur eine Steuernummer beim Finanzamt.

MelJee 16.08.2010 09:09

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
hallo archimedes,

nun ja, architektin bin ich ja auch nicht...werd ich wohl auch nie werden.
nur dipl.-ing..

also klingt es so, als wäre es egal, was ich letztendlich anbiete. als studierte wäre also immer das finanzamt zuständig?

aber egal...kann ich nun nachträglich meine leistungsbezeichnung ändern bzw muss ich das?
ich hätte doch sowieso nie bauanträge oder ähnliches bearbeitet. dürfte ich ja auch nicht.

Archimedes 16.08.2010 09:26

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Zitat:

Zitat von MelJee (Beitrag 40438)
hallo archimedes,

nun ja, architektin bin ich ja auch nicht...werd ich wohl auch nie werden.
nur dipl.-ing...

Bist Du denn Dipl.-Ingenieurin für Architektur oder in einer anderen Fachrichtung?
Der Kammereintritt ist mit etwas Berufserfahrung und Fortbildungspunkten nicht das große Hindernis.

Es gibt verschiedene Wege. Der übliche Weg ist halt als Mitglied der freien Beufe sich lediglich über's Finanzamt anzumelden. Du kannst aber auch eine Planungs-GmbH gründen und Dich in Handelsregister eintragen lassen.

Und Bauantäge darfst Du schon einreichen bis zu einer gewissen Größe...steht in der LBauO.

Du brauchst eine Haftpflichtversicherung, wenn Du direkt für Auftraggeber/Bauherren planst/tätig wirst. Die ist nicht ganz billig. Auch wenn Du nur für andere Büros Dienstleistungen erbringst, würde ich mich versichern, denn die versuchen natürlich auch ihre Haftungsrisiken zu begrenzen und möglichst viel Haftung auf andere zu übertragen.

Außerdem mußt Du Dich, wenn Du Leistungen direkt für Bauherren erbringst, die normalerweise von Architekten erbracht werden, bei der Abrechnung an die Mindestsätze der HOAI halten.

Zuviele verschiedene Dinge (Architektur, Bilder malen) würde ich nicht vermischen, sondern dann eher zwei "Firmen" gründen.

MelJee 16.08.2010 09:43

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
ich bin dipl.ing. für architektur.

auch auf grund der haftung möchte ich eigentlich, selbst wenn die möglichkeit sich ergeben sollte, gar nicht mehr direkte planungsleistungen erbringen.

berufserfahrung ist gleich null. inzwischen stört mich das aber nicht mehr, da es für mich als orts- und zeitgebundene mutter wesentlich günstiger ist, bei freier tageseinteilung von daheim aus zu arbeiten. und das kann ich mit der gestaltung von 2d- und 3d- plänen und präsentationen.

das möchte ich eigentlich auch gar nicht mehr ändern. also gebe ich eben beim finanzamt an, dass ich raumgestaltung oder ähnliches mache ( ist es ja im weitesten sinne auch ) und alles ist gut. es kann ja schlimmstenfalls nur nächstes jahr zu einem chaos kommen, wenn jemand vom finanzamt meint, ich hätte doch nur gezeichnet.

wie gesagt, ich habe mich halt nur gefragt, ob es eher als gewerbe denn als freiberufliche tätigkeit gilt.

dennoch so eine frage am rande: wieviel würde denn so eine haftpflichtversicherung kosten, wenn es sich nur um zeichenleistung handelt?

Samsarah 16.08.2010 15:31

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Also nach Deiner Beschreibung ist das allemal ein freier Beruf. Ob Du das nun Grafiker nennst oder Gestalter ist dem Finanzamt mehr oder weniger egal. Problematisch wird es nur, wenn Du plötzlich Dinge steuerlich geltend machen wolltest, die mit dem Beruf nichts mehr verbindet. Je allgemeiner daher Deine Leistungsbeschreibung gefaßt ist, desto eher lassen sich Anschaffungen eingliedern.
Einen Gewerbeschein brauchst Du dafür jedenfalls nicht.

Wie Archimedes schon gesagt hast, solltest Du den Begriff Architektur in der Berufsbezeichnung weglassen, weil die Kammern da hinterher sind.

bimfood 28.08.2010 12:44

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Der Hinweis auf die Verwendung des Begriffes Architektur in der Berufsbezeichnung ist NICHT RICHTIG!

*KLICK* Ein Ingenieur ist nicht gehindert, auf seinem Briefbogen als "Diplom-Ingenieur (TU) für Architektur und Stadtbau" zu firmieren, auch wenn er nicht Mitglied der Architektenkammer ist. *KLICK*

noone 28.08.2010 22:51

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
ok. wenn man also eine Unterlassungsklage nicht scheut und Gerichtskosten bis zum BGH riskiert, kann man also getrost "für Architektur" hinter seinem Dipl.Ing. setzen.

Der Artikel im Baunetz zeigt ja schon der schmale Grat auf:

Zitat:

Der Ingenieur mache zu dem durch die Verwendung des Wortes "für" deutlich, dass er lediglich auf seine akademische Qualifikation und sein Tätigkeitsfeld hinweist, sich aber damit nicht die Berufsbezeichnung "Architekt" anmaßt. Mit dem Hinweis auf das Tätigkeitsfeld, für das er seinen akademischen Grad erworben hat, erwecke der Beklagte auch nicht den Eindruck, der akademische Grad laute insgesamt "Diplom Ingenieur TU für Architektur und Städtebau".
Das Ganze zeigt ja schon, wie riskant die Begriffsbildung ist, sobald man eine Tätigkeit suggeriert, ist man dran.

MelJee 30.08.2010 17:29

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
uiuiui...jetzt bin komplett verwirrt ;)

@noone: hast du mal bitte den kompletten Link für den Baunetz-Artikel? Würde das gerne mal im Zusammenhang lesen.

Also ich entnehme dem jetzt, dass alle unserer Zunft sich nicht mal Dipl.-Ing. für Architektur nennen würden, wenn sie nicht bei der Architektenkammer eingetragen sind. Aber ich dachte, der Unterschied läge bereits darin, dass Eingetragene sich Architekt nennen dürfen und welche die es nicht sind, bzw. nicht die nötige Erfahrung vorweisen können, "nur" Dipl.-Ing. für Architektur sind!!????

Samsarah 30.08.2010 17:58

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Der Link ist doch einen Beitrag drüber ;).

MelJee 30.08.2010 17:59

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
hehe...alles klar : eek:

hab ich gar nicht als link angesehen eben...: eek:

danke

Tony Clifton 30.08.2010 18:18

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 40583)
Das Ganze zeigt ja schon, wie riskant die Begriffsbildung ist, sobald man eine Tätigkeit suggeriert, ist man dran.

da streitet die judikative.. ein taetigkeitsfeld scheint jedoch unumstritten.

grenzwertig imho allerdings:
Zitat:

Mit dem Hinweis auf das Tätigkeitsfeld, für das er seinen akademischen Grad erworben hat, erwecke der Beklagte auch nicht den Eindruck, der akademische Grad laute insgesamt "Diplom Ingenieur TU für Architektur und Städtebau".
ob otto normalverbraucher im titel dschungel ueberhaupt durchblickt?

@MelJee:
Dipl.-Ing. für Architektur: Erlaubter Begriff für Ingenieur ohne Mitgliedschaft in der Architektenkammer? - Baurecht für Architekten: Urteile, Rechtsprechung im Bauwesen | BauNetz.de
und bitte vgl mit olg duesseldorf:
Nicht-Architektin wirbt auf Visitenkarte: „Dipl. Ing. Archt. kaufmännische Wohnungswirtin“ - erlaubt? - Baurecht für Architekten: Urteile, Rechtsprechung im Bauwesen | BauNetz.de

schlussfolgerung beachten:
Zitat:

Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren häufig eine zu enge Auslegungen der landesrechtlichen Berufsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt hat, ist nach Ansicht des Verfassers zu erwarten, dass sich die Linie des OLG Hamm (= keine strikte/grundsaetzliche kammerpflicht) in Zukunft auch durchsetzen wird.
kammer ade?

Archimedes 30.08.2010 18:27

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Kammer ade, könnte in Zukunft sein. Habe da auch schon so was vernommen.

personal cheese 30.08.2010 20:46

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Ob Softwarearchitekten auch in einer Kammer sind?

Tom 30.08.2010 21:34

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Zitat:

Zitat von MelJee (Beitrag 40440)
wie gesagt, ich habe mich halt nur gefragt, ob es eher als gewerbe denn als freiberufliche tätigkeit gilt.

Wenn Du da Sicherheit haben willst, frag beim Finanzamt offen & direkt nach. Ich glaube wie Samsarah, dass Du eindeutig auf der Seite der Freiberufler anzusiedeln bist. Ein Merkmal dieser Berufe ist, dass sie u.a. eine schöpferische Komponente haben und dass der Chef selber noch die für das Berufsbild originären Leistungen erbringt (und nicht nur an Angestellte delegiert): Freiberuf ? Wikipedia.

T.

MelJee 30.08.2010 23:01

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
danke tom, dass du noch einmal zu meiner eigentlichen frage zurückgekehrt bist, auch wenn ich den rest der diskussion auch äußerst interessant und vor allem wichtig fand. ;)

das problem war, dass ich beim finanzamt null auskunft erhalten habe.

bin zur anmeldung mit einem fragenkatalog hin, in welchem ich genau die punkte aufgelistet habe, nach denen ich hier noch einmal gefragt habe. mir wurden nur stur die formulare ausgehändigt.

auch eine befreundete finanzbeamte konnte mir da keine weitere auskunft geben.

daran gedacht, dass es eine dienstleistung sein könnte, habe ich eigentlich so richtig erst, nachdem ich mit einer fotografin gesprochen habe, welche selbständig ist. aber da ist wohl der unterschied, dass sie keine (fach-)hochschul-ausbildung hat. auch wenn ich diese bei meiner hauptsächlichen derzeitigen tätigkeit nicht unbedingt benötigt hätte.

aber ich streiche wie oben schon erwähnt den begriff "architektur" aus der tätigkeitsbeschreibung und bleibe erstmal freiberuflich, bis mir jemand etwas anderes aufzwingt.

Tom 31.08.2010 00:04

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Ich glaube, MelJee, die Begriffe, mit denen Du da Ordnung rein bringen willst, ziehen die Grenzen nicht an der richtigen Stelle. Es spielt keine entscheidende Rolle, ob Du studiert hast oder nicht. Auch steht das Erbringen einer "Dienstleistung" der Freiberuflichkeit nicht als Gegensatz gegenüber. Hast Du den Wiki-Artikel gelesen?

Zitat:

Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art ... zum Inhalt.
Das Finanzamt ist die einzige Instanz, die entscheidet als was Du nach dem Einkommensteuergesetz anzusehen bist und ob es von Dir Gewerbesteuer verlangt oder nicht. Kann mir deshalb nicht vorstellen, dass Du da keine klare Antwort erhältst.

T.

noone 31.08.2010 16:29

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Mel,


beim Finanzamt würde ich echt nicht nachfragen. Vor allem, wenn Du Dir selbst nicht sicher bist, ob Du nun ein Gewerbe anmelden musst, oder nicht. Du riskierst damit nur, den Spürsinn eines Finanzamtbeamten zu wecken.

Fest steht, dass Du Leistungen, die in den Bereich Architektur fallen, auch als Student oder Absolvent als freier Beruf ableistest, und daher kein Gewerbe anmelden musst.

Selbst bei der Umsatzsteuer bleibt es Dir frei, sie ab- oder nicht abzuführen. Prinzipiell wird die erst im 2. Jahr fällig, wenn Du einen bestimmten Ertrag erwirtschaftest.

Es ist hier wie beim Architekt: man sollte eher eine Beratung beim Steuerberater nehmen, statt sich auf Foren und Bekannte zu verlassen.

Tom 31.08.2010 21:15

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Noone, es hat doch gar keinen Zweck, mit dem Finanzamt Katz und Maus spielen zu wollen. Eine offene Anfrage schafft Rechtssicherheit. Man füllt doch bei der Beantragung einer Steuernummer den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus. Wenn das Finanzamt von sich aus auf Basis dieser Angaben keine Gewerbesteuer anmahnt, ist die Sache eigentlich schon klar und man kann die Frage auf sich beruhen lassen.

Und zu der Umsatzsteuer: Du verzichtest mit der Abführung von Umsatzsteuer ja auch auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Ich finde es auch "professioneller", in eigenen Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Und ab einem bestimmten Umsatz musst Du es ohnehin. Klares Vote für die Umsatzsteuer ;) ...

T.

noone 01.09.2010 10:18

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
@ Tom:

Es geht gar nicht um ein Katz- und Maus-Spiel, sondern darum, dass auch Finanzbeamte sich an die geltenden Steuergesetze halten (müssen). Es mag ja sein, dass in Ballungszentren die Fragen eines Architekturstudenten (oder Absolventen) ein alltägliches Geschäft für die Steuerbeamten ist, aus eigener Erfahrung rate ich dem aber trotzdem ab, da ich in dem Finanzamt einer Kleinstadt eben zuerst mal die Auflage bekam, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Dies war natürlich Blödsinn, der entsprechende Beamte hatte mich umgehend wieder zurück zum Kollegen verwiesen.

Übrigens ist die Umsatzsteuerabführung nicht unbedingt ein Vorteil, wenn man kaum Projekte abrechnet. Man muss trotzdem jeden Monat die Umsatzsteuerabrechnung ans Finanzamt senden. Und wenn man keine absetzbaren Anschaffungen hat, muss die Verrechnung auch nicht unbedingt ein Vorteil sein.

Ich kann eigentlich jedem nur den Gang zum Steuerberater empfehlen, man weiss dann ganz genau, was man wie abrechnet, und nach der ersten Steuererklärung kann man ja dann alles alleine weitermachen.

Es ist doch offensichtlich, wenn man sich die Vielfalt der Antworten im Forum auf die selben immer wiederkehrenden Fragen ansieht, dass jeder seine Steuern sehr individuell abrechnet. Frage ist halt, inwieweit man sich auf die Aussagen bzw. Infos der Anderen verlassen will. (Man sieht ja in den Posts, dass es auch Finanzamtbedingt unterschiedliche Aussagen gibt)

Archimedes 01.09.2010 17:49

AW: freiberuflich oder selbständig?
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 40642)
Ich kann eigentlich jedem nur den Gang zum Steuerberater empfehlen, man weiss dann ganz genau, was man wie abrechnet, und nach der ersten Steuererklärung kann man ja dann alles alleine weitermachen.


Sicherlich ein guter Rat. Hier sei allerdings noch erwähnt, daß ein "guter" Steuerberater beim Honorar einem Rechtsanwalt kaum nachsteht. Das heißt, daß Stundenlöhne von 100 - 150 Euro (netto) keine Seltenheit sind. Für eine umfassende Beratung sind schnell 3-4 Stunden weg. Aber i.d.R. lohnt sich das. Nur so als Tipp.


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